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Bewertung Anwaltskanzlei

 
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JS2
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Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 421

BeitragVerfasst am: 15.11.07, 12:24    Titel: Bewertung Anwaltskanzlei Antworten mit Zitat

Eine Anwaltskanzlei möchte einen bisher angestellten Anwalt in die Partnerschaft aufnehmen. Die Ermittlung des Kaufpreises soll möglichst einfach erfolgen. Existieren hier Erfahrungswerte, mit welchen Methoden (z.B. Vielfaches vom Jahresumsatz) der Wert überschlägig ermittelt werden kann? Wie sieht die Bewertung aus, wenn die Kanzlei jeweils 1/3 der Honorare mit Anwalttätigkeiten, Notariaten und Insolvenzen verdient?

Danke für Hinweise
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 16.11.07, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie mal hier.
Das Notaritat (mit anteiligen Kosten) sollte nicht berücksichtigt werden, denn auch wenn die Einnahmen der Partnerschaft zustehen, hängt es doch an der Person des jeweiligen Notars. Die Insolvenzverwaltung sollte aus denselben Gründen ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt in den Wert einfließen.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.11.07, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der eintretende Anwalt sollte Alternativen vergleichen: Wieviel und wie lange würde er als Angestellter verdienen? Wie hoch etwa ist der Endwert des voraussichtlichen Kaufpreises (am Ende des Planungszeitraums) im Vergleich zum zukünftigen Wert des Anteils an der Kanzlei? Steuern sind nicht finanzierungsneutral und müssen berücksichtigt werden! Wo ist es angenehmer zu arbeiten? Wenn es dem anwalt egal ist, wo er arbeitet, dann End- oder Barwerte der voraussichlichen Zahlungsströme vergleichen und diejenige Alternative wählen, bei welcher der Bar-/ Endwert größer ist.

Wenn man nicht weiß, wie man Zahlungsströme und ihre Bar-/Endwerte berechnet, dann siehe die Antwort von mwjm Winken. Meine Meinung: Da man die Zukunft schlecht vorhersagen kann, taugen die Methoden nur für grobe Schätzung. Aber immerhin besser als nichts.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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JS2
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Anmeldungsdatum: 10.12.2004
Beiträge: 421

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

OK, danke. Mir ging es nur um eine grobe Einschätzung anhand von Umsatzmultiplikatoren o.ä. Erfahrungswerte
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