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Verfasst am: 19.11.07, 12:59 Titel: KDV Antrag zurückziehen bzw. noch mal stellen?
Kann man nachdem man den Einberufungsbescheid erhalten hat den KDV-Antrag stellen (um zivi zu machen) und später wieder zurückziehen?
Kann man nachdem man einen KDV-Antrag zurückgezogen hat noch einmal stellen? (z.B. um zum THW zu gehen?)
wenn ja welche fristen muss man einhalten und kann man dadurch auch noch nach vollendung des 23. Lebensjahres einberufen werden?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 20.11.07, 11:13 Titel: Re: KDV Antrag zurückziehen bzw. noch mal stellen?
Chillin hat folgendes geschrieben::
Kann man nachdem man einen KDV-Antrag zurückgezogen hat noch einmal stellen? (z.B. um zum THW zu gehen?)
Man kann einen KDV-Antrag praktisch unendlich oft stellen, solange man nicht anerkannt ist. Und ist man anerkannt, braucht man sich auf dieses Recht nicht zu berufen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
d.h. wenn ein antrag anerkannt wurde kann man ihn auch wieder zurückziehen?
kann man danach auch wieder einen stellen, der wird dann wahrscheinlich nicht mehr anerkannt, oder?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 22.11.07, 13:39 Titel:
Chillin hat folgendes geschrieben::
d.h. wenn ein antrag anerkannt wurde kann man ihn auch wieder zurückziehen?
Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber vielleicht solltest Du Dich, bevor Du Anträge stellst, erst einmal klar machen, was dann eine ggf. erfolgende Anerkennung bedeutet.
Eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bedeutet das Recht zu haben, den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern zu können.
Zu können, nicht zu müssen.
Chillin hat folgendes geschrieben::
....kann man danach auch wieder einen stellen, der wird dann wahrscheinlich nicht mehr anerkannt, oder?
Das kommt darauf an, ob man Gewissensgründe hat. Möglicherweise ist ein solches Vorbringen bei einem ständigen Hin und Her aber nicht mehr sehr glaubhaft. Aber das kommt auf den Einzelfall drauf an. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.11.07, 14:23 Titel:
Redfox hat folgendes geschrieben::
Das kommt darauf an, ob man Gewissensgründe hat.
Wenn ich mir den Eingangsbeitrag und dort insbesondere den letzten Halbsatz ansehe, scheinen die überhaupt keine Rolle zu spielen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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