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Beratungshilfe und Terminsgebühr

 
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 11:01    Titel: Beratungshilfe und Terminsgebühr Antworten mit Zitat

Kann im Rahmen von Beratungshilfe eine Terminsgebühr i.S.d. Vorbemerkung 3.3 VV RVG abgerechnet werden?
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Es reicht schon dazu die Vorbemerkung 2.6 zu lesen.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Nein. Es reicht schon dazu die Vorbemerkung 2.6 zu lesen.

Noch 'n altes RVG auf dem Tisch? Winken

Darüber hinaus schließen sich BerH und Terminsgebühr auch aus. Die Terminsgebühr entsteht frühestens bei Klageauftrag. Zu diesem Zeitpunkt können 2500 ff. VV RVG nicht mehr anfallen.
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, rvg-tabelle.de ist wohl nicht aktualisiert.
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