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Verfasst am: 26.09.04, 21:46 Titel: Feiertagszuschlag an Sonntagen?
Guten Abend,
ich arbeite seit kurzem in einem nicht tariflich gebundenem ambulanten Krankenpflegedienst. Nun erwähnte eine Kollegin , dass wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, die sonst üblichen 100% steuerfreier Zuschlag nicht gezahlt würden.
Gibt es dazu eine nachvollziehbare Erklärung?
Verfasst am: 26.09.04, 22:02 Titel: Re: Feiertagszuschlag an Sonntagen?
Es kann sogar sein, dass du überhaupt keine Zuschläge bekommst, wenn da vertraglich nichts geregelt ist. Nach dem Arbeitszeitgesetz gibts da nur Zeitausgleich.
Wenn euch also Zuschläge gezahlt werden, müsstest du in der Regelung nachschauen, auf der die Zahlung dieser Zuschläge bei euch basiert.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 119 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 27.09.04, 07:58 Titel: Re: Feiertagszuschlag an Sonntagen?
Kann es sein, dass es sich bei diesem Zuschlag um den Ausgleich für den nach dem Arbeitszeitgesetz zu gewährenden beazahlten Ersatzruhetag handelt? Der ist nämlich nur zu gewähren, wenn der Feiertag nicht auf einen Sonntag fällt!
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