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Vertraulichkeitserklärung

 
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lupuscorridor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 14:25    Titel: Vertraulichkeitserklärung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich versuche es einfach einmal:
Was muß ich bei einer Vertraulichkeitserklärung alles beachten?
Explizit: Nehmen wir an, Person A hat eine tolle Idee. Person B hätte nun gerne weitere Informatonen zu dieser Idee (z.B. zum Thema Preisgestaltung). Kann nun Person A eine Vertraulichkeitserklärung aufsetzten in der sich B dazu verpflichtet über die Preise stillschweigen zu verweinbaren?
Reicht es aus, wenn B einfach schreibt: "Ich verpflichte mich die Informationen die mir zur Verfügung gestellt werden nicht an dritte weiterzugeben"
oder wie detailiert muß das sein?
Muß eine Konvetionalstrafe mit rein oder was gillt wenn sich B nicht an die Abmachung hällt? Ist er dann automatisch Schadenersatz Pflichtig? (Wobei A dann den Schaden erst beweisen müsste und bei einer Konvetionalstrafe nur der Bweis, der Vertrauensbruches ausreicht oder?)

Besten Dank im Voraus.

VG
Wolfgang
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Je nach dem, wie wichtig und bedeutend die Sache ist, sollte man evtl. einen RA mit dem Entwurf einer entsprechenden Erklärung beauftragen.
_________________
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nix
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