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Einberufung 4 Wochen hinauszögern?

 
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riven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 00:44    Titel: Einberufung 4 Wochen hinauszögern? Antworten mit Zitat

hallo

ich wurde vom zivildienst wegen meines studiums bis zum 31.3.2008 zurückgestellt. mein 25.geburtstag ist am 29.04.2008 .
vom baz habe ich gestern eine ankündigung der heranziehung zum 1.4.08 erhalten.
das nächste semester beginnt am 1.4.08.
ich muss also vier wochen überbrücken um ganz raus zu sein. was kann ich tun?

dem baz habe ich vor einem jahr ein formular geschickt, wodrauf steht, dass mein studium voraussichtlich am 31.3.08 endet. tatsächlich wird sie am 17.4.08 mit der abgabe meiner abschlussarbeit enden. das baz denkt aber, dass mein studium exakt an dem 31.3.08 endet.
ich habe gelesen , dass man nach erhalt dieses schreibens 2 monate zeit, sich um eine stelle zu kümmern. danach wird man zweimal ermahnt und aufgefordert, innerhalb 1 monat eine stelle zu finden.
in meinem fall wären das also:

17.11 + 2 monate, also 17.1, erstes schreiben
17.1 +1 monat, 17.2. zweites schreiben
17.2 + 1monat ,17.3, drittes schreiben
dann wird mir eine stelle zugeteilt, welche ich zum 1.4. 07 antreten muss.

hätte ich also nur die möglichkeit, nach erhalt des zweiten schreibens, meine verweigerung zurückzuziehen und hoffen, dass die sendung und bearbeitung meiner unterlagen lange genug dauern?

für eine antwort wäre ich sehr dankbar
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Bunyip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
dem baz habe ich vor einem jahr ein formular geschickt, wodrauf steht, dass mein studium voraussichtlich am 31.3.08 endet. tatsächlich wird sie am 17.4.08 mit der abgabe meiner abschlussarbeit enden. das baz denkt aber, dass mein studium exakt an dem 31.3.08 endet.

Warum teilt denn der Zivildienstplichtige denn dem BAZ nicht mit, wann das Studium tatsächlich enden wird ? Das BAZ ist ja noch in der Annahme, dass das Studium am 31.3.2007 beendet sein wird.

§ 11 Zurückstellung vom Zivildienst (Zivildienstgesetz)
...
(4) Vom Zivildienst soll ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,
...
3. wenn die Einberufung des anerkannten Kriegsdienstverweigerers
a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
b) ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, oder einen zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder
c) eine bereits begonnene Berufsausbildung
unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.


MfG

Bunyip
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Siranesta
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine gegenfrage.

Wie siehts damit aus sich eine Zivildienststelle zum 01.04.2008 zu Suchen.

Dann am 20.03.2008 Die KDV zurückzuziehen und zu hoffen das dass BAZ und das KWSA länger als bis 4 Wochen vor den Geburtstag braucht um den Papierkram zu erlediegen?
_________________
Mensch ! Bleib Mensch
Manchmal ist Menschlichkeit eines der besten Gesetze
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben doch Anspruch auf eine Zurückstellung, bis das Studium tatsächlich zu Ende ist. Teilen Sie das dem BAZ mit. Vielleicht erstickt es ja in seiner Bürokratie.
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riven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

also bisher ist immer noch kein ermahnungsschreiben gekommen. die ankündigung der heranziehung ist am 17.1107 gekommen, wo geschrieben steht, dass ich mir innerhalb zwei monaten eine stelle finden muss.

ich denke mal, am "stabilsten" wäre es, wenn ich erstmal auf diese ermahnung warte. sollte diese ermahnung kommen, werde ich dem baz mitteilen, dass mein studium länger dauert als vor einem jahr mitgeteilt. dann schicken die mir nochmal einen fragebogen und ich gehe brav zum prüfungsamt.

dann werde ich nochmal zurückgestellt, bis zum 30.09.08, aber da bin ich schon längst 25. ich danke für die vorschläge.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

riven hat folgendes geschrieben::
hallo

also bisher ist immer noch kein ermahnungsschreiben gekommen. die ankündigung der heranziehung ist am 17.1107 gekommen, wo geschrieben steht, dass ich mir innerhalb zwei monaten eine stelle finden muss.

ich denke mal, am "stabilsten" wäre es, wenn ich erstmal auf diese ermahnung warte. sollte diese ermahnung kommen, werde ich dem baz mitteilen, dass mein studium länger dauert als vor einem jahr mitgeteilt. dann schicken die mir nochmal einen fragebogen und ich gehe brav zum prüfungsamt.

dann werde ich nochmal zurückgestellt, bis zum 30.09.08, aber da bin ich schon längst 25. ich danke für die vorschläge.


Wieso werden Sie dann bis zum 30.09.08 zurückgestellt, wenn Ihr Studium nur bis zum 17.04.08 dauert?
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