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KDV Antrag zurückziehen bzw. noch mal stellen?

 
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 19.11.07, 12:59    Titel: KDV Antrag zurückziehen bzw. noch mal stellen? Antworten mit Zitat

Kann man nachdem man den Einberufungsbescheid erhalten hat den KDV-Antrag stellen (um zivi zu machen) und später wieder zurückziehen?
Kann man nachdem man einen KDV-Antrag zurückgezogen hat noch einmal stellen? (z.B. um zum THW zu gehen?)

wenn ja welche fristen muss man einhalten und kann man dadurch auch noch nach vollendung des 23. Lebensjahres einberufen werden?
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 11:13    Titel: Re: KDV Antrag zurückziehen bzw. noch mal stellen? Antworten mit Zitat

Chillin hat folgendes geschrieben::
Kann man nachdem man einen KDV-Antrag zurückgezogen hat noch einmal stellen? (z.B. um zum THW zu gehen?)


Man kann einen KDV-Antrag praktisch unendlich oft stellen, solange man nicht anerkannt ist. Und ist man anerkannt, braucht man sich auf dieses Recht nicht zu berufen.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

d.h. wenn ein antrag anerkannt wurde kann man ihn auch wieder zurückziehen?
kann man danach auch wieder einen stellen, der wird dann wahrscheinlich nicht mehr anerkannt, oder?
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Chillin hat folgendes geschrieben::
d.h. wenn ein antrag anerkannt wurde kann man ihn auch wieder zurückziehen?


Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber vielleicht solltest Du Dich, bevor Du Anträge stellst, erst einmal klar machen, was dann eine ggf. erfolgende Anerkennung bedeutet.

Eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bedeutet das Recht zu haben, den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern zu können.

Zu können, nicht zu müssen.

Chillin hat folgendes geschrieben::
....kann man danach auch wieder einen stellen, der wird dann wahrscheinlich nicht mehr anerkannt, oder?


Das kommt darauf an, ob man Gewissensgründe hat. Möglicherweise ist ein solches Vorbringen bei einem ständigen Hin und Her aber nicht mehr sehr glaubhaft. Aber das kommt auf den Einzelfall drauf an.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Das kommt darauf an, ob man Gewissensgründe hat.
Wenn ich mir den Eingangsbeitrag und dort insbesondere den letzten Halbsatz ansehe, scheinen die überhaupt keine Rolle zu spielen. Sehr böse
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Chillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2007
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 22.11.07, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

@ Redfox
danke für den Hinweis!

kann man in etwa abwägen wie lange es dauert bis so ein Antrag durch ist, oder ist das von Fall zu Fall unterschiedlich?
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