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ich habe auch mal eine frage,und zwar wurde mein sohn mit 3 anderen personen(alle minderjährig) angeklagt etwas gestohlen zu haben,das ist momentan nicht so relevant vielmehr,die Anklageschrift.
Die Anklageschrift wurde an uns und an 2 der anderen Angeklagten zugestellt mit zumindest der korrekten Anschrift usw .Einer der Angeklagten erhielt lediglich das Schreiben welches an ihn gerichtet war und nicht an seine Erziehungsberechtigten.Dieses fehlende Schreiben ging nämlich an wildfremde Personen in einer Nachbarortschaft wobei der 17 jährige Sohn der Erziehungsberechtigte sein sollte.
Nun meine Frage ,da in allen Anklageschriften diese uns allen nicht Bekannte Adresse angegeben ist ,kann es sein das hier ein grober Fehler seitens des Amtsgerichtes vorliegt und somit die Anklage fallen gelassen werden muss.Hat irgend jemand so etwas schon einmal
erlebt.
Beschweren sie sich bei der zustaendigen Behoerde und sie werden sofort eine neue korrkete Anklageschrift bekommen.
Natuerlich wird die Anklage nicht fallen gelassen, warum auch?
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