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Rechtsansprüche gegen Anwalt weil Frist versäumt

 
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DarkNite
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Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.11.07, 14:26    Titel: Rechtsansprüche gegen Anwalt weil Frist versäumt Antworten mit Zitat

Welche Rechtsansprüche bestehen gegen einen Anwalt,
weil dieser nicht über eine gänge Ausschlussfrist informiert hat, diese nicht eingehalten hat und deshalb eine Schadensersatzklage vor Gericht abgewiesen wurde? Böse
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.11.07, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnten Schadenersatzansprüche aus einem Beratungsverschulden im Rahmen des mit dem Rechtsanwalt geschlossenen Dienstleistungsvertrages bestehen. Da das eine komplizierte Materie ist, empfiehlt es sich, zur Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 17.11.07, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nur noch ergänzend soviel: Ein Fehler allein reicht nicht. Erstens muss man beweisen, dass der Anwalt den Fehler begangen hat, zweitens dass ohne diesen Fehler ein Anspruch tituliert worden wäre und drittens, dass dieser Anspruch auch vollstreckbar gewesen wäre.
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.11.07, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
zweitens dass ohne diesen Fehler ein Anspruch tituliert worden wäre und drittens, dass dieser Anspruch auch vollstreckbar gewesen wäre.

Milo, ich schätze Deine Antworten, aber diese ist etwas verkürzt (möglicherweise aber auch nur zu präzis auf den Fall bezogen... Winken ). Natürlich kann ein Haftungsfall auch darin bestehen, daß ein Freistellungsanspruch gegen den RA besteht, weil er Wesentliches nicht vorgetragen, Beweismittel nicht angegeben, keine Verjährung oder Verwirkung gerügt oder Fristen übersehen hat. Auch außergerichtlich kann einiges schieflaufen...

Beste Grüße

Metzing
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