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Wohne im Ausland,Verhandlung in D

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 00:21    Titel: Wohne im Ausland,Verhandlung in D Antworten mit Zitat

Guten Tag !
Ich möchte gerne in Erfahrung bringen, wie es sich verhält wenn ich zur "muendlichen Verhandlung" nach Deutschland geladen werde. "Das persöhnliche Erscheinen wird angeordnet".....Leider bin ich was diese Dinge betrifft total unerfahren und weiss nicht wie ich mich verhalten muss. Meine Exfrau hat einen Anwalt, ich nicht. Die Scheidung ist einvernehmlich und es geht bei den "Folgesachen" glaube ich,weiss es aber nicht 100%,um den Versorgungsausgleich.
Da ich in Schweden lebe ist die Anreise zum Termin fuer mich eher ein Ärgernis.
Fakt ist ein Weg von 1200 km per PKW , ca. 12 Std Reisezeit guenstig gerechnet und natuerlich die Kosten fuer Fähren und Fahrt. Bin Normalverdiener, dem dann nicht viel åbrig bleibt. Zu allem Glueck ist der Termin auf 9 Uhr morgens festgesetzt. Ich halte das fuer nicht zumutbar. Desweiteren weiss ich, das in D der Arbeitgeber freistellen muss. Mein hiesiger sieht das garnicht so, da die Geschichte im Ausland vonstatten geht.
Nun habe ich hier http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&go=zeigeArtikel&nid=29&seite=&aid=496107 bereits herausgelesen, das man versuchen kann, die Anhörung an den Heimatort zu verlegen. Ob deutsche Gerichte ihre ausländschen Kollegen in Anspruch nehmen bezweifle ich stark. Meinerseits wäre viel gewonnen, finanziell und auch zeitlich, wenn meine Anhörung an die Grenze , sprich Rostock , verlegt werden könnte.
Was muss ich tun ? Schriftlich eine Verlegung erbeten,wuenschen oder fordern Smilie ?
Sorge macht mir die Postlaufzeit. Das an mich geschickte Schreiben hatte eine Laufzeit von 5 Tagen. Gibt es eine Frist bis zu der ich mein Schreiben eingetroffen sein muss?
Bin fuer Hinweise und Ratschläge jeder Art dankbar.

Vielen Dank im voraus,Horst
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 00:56    Titel: Re: Wohne im Ausland,Verhandlung in D Antworten mit Zitat

Vergass die öffentlichen Verkehrsmittel zu erwähnen.
Die Reisezeit ca 10 Std ein Weg (!), Kosten ca 270€ , keine Verbindung um termingerecht anzukommen was dann auch noch eine Uebernachtung nach sich ziehen wuerde (Kosten ?€).
Da bin ich schneller in Amerika.
Horst
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 05:20    Titel: Re: Wohne im Ausland,Verhandlung in D Antworten mit Zitat

warum heiratest du überhaupt?
Jetzt hast du die Bescherung.
Dir wird wohl nix anderes übrigbleiben als nen Anwalt zu nehmen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:03    Titel: Re: Wohne im Ausland,Verhandlung in D Antworten mit Zitat

Hallo,

in Scheidungsterminen wird immer das Erscheinen der Parteien in der mündlichen Verhandlung angeordnet, weil sich der Richter durch Befragung der Parteien davon zu überzeugen hat, dass die Ehe gescheitert ist.

Bei Fällen, in denen der anreisenden Partei Prozesskostenhilfe gewährt wird, wird manchmal diese Partei vor dem beauftragten Richter am Wohnsitz der Partei vernommen, um die Reisekosten zu sparen.

Solange Ihnen keine Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, wird das Gericht von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen.

Eine Vernehmung vor einem schwedischen Richter im Rahmen eines internationalen Rechtshilfeersuchens wird das Gericht schon wegen des damit verbundenen Aufwandes nicht machen. Das Gesuch muss über die Landesjustizverwaltung an das Auswärtige Amt, von dort zur Deutschen Botschaft in Schweden und dann an die zuständigen schwedischen Behörden weitergegeben werden.

Könne Sie angeben, von konkret welchemOrt in Schweden Sie zu welchem Gericht müssen?

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:08    Titel: Re: Wohne im Ausland,Verhandlung in D Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
warum heiratest du überhaupt?
Jetzt hast du die Bescherung.
Dir wird wohl nix anderes übrigbleiben als nen Anwalt zu nehmen...


Um eine solche ausgesprochen dusselige Antwort zu bekommen habe ich hier nicht gepostet. Es scheint hier nachdem ich etwas mehr gelesen habe an der Tagesordnung zu sein. Schade.

Horst
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:11    Titel: Re: Wohne im Ausland,Verhandlung in D Antworten mit Zitat

Hallo Hans,
hat sich gerade was überschnitten.

Konkret wohne ich in Südschweden ca 100 kmnördlich von Helsinborg.
Das Gericht in D ist in Bremen
Horst
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 21:54    Titel: Re: Wohne im Ausland,Verhandlung in D Antworten mit Zitat

Muss schon sagen....klasse Forum, aber leider keine grosse Hilfe.
Wäre , nebenbei gesagt,ne Menge kompakter wenn die unsachlichen Kommentare gefiltert wuerden.

Horst
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