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Sind Vertragsverlängerungsangebote per Telefon Werbeanrufe?
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vice
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 15:23    Titel: Sind Vertragsverlängerungsangebote per Telefon Werbeanrufe? Antworten mit Zitat

Person A schließt bei Mobilfunkanbieter XY einen Mobilfunkvertrag ab mit der KLausel keine Werbeanrufe von XY sowie von Töchterunternehmen zu erhalten.

4 Monate vor Vertragsende wird A von XY mit Vertragsverlängerungsangeboten telefonisch bombadiert, greift die Klausel auch bei Verlängerungsangeboten?

Wenn ja, wäre dies ein Vertragsbruch der eine Auflösung des bestehenden Vertrages rechtfertig?


Gruß
Vice
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lautet die Klausel genau?

Grüße
KurzDa
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 18:06    Titel: Re: Sind Vertragsverlängerungsangebote per Telefon Werbeanru Antworten mit Zitat

vice hat folgendes geschrieben::
greift die Klausel auch bei Verlängerungsangeboten?
Darüber kann man sicher streiten. Darüber nicht:
vice hat folgendes geschrieben::
wäre dies ein Vertragsbruch der eine Auflösung des bestehenden Vertrages rechtfertig?
Nein.
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vice
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Wie lautet die Klausel genau?


"ich möchte von XYwichtige Informationen zu neuen Produkten, attraktiven Services und Tarifen sowie zu Gewinnspielen erhalten. Ich stimme deshalb der Nutzung meiner Bestands- und Verkehrsdaten (z. B. Telefonnummern der beteiligten Anschlüsse und genutzte Telekommunikations-Dienste) zu. XY darf diese Daten ausschließlich nutzen: zu meiner Beratung und für Werbung, zu Zwecken der Marktforschung, zur Vermarktung und bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikations-Diensten und Diensten mit Zusatznutzen (insb. die Verkehrsdaten) sowie zur Erstellung eines für mich individuellen Angebotes zur Vertragsverlängerung. Die Informationen können per E-Mail, SMS, MMS, Post und telefonisch erfolgen."


@Biber
Danke für die schnelle Antwort
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Klausel dürfte an sich schon wegen § 307 I BGB unwirksam sein, egal, ob der Kunde explizit widerspricht.

In Frage kommt ein Wettbewerbsverstoss wegen § 7 II Nr. 1-3 , 3 UWG sowie ein zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung gemäß § 1004 iVm. § 823 BGB.

Natürlich ist die Kontaktaufnahme bzgl. des abgeschlossenen Vertrages immer möglich - ein Angebot zur Vertragsverlängerung stellt jedoch Werbung dar und hat an sich mit dem ursprünglichen Vertrag nichts zu tun.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB (wie Biber schon sagte) löst dieser Verstoss aber nicht aus.

Grüße
KurzDa
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Wiesbadener
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Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 376

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der BGH hat entschieden, dass jeder Telefonkontakt zum Zwecke des Verkaufes unlauter ist. Somit fällt auch ein Anruf wg. Vertragsverlängerung ebenso unter das Verbot, wie der Anruf bei einem Gewerbetreibenden.
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Gruß
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Könnten Sie mir das Urteil nennen? Danke.

Grüße
KurzDa
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Yup, das glaube ich auch. Wenn es das Urteil vom 20.09.07 ist - da steht nochmals explizit, dass zwischen einem angerufenen Verbraucher und einem angerufenen Unternehmer ein Unterschied zu machen ist.

Grüße
KurzDa
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Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 376

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich recherchiere mal, aber nicht mehr heute. Das Thema wurde unlängst hier im Forum bereits behandelt.
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Gruß
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Wiesbadener
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Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 376

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

"Eine Telefonwerbung, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung zu unterbreiten, sei aber nach den gegebenen Umständen für den Anzurufenden unzumutbar belästigend gewesen". Darum ging´s. Von wegen "Quatsch". Man darf am Telefon nix verkaufen wollen, ok?
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Wiesbadener
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Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 376

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja genau, der Wettbewerbsverletzer hat angerufen und wollte was verkaufen. Das Opfer hatte sogar einen gleichartigen Vertrag und so konnte auch aus meiner Sicht durchaus vermutet werden, er werde ihn verlängern wollen. Quatsch, hat der BGH gesagt. Jeder weiß selbst, ob er was verlängern will und benötigt dafür keinen telefonischen Arschtritt. Fazit: Selbst die Verlängerung einer Geschäftsbeziehung darf nicht telefonisch angebahnt werden. OK, der BGH ist etwas übers Ziel hinausgeschossen, sage ich mal.
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Wiesbadener
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Anmeldungsdatum: 04.07.2007
Beiträge: 376

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Pöbelei gelöscht.

Wiesbadener, wenn Sie Ihren Stil nicht unverzüglich ändern, werden Sie gesperrt (entweder durch die Moderatoren oder durch die entsprechenden Bewertungen der anderen Mitglieder des Forums).

Biber

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