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recht.de :: Thema anzeigen - Geklauter (Wortsperre: Firma) taucht in Polen wieder auf!
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Geklauter (Wortsperre: Firma) taucht in Polen wieder auf!

 
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Schwarz01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.11.07, 08:58    Titel: Geklauter (Wortsperre: Firma) taucht in Polen wieder auf! Antworten mit Zitat

Hallo an alle recht.de User,

Wie schon vor 2 Monaten berichtet wurde mir mein (Wortsperre: Firma) Cabrio beim Verkufen von einem Bertrüger geraubt und ich musste dem angeblichen Käufer wegen Androhung auf Schläge den Fahrzeugbrief und das Auto aushandigen, eine sofortige Fahndung brauchte leider keinen Erfolg, nun wurde das Auto durch das Kraftfahrtbundesamt in Polen wiedergefunden, da es bei der Polnischen Behörde zugelassen wurde, wie sieht die Rechtslage in diesm Fall aus, auf zurückholung des Fahrzeuges!

An gestohlenen Sachen kann man kein!!! Eigentum erwerben.
Egal ob Handy oder Auto. Wenns geklaut wurde, muss es dem Eigentümer zurück gegeben werden stimmt das so????


>link gelöscht by EX<
Danke
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 16.11.07, 10:39    Titel: Re: Geklauter (Wortsperre: Firma) taucht in Polen wieder auf Antworten mit Zitat

Schwarz01 hat folgendes geschrieben::

An gestohlenen Sachen kann man kein!!! Eigentum erwerben.
Egal ob Handy oder Auto. Wenns geklaut wurde, muss es dem Eigentümer zurück gegeben werden stimmt das so????


Was in Deutschland gilt, muss in einem anderen Land noch lange nicht so sein: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:LBS%20Harley/213689.html
_________________
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.07, 10:40    Titel: Re: Geklauter (Wortsperre: Firma) taucht in Polen wieder auf Antworten mit Zitat

Schwarz01 hat folgendes geschrieben::
An gestohlenen Sachen kann man kein!!! Eigentum erwerben.
Egal ob Handy oder Auto. Wenns geklaut wurde, muss es dem Eigentümer zurück gegeben werden stimmt das so????
In Deutschland schon... nur leider ist in Polen gutgläubiger Erwerb möglich, sofern dem Erwerber keine Fahrlässigikeit wie zB ein fehlender Kfz-Brief nachgewiesen werden kann.

Edit: da war jemand schneller... Traurig
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