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Auf Bundesebene ist ja ein "Bundeswärmegesetz" in Planung, welches die Bürger verpflichtet, bei Neubauten und Sanierungen einen bestimmten Anteil der Wärmeversorgung aus "regenarativen" Energiequellen zu beziehen. Im Gespräch sind 20 %, d. h. 20 % des Wärmebedarfs muß dann z. B. solarthermisch, wärmepumpenmäßig oder durch andere "geeignete" Einrichtungen bezogen werden.
Worüber ich gerade nachdenke (ungeachtet wie man zu diesen Energieformen steht) ist, ob sowas überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Würde das nicht zu sehr in das Eigentumsrecht eingreifen?
Ich erinnere mich schwach daran, wie die Regierung von Helmut Kohl damals eine Katalysatorpflicht aus eben diesen Überlegungen heraus verworfen hatte.
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