Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - online Zeitschriftenabonnement
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

online Zeitschriftenabonnement

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Apothekenrecht / Versand / Internetapotheke
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
lenique
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 12:19    Titel: online Zeitschriftenabonnement Antworten mit Zitat

Hallo ! Ich habe mal eine allgemeine Frage:
wenn man im Internet ein kostenloses Probeabo einer Zeitschrift bestellt und dann aber gleich ein Abonnement in Rechnung gestellt bekommt, muss man das dann zahlen ? Und wie ist das, wenn eine dritte Person die Angaben einer wieteren Person verwendet, um diesem über das Internet ein Abo, oder Vertrag "aufzubinden" ?
Mit freundlichen Grüssen, lenique
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 19:29    Titel: Re: online Zeitschriftenabonnement Antworten mit Zitat

lenique hat folgendes geschrieben::
Hallo ! Ich habe mal eine allgemeine Frage:
wenn man im Internet ein kostenloses Probeabo einer Zeitschrift bestellt und dann aber gleich ein Abonnement in Rechnung gestellt bekommt, muss man das dann zahlen ?

Wenn es nur ein unverbindliches Probeabo war, muss man nichts bezahlen. Oft erklärt man sich aber mit der Probeabobestellung auch gleichzeitig bereit, dass dieses in ein kostenpflichtiges Abo übergeht, wenn man nicht innerhalb von einer bestimmten Frist widerruft. Wenn man die Frist nicht nutzt, muss man in der Regel zahlen.

Zitat:
Und wie ist das, wenn eine dritte Person die Angaben einer wieteren Person verwendet, um diesem über das Internet ein Abo, oder Vertrag "aufzubinden" ?
Mit freundlichen Grüssen, lenique


Soll das heissen, irgendjemand benutzt bestellt im Namen von "A" für diesen ein Abo, ohne dass dieser etwas davon weiss? Dann ist A keinen Vertrag eingegangen und muss auch nichts bezahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
lenique
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

habe aber gehört, dass internet abos und verträge bis zu einem wert von 200 € gültig sind. angeblich kann man der zahlung nur "entkommen", wenn man eine Anzeige wegen Missbrauchs der persönlichen Daten durch einen Dritten aufgibt. Ansonsten müsste man zahlen, da man keinen Beweis dafür hat, dass man das abo nict selber geordert hat.
Stimmt das ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Das stimmt so nicht.
Richtig ist, dass man bei Zeitschriftenabos in den von DIr genannten Fällen in der regel kein Widerrufsrecht hat.
Aber für einen Vertrag bezahlen müssen, den man nicht abgecshlossen hat - soweit kommts noch. Winken

Wenn ich allerdings mal in die Frage hineininterpretiere: Wenn man tatsächlich das Abo bestellt hat, nun aber behauptet, dass dies jemand anders getan hat, sollte man sehr sehr vorsichtig sein. Sowas hat so manchem schon Ärger eingebracht.

Die Frage ist, ob der Verlag beweisen kann, dass man abonniert hat. Wenn man selbst keine Ahnung hat, wer da für einen bestellt hat, aber sich weigert, einen Missbrauchsantrag zu stellen, könnte so mancher Amtsrichter auch bei eigentlich nicht ausreichenden Beweisen zu der Annahme kommen, dass man das Abo evtl. doch selbst bestellt hat. Denn normalerweise sollte man ja ein Interesse daran haben, dass keiner unbefugt mit den eigenen Daten herumhantiert. Und da bei diesen kleinen Geschichten mangels erreichen der Berufungsgrenze ein Amtsrichter oft auch aus dem Bauch entscheidet, würde ich z.B. einen Missbrauchsantrag empfehlen. Denn was spricht bei "reinem" Gewissen dagegen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Apothekenrecht / Versand / Internetapotheke Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.