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Verfasst am: 16.11.07, 08:58 Titel: Geklauter (Wortsperre: Firma) taucht in Polen wieder auf!
Hallo an alle recht.de User,
Wie schon vor 2 Monaten berichtet wurde mir mein (Wortsperre: Firma) Cabrio beim Verkufen von einem Bertrüger geraubt und ich musste dem angeblichen Käufer wegen Androhung auf Schläge den Fahrzeugbrief und das Auto aushandigen, eine sofortige Fahndung brauchte leider keinen Erfolg, nun wurde das Auto durch das Kraftfahrtbundesamt in Polen wiedergefunden, da es bei der Polnischen Behörde zugelassen wurde, wie sieht die Rechtslage in diesm Fall aus, auf zurückholung des Fahrzeuges!
An gestohlenen Sachen kann man kein!!! Eigentum erwerben.
Egal ob Handy oder Auto. Wenns geklaut wurde, muss es dem Eigentümer zurück gegeben werden stimmt das so????
Verfasst am: 16.11.07, 10:39 Titel: Re: Geklauter (Wortsperre: Firma) taucht in Polen wieder auf
Schwarz01 hat folgendes geschrieben::
An gestohlenen Sachen kann man kein!!! Eigentum erwerben.
Egal ob Handy oder Auto. Wenns geklaut wurde, muss es dem Eigentümer zurück gegeben werden stimmt das so????
Verfasst am: 16.11.07, 10:40 Titel: Re: Geklauter (Wortsperre: Firma) taucht in Polen wieder auf
Schwarz01 hat folgendes geschrieben::
An gestohlenen Sachen kann man kein!!! Eigentum erwerben.
Egal ob Handy oder Auto. Wenns geklaut wurde, muss es dem Eigentümer zurück gegeben werden stimmt das so????
In Deutschland schon... nur leider ist in Polen gutgläubiger Erwerb möglich, sofern dem Erwerber keine Fahrlässigikeit wie zB ein fehlender Kfz-Brief nachgewiesen werden kann.
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