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Hauptwohnsitz

 
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Mitrius
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 12:16    Titel: Hauptwohnsitz Antworten mit Zitat

Ich möchte meinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt verlegen, wo ich eine Ferienwohnung besitze. Mein jetziger Hauptwohnsitz würde damit zum Zweitwohnsitz werden. Kann ich mich dann dennoch überwiegend am Zweitwohnsitz aufhalten oder gibt es irgendwelche Verpflichtungen, die mit dem Wohnsitzwechsel verbunden wären?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
Hauptwohnsitz ist dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.
D.h. wenn du hauptsächlich dort bist und "lebst" wo du jetzt wohnst und nur Hin und wieder an deiner "Ferienwohnung" musst du einen Hauptwohnsitz dort belassen.
Gruß
HaWeThie
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Mitrius
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Info! Gibt es für das Ganze denn einen Kontrollmechanismus?
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Troodon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 100
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="hawethie"]Hi
Hauptwohnsitz ist dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.

Trifft voll und ganz zu. M.E. hat der Lebensmittelpunkt aber auch etwas mit der inneren Einstellung zu tun und nicht nur mit dem überwiegenden Aufenthalt. Was wäre sonst mit einem Familienvater, der nur am Wochenende zu Hause ist und ansonsten in seiner zweiten Wohnung am Arbeitsort? Dessen Lebensmittelpunkt wird nach wie vor der Familienwohnort sein.

Zurück zu inneren Einstellung. Es scheint mir also sehr gut möglich zu begründen, warum der Lebensmittelpunkt nicht zwingend dort ist, wo ich mich überwiegend aufhalte. Eine Kontrolle der EMA erscheint mir eh unwahrscheinlich.

mfg
_________________
Viele Grüße - Troodon

Wenn "Der Klügere" immer nachgibt, begründet dies die Herrschaft der Dummheit!
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Mitrius
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Innere Einstellung ist sicher ein Thema, reichen aber 4 Wochen aus, die in der Ferienwohnung verbraucht werden (verteilt übers Jahr)?

Was sagt das Finanzamt, da die Steuererklärung ja am Hauptwohnsitz zu machen ist, am Zweitwohnsitz sich aber der Arbeitsplatz befindet?

Hintergrund der Überlegung: Der Ferienort hat am 1.1.05 neu eine Zweitwohnungssteuer eingeführt, zusätzlich zur Kurtaxe.

Gruß
Mitrius
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