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Auslegung einer widersprüchlichen Willenserklärung

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.11.07, 21:51    Titel: Auslegung einer widersprüchlichen Willenserklärung Antworten mit Zitat

Hallo, hier ein fiktiver Fall:
Die Rechtsberatungsplatform ist so gebaut, dass ein Fragesteller bei der Abgabe seiner Frage ein Angebot macht. Nun schreibt Fragesteller F in seiner Frage sinngemäß "Ich brauche eine Prüfung von einigen Rechnungen [gibt nähere Angaben über die Rechnungen]. Bitte machen Sie mir ein Angebot und verrechnen Sie meinen Einsatz erst wenn ich ein Angebot annehme.". Also einerseits hat er ein Angebot mit einem Einsatz gemacht, andererseits macht er deutlich, dass er erst ein Angebot erwartet. Der Einsatz beträgt 25€.
Ein RA antwortet auf die Frage (kassiert automatisch den Einsatz) und schreibt etwa "Für X Euro werde ich die Rechnungen prüfen. Ihr Einsatz wird auf die Gebühr angerechnet (also abgezogen." X ist 200€.
F will das Angebot nicht annehmen, weil er z.B. 150€ für angemessen hält, und will den Einsatz nicht zahlen, weil der RA ja keine Frage beantwortet, sondern lediglich ein Angbot gemacht hat. F äußert das, aber der RA antwortet, F habe ein Angebot gemacht und er (der RA) habe es angenommen.
Wer hat Recht? Muss F die 25€ zahlen, wenn er die Rechnungen nicht von diesem RA prüfen lässt?

Meine Meinung: Aus dem Text ist klar, dass F kein Angebot machen wollte und dass er sich vermutlich geirrt hat (nicht wusste, dass bei der Platform jede Frageeinstellung als ein Angebot gilt). Also kann F sein Angebot (wenn er eins gemacht hat) nach § 118 (1) BGB anfechten. Schadenersatzpflicht tritt nach § 122 (2) nicht ein, weil der RA verstehen sollte, wie die Willenserklärung auszulegen ist.
Ist meine Meinung richtig?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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