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vice noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.11.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.11.07, 15:23 Titel: Sind Vertragsverlängerungsangebote per Telefon Werbeanrufe? |
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Person A schließt bei Mobilfunkanbieter XY einen Mobilfunkvertrag ab mit der KLausel keine Werbeanrufe von XY sowie von Töchterunternehmen zu erhalten.
4 Monate vor Vertragsende wird A von XY mit Vertragsverlängerungsangeboten telefonisch bombadiert, greift die Klausel auch bei Verlängerungsangeboten?
Wenn ja, wäre dies ein Vertragsbruch der eine Auflösung des bestehenden Vertrages rechtfertig?
Gruß
Vice |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 20.11.07, 16:26 Titel: |
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Wie lautet die Klausel genau?
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 20.11.07, 18:06 Titel: Re: Sind Vertragsverlängerungsangebote per Telefon Werbeanru |
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| vice hat folgendes geschrieben:: | | greift die Klausel auch bei Verlängerungsangeboten? | Darüber kann man sicher streiten. Darüber nicht: | vice hat folgendes geschrieben:: | | wäre dies ein Vertragsbruch der eine Auflösung des bestehenden Vertrages rechtfertig? | Nein. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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vice noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.11.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.11.07, 18:13 Titel: |
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| KurzDa hat folgendes geschrieben:: | Wie lautet die Klausel genau?
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"ich möchte von XYwichtige Informationen zu neuen Produkten, attraktiven Services und Tarifen sowie zu Gewinnspielen erhalten. Ich stimme deshalb der Nutzung meiner Bestands- und Verkehrsdaten (z. B. Telefonnummern der beteiligten Anschlüsse und genutzte Telekommunikations-Dienste) zu. XY darf diese Daten ausschließlich nutzen: zu meiner Beratung und für Werbung, zu Zwecken der Marktforschung, zur Vermarktung und bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikations-Diensten und Diensten mit Zusatznutzen (insb. die Verkehrsdaten) sowie zur Erstellung eines für mich individuellen Angebotes zur Vertragsverlängerung. Die Informationen können per E-Mail, SMS, MMS, Post und telefonisch erfolgen."
@Biber
Danke für die schnelle Antwort |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.11.07, 10:17 Titel: |
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Die Klausel dürfte an sich schon wegen § 307 I BGB unwirksam sein, egal, ob der Kunde explizit widerspricht.
In Frage kommt ein Wettbewerbsverstoss wegen § 7 II Nr. 1-3 , 3 UWG sowie ein zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung gemäß § 1004 iVm. § 823 BGB.
Natürlich ist die Kontaktaufnahme bzgl. des abgeschlossenen Vertrages immer möglich - ein Angebot zur Vertragsverlängerung stellt jedoch Werbung dar und hat an sich mit dem ursprünglichen Vertrag nichts zu tun.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB (wie Biber schon sagte) löst dieser Verstoss aber nicht aus.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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Wiesbadener Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 376
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Verfasst am: 23.11.07, 18:02 Titel: |
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Der BGH hat entschieden, dass jeder Telefonkontakt zum Zwecke des Verkaufes unlauter ist. Somit fällt auch ein Anruf wg. Vertragsverlängerung ebenso unter das Verbot, wie der Anruf bei einem Gewerbetreibenden. _________________ Gruß
Der Hessenhauptstädtler
Wer die Macht hat, hat das Recht und wer das Recht hat, beugt es auch |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 23.11.07, 18:15 Titel: |
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Könnten Sie mir das Urteil nennen? Danke.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 23.11.07, 18:21 Titel: |
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Yup, das glaube ich auch. Wenn es das Urteil vom 20.09.07 ist - da steht nochmals explizit, dass zwischen einem angerufenen Verbraucher und einem angerufenen Unternehmer ein Unterschied zu machen ist.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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Wiesbadener Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 376
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Verfasst am: 23.11.07, 19:32 Titel: |
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Ich recherchiere mal, aber nicht mehr heute. Das Thema wurde unlängst hier im Forum bereits behandelt. _________________ Gruß
Der Hessenhauptstädtler
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Wiesbadener Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 376
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Verfasst am: 23.11.07, 19:39 Titel: |
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"Eine Telefonwerbung, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung zu unterbreiten, sei aber nach den gegebenen Umständen für den Anzurufenden unzumutbar belästigend gewesen". Darum ging´s. Von wegen "Quatsch". Man darf am Telefon nix verkaufen wollen, ok? _________________ Gruß
Der Hessenhauptstädtler
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Wiesbadener Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 376
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Verfasst am: 23.11.07, 20:02 Titel: |
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Ja genau, der Wettbewerbsverletzer hat angerufen und wollte was verkaufen. Das Opfer hatte sogar einen gleichartigen Vertrag und so konnte auch aus meiner Sicht durchaus vermutet werden, er werde ihn verlängern wollen. Quatsch, hat der BGH gesagt. Jeder weiß selbst, ob er was verlängern will und benötigt dafür keinen telefonischen Arschtritt. Fazit: Selbst die Verlängerung einer Geschäftsbeziehung darf nicht telefonisch angebahnt werden. OK, der BGH ist etwas übers Ziel hinausgeschossen, sage ich mal. _________________ Gruß
Der Hessenhauptstädtler
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Wiesbadener Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 376
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Verfasst am: 23.11.07, 20:27 Titel: |
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Pöbelei gelöscht.
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Biber _________________ Gruß
Der Hessenhauptstädtler
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