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Ich möchte meinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt verlegen, wo ich eine Ferienwohnung besitze. Mein jetziger Hauptwohnsitz würde damit zum Zweitwohnsitz werden. Kann ich mich dann dennoch überwiegend am Zweitwohnsitz aufhalten oder gibt es irgendwelche Verpflichtungen, die mit dem Wohnsitzwechsel verbunden wären?
Hi
Hauptwohnsitz ist dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.
D.h. wenn du hauptsächlich dort bist und "lebst" wo du jetzt wohnst und nur Hin und wieder an deiner "Ferienwohnung" musst du einen Hauptwohnsitz dort belassen.
Gruß
HaWeThie
[quote="hawethie"]Hi
Hauptwohnsitz ist dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.
Trifft voll und ganz zu. M.E. hat der Lebensmittelpunkt aber auch etwas mit der inneren Einstellung zu tun und nicht nur mit dem überwiegenden Aufenthalt. Was wäre sonst mit einem Familienvater, der nur am Wochenende zu Hause ist und ansonsten in seiner zweiten Wohnung am Arbeitsort? Dessen Lebensmittelpunkt wird nach wie vor der Familienwohnort sein.
Zurück zu inneren Einstellung. Es scheint mir also sehr gut möglich zu begründen, warum der Lebensmittelpunkt nicht zwingend dort ist, wo ich mich überwiegend aufhalte. Eine Kontrolle der EMA erscheint mir eh unwahrscheinlich.
mfg _________________ Viele Grüße - Troodon
Wenn "Der Klügere" immer nachgibt, begründet dies die Herrschaft der Dummheit!
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