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Bundeswärmegesetz

 
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OnkelHeini
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 10:46    Titel: Bundeswärmegesetz Antworten mit Zitat

Hallo!

Auf Bundesebene ist ja ein "Bundeswärmegesetz" in Planung, welches die Bürger verpflichtet, bei Neubauten und Sanierungen einen bestimmten Anteil der Wärmeversorgung aus "regenarativen" Energiequellen zu beziehen. Im Gespräch sind 20 %, d. h. 20 % des Wärmebedarfs muß dann z. B. solarthermisch, wärmepumpenmäßig oder durch andere "geeignete" Einrichtungen bezogen werden.

Worüber ich gerade nachdenke (ungeachtet wie man zu diesen Energieformen steht) ist, ob sowas überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Würde das nicht zu sehr in das Eigentumsrecht eingreifen?

Ich erinnere mich schwach daran, wie die Regierung von Helmut Kohl damals eine Katalysatorpflicht aus eben diesen Überlegungen heraus verworfen hatte.

Was meint Ihr?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

14 II GG ist die Schrankenbestimmung, die hier mit Sicherheit als Rechtfertigung vorgebracht wird;

im Übrigen vestärkt durch 20a GG als verfassungsimmanente Schranke
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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