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Feiertagszuschlag an Sonntagen?

 
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Beatrix
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 21:46    Titel: Feiertagszuschlag an Sonntagen? Antworten mit Zitat

Guten Abend,


ich arbeite seit kurzem in einem nicht tariflich gebundenem ambulanten Krankenpflegedienst. Nun erwähnte eine Kollegin , dass wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, die sonst üblichen 100% steuerfreier Zuschlag nicht gezahlt würden.
Gibt es dazu eine nachvollziehbare Erklärung?

Für eine Idee vielen Dank,

Beatrix
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 22:02    Titel: Re: Feiertagszuschlag an Sonntagen? Antworten mit Zitat

Es kann sogar sein, dass du überhaupt keine Zuschläge bekommst, wenn da vertraglich nichts geregelt ist. Nach dem Arbeitszeitgesetz gibts da nur Zeitausgleich.

Wenn euch also Zuschläge gezahlt werden, müsstest du in der Regelung nachschauen, auf der die Zahlung dieser Zuschläge bei euch basiert.

MfG miau
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KJanzen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 119
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 07:58    Titel: Re: Feiertagszuschlag an Sonntagen? Antworten mit Zitat

Kann es sein, dass es sich bei diesem Zuschlag um den Ausgleich für den nach dem Arbeitszeitgesetz zu gewährenden beazahlten Ersatzruhetag handelt? Der ist nämlich nur zu gewähren, wenn der Feiertag nicht auf einen Sonntag fällt!
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Beatrix
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 11:15    Titel: Re: Feiertagszuschlag an Sonntagen? Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten, ich denke dass letzteres zutrifft, der "Feiertagszuschlag" bei uns somit anstelle von Freizeitausgleich gezahlt wird.

Gruß Beatrix
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