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levi_kater FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.12.2005 Beiträge: 47
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Verfasst am: 19.11.07, 16:44 Titel: Gerichte Gott in Schwarz ???? |
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Wir nehmen mal an
A verklagt B
B hat dem A etwas verkauft das nichts taugt.
A will sein Geld zurück B soll seinen Pluder wieder abholen.
Es gibt eine amtliche Bescheinigung dass diese Sache mangelhaft ist.
Der Wert der Sache ist negativ sprich es würden Entsorgungskosten anfallen.
Das Gericht bestimmt kein Gutachten sondern bestellt zur Güteverhandlung.
Der Kläger muss aus über 700 Km anreisen, Reisekosten über 200€
Der Kläger "A" will keinen Vergleich und "Federn" lassen er fühlt sich als Betrugsopfer des B. mit letztlich 900€ Schaden die A gern zurück hätte
Wie Kann A der Ladung zur Güteverhandlung entgehen.
A ist chronisch Krank, jedoch Reisefähig wenn auch unter Einschränkungen.
Gibt es Urteile die wegen grober Unbilligkeit und Unangemessenheit zwingend das auch angeregte schriftliche Verfahren vorsehen ?
Der in Frage stehende Vertrag ist ein 5 Zeiler. Alles wurde schriftlich gemacht.
Da bin ich mal gespannt ob jemand helfen könnte
Levi |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 19.11.07, 16:57 Titel: |
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Zitat: | Der in Frage stehende Vertrag ist ein 5 Zeiler. Alles wurde schriftlich gemacht. |
Bei solch einem umfänglichen Vertragswerk wird es wahrscheinlich besser ins Zivilrecht passen.
Ich verschiebe dann mal. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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G4711 Gast
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Verfasst am: 19.11.07, 17:28 Titel: |
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Vielleicht OT oder ich bin um 17:26 Uhr nicht mehr zu Transferleistungen befähigt... was soll Zitat: | Titel: Gerichte Gott in Schwarz ???? | mir oder dem sonst geneigten Leser bedeuten? |
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J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 19.11.07, 19:04 Titel: |
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Exrichter hat folgendes geschrieben:: | Vielleicht OT oder ich bin um 17:26 Uhr nicht mehr zu Transferleistungen befähigt... was soll Zitat: | Titel: Gerichte Gott in Schwarz ???? | mir oder dem sonst geneigten Leser bedeuten? |
der meint bestimmt den Talar
und wehe es kommt jetzt einer mit der Robe _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Holzschuher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 19.11.07, 21:35 Titel: |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: | Exrichter hat folgendes geschrieben:: | Vielleicht OT oder ich bin um 17:26 Uhr nicht mehr zu Transferleistungen befähigt... was soll Zitat: | Titel: Gerichte Gott in Schwarz ???? | mir oder dem sonst geneigten Leser bedeuten? |
der meint bestimmt den Talar
und wehe es kommt jetzt einer mit der Robe | ...nee, aber mit Gott in Schwarz |
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ZetPeO FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 19.11.07, 21:56 Titel: |
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Ich vermutete schon lange, dass unsere Rechtssprechung etwas mit
schwarzer Magie zu tun hat.
Gr.
ZetPeO
P.S.
"Nee, ZetPeO Du musst ein Smiley setzen sonst wird's wieder
falsch verstanden"
"Ok" _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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Holzschuher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 19.11.07, 23:05 Titel: |
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ZetPeO hat folgendes geschrieben:: | Ich vermutete schon lange, dass unsere Rechtssprechung etwas mit
schwarzer Magie zu tun hat.
Gr.
ZetPeO
P.S.
"Nee, ZetPeO Du musst ein Smiley setzen sonst wird's wieder
falsch verstanden"
"Ok" | ... in etwa so etwas? |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 20.11.07, 04:49 Titel: |
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Zur Sache, Schätzchens:
J_Denver hat folgendes geschrieben:: | der meint bestimmt den Talar |
Ich bin kein Pfaffe mit Beffchen, ich trage Robe...
levi_kater hat folgendes geschrieben:: | Wie Kann A der Ladung zur Güteverhandlung entgehen. |
Gar nicht, seit der Zivilprozessreform geht die Güteverhandlung in Zivilsachen, wenn sie nicht offenkundig aussichtslos ist, der streitigen Verhandlung zwingend voraus. Allerdings schließt sich die streitige Verhandlung unmittelbar an, weil im allgemeinen Zivilrecht nicht solche Weicheier unterwegs sind wie im Arbeitsrecht.
levi_kater hat folgendes geschrieben:: | Der Kläger "A" will keinen Vergleich und "Federn" lassen er fühlt sich als Betrugsopfer des B. mit letztlich 900€ Schaden die A gern zurück hätte |
Dann soll er das so in der Güteverhandlung sagen. Ein Vergleich kann nicht gegen den Willen einer Partei zustande kommen.
levi_kater hat folgendes geschrieben:: | Der Kläger muss aus über 700 Km anreisen, Reisekosten über 200€ |
levi_kater hat folgendes geschrieben:: | A ist chronisch Krank, jedoch Reisefähig wenn auch unter Einschränkungen. |
Dann soll A einen Rechtsanwalt mit der Terminswahrnehmung beauftragen und sich ggf. von der Anordnung des persönlichen Erscheinens befreien lassen.
levi-kater hat folgendes geschrieben:: | Gibt es Urteile die wegen grober Unbilligkeit und Unangemessenheit zwingend das auch angeregte schriftliche Verfahren vorsehen ? |
Nö. Wer klagt und an einem Rechtsstreit Interesse hat, schleppt sich halt zum Gericht, so lange er noch krauchen kann. Wenn er zur Prozessführung nicht in der Lage ist, ist das ein Fall für das Betreuungsrecht. Eine Unbilligkeit oder Unangemessenheit kann ich im vorliegenden Fall nicht erkennen.
levi_kater hat folgendes geschrieben:: | Da bin ich mal gespannt ob jemand helfen könnte |
Kein Jurist, eher ein Psychologe. A hat offenbar einen Prozeß begonnen, ohne die damit (zwangsläufig) einhergehenden Mühen und persönlichen Lasten ertragen zu wollen/können. Da kann kein Jurist helfen, sondern allenfalls therapeutische Behandlung.
Wenn A sich zur Prozessführung nicht imstande sieht, sollte er erwägen, die Klage zurückzunehmen.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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levi_kater FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.12.2005 Beiträge: 47
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Verfasst am: 20.11.07, 08:26 Titel: Darf denn A auch einen sachkundigen Laien beauftragen ? |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Zur Sache, Schätzchens:
J_Denver hat folgendes geschrieben:: | der meint bestimmt den Talar |
Dann soll A einen Rechtsanwalt mit der Terminswahrnehmung beauftragen und sich ggf. von der Anordnung des persönlichen Erscheinens befreien lassen.
Beste Grüße
Metzing |
Könnte A auch einen Sachkundigen Laien mit der Terminwahrnehmung beauftragen, unter der Vorraussetzung, daß das Gericht Ihn vom persönlichen Erscheinen befreit.
ODER muss er einen Anwalt beauftragen ?
Levi |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 20.11.07, 13:03 Titel: |
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Zitat: | Könnte A auch einen Sachkundigen Laien mit der Terminwahrnehmung beauftragen, unter der Vorraussetzung, daß das Gericht Ihn vom persönlichen Erscheinen befreit. |
Wenn es sich um ein amtsgerichtliches Verfahren handelt, ohne weiteres. Es wäre allerdings dringend zu empfehlen, daß A seinem "Vertreter" dann eine Originalvollmacht mitgibt.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Holzschuher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 20.11.07, 17:31 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Könnte A auch einen Sachkundigen Laien mit der Terminwahrnehmung beauftragen, unter der Vorraussetzung, daß das Gericht Ihn vom persönlichen Erscheinen befreit. |
Wenn es sich um ein amtsgerichtliches Verfahren handelt, ohne weiteres. Es wäre allerdings dringend zu empfehlen, daß A seinem "Vertreter" dann eine Originalvollmacht mitgibt. | ...wenn das persönliche Erscheinen angeordnet sein sollte, sollte diese Vollmacht eine nach § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO sein und am besten auch einen entsprechenden Bezug auf diese Vorschrift aufweisen.
Gruß
Peter H. |
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