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schlechte Abmahnung

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 06.11.07, 12:50    Titel: schlechte Abmahnung Antworten mit Zitat

Hallo. Was kann jemandem passieren, der seinen Wettbewerber schlecht (ungerechtfertigt) abmahnt?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 06.11.07, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Negative Feststellungsklage.
http://www.internetrecht-rostock.de/negative-feststellungsklage.htm
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 06.11.07, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort und den Link. Dieser RA fällt m.E. positiv auf, weil ich in letzter Zeit bereits paar Mal durch FDR auf seine Artikel gestoßen bin.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 17.11.07, 01:19    Titel: Antworten mit Zitat

Aber nicht nur das:

Auch würde ich als Mitbewerber die zukünftigen Angebote des Unternehmers ganz genau beachten und mich dann dementsprechend revanchieren... Winken
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 17.11.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

fragen-for-all hat folgendes geschrieben::
Aber nicht nur das:

Auch würde ich als Mitbewerber die zukünftigen Angebote des Unternehmers ganz genau beachten und mich dann dementsprechend revanchieren... Winken


Und ein derartiger Rachegedanke zeugt mal wieder vom heute viel verbreiteten Geschäftsgebaren einiger Leute, die nicht verstehen wollen, daß rechtliche Schritte im Geschäftsleben etwas ganz normales sind und in den wenigsten Fällen persönlich zu nehmen sind. Mit den Augen rollen
Es gab mal den Grundsatz des "ehrbaren Kaufmanns" - von dem heutzutage - leider - nicht mehr allzuviel übrig geblieben ist Geschockt
Wenn ungerechtferigt abgemahn wird geht man den oben bereits beschriebenen Weg und gut ist. Aber man kann natürlich auch krampfhaft nach Fehlern beim Mitbewerber suchen, abmahnen - der Mitbewerber kann dann seinerseits wiederum nach Fehlen suchen, abmahnen usw usf - wenn man nichts besseres zu tun hat Mit den Augen rollen
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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