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Betreuerin auf Klassenfahrt

 
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Tala
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 15:55    Titel: Betreuerin auf Klassenfahrt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand helfen, denn ich bin auf diesem Gebiet ein kompletter Laie. Ich habe folgendes Problem: Ich würde gern an einer Klassenfahrt an einem Gymnasium teilnehmen. Jedoch bin ich kein Schüler und auch (noch) kein Lehrer. Ich studiere momentan noch und würde gerne (nachdem ich ein Praktikum an dieser Schule absolviert habe) nun sehr gern an einer Klassenfahrt teilnehmen. Wie ist denn da die Rechtslage? Darf ich daran überhaupt teilnehmen? Inwiefern bin ich versichert? Muss ich mich selbst versichern? Wenn ja, wo und wie? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

LG
Tala
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Bundesland - keine Gesetzeslage.

Vielleicht weiß der Schulleiter der betreffenden Schule mehr. Unser "Chef" wäre jedenfalls beglückt, wenn durch solche Angebote weniger Lehrerstunden und damit auch weniger Unterricht ausfallen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Tala
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Kein Bundesland - keine Gesetzeslage.

Vielleicht weiß der Schulleiter der betreffenden Schule mehr. Unser "Chef" wäre jedenfalls beglückt, wenn durch solche Angebote weniger Lehrerstunden und damit auch weniger Unterricht ausfallen.

Das Bundesland ist Sachsen- Anhalt und die Reise wird innerhalb Deutschlands stattfinden, also keine Auslandsfahrt.
Mit dem Schulleiter habe ich schon gesprochen. Er denkt, dass das Reiseunternehmen da eventuell mehr weiß. Ich würde eben gern wissen, wie man denen da entgegenkommen könnte, falls es da Schwierigkeiten gäbe.
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ac-hr
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne ähnliche Fälle aus eigener Erfahrung. Mangels Lehrer wurden Eltern als Betreuer auf Klassenfahrten mitgenommen. Für die Dauer der Fahrt wurde eine besondere Versicherung abgeschlossen:

Reisekranken-Versicherung, eine Unfall-Versicherung und eine Haftpflicht-Versicherung.
Solche speziellen Versicherungen für Klassenfahrten werden von mehreren Gesellschaften angeboten und dürften auch nicht sehr teuer sein.
_________________
Gruß Rainer!
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

ac-hr hat folgendes geschrieben::

Reisekranken-Versicherung
Die könnte im Inland überflüssig sein. Aber das klärt man besser mit der eigenen Krankenversicherung ab.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo tala,
Zitat:
Darf ich daran überhaupt teilnehmen?
Ja, spricht nichts dagegen.

Zitat:
Inwiefern bin ich versichert?
Nicht mehr und nicht weniger, als wenn Sie an einer x-beliebigen Busreise teilnehmen würden.

Zitat:
Muss ich mich selbst versichern? Wenn ja, wo und wie?
Ich glaube gern, dass es genug Angebote für
Zitat:
Reisekranken-Versicherung, eine Unfall-Versicherung und eine Haftpflicht-Versicherung
gibt. Aber brauchen tut man das alles nicht. Eine Krankenversicherung hat man sowieso, die Unfallgefahr ist nicht größer als auf anderen Busreisen, eine Privathaftpflicht-Versicherung sollte man sowieso schon haben. Das einzige Risiko, das man möglicherweise zusätzlich übernimmt ist, auf Verletzung der Aufsichtspflicht verklagt zu werden, wenn man sich denn die Aufsicht über Schüler übertragen lässt.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Das einzige Risiko, das man möglicherweise zusätzlich übernimmt ist, auf Verletzung der Aufsichtspflicht verklagt zu werden, wenn man sich denn die Aufsicht über Schüler übertragen lässt.

Auf der letzten Fortbildung wurden wir darüber informiert, dass Aufsichtspflicht und Verantwortung bei Schulveranstaltungen immer beim Lehrer liegen und nicht auf schulfremde Begleitpersonen übertragen werden können. Die Rechtsgrundlage dafür kenne ich nicht, vermute aber, dass das nicht nur in Bayern so gehandhabt wird.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Tala
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Anmeldungsdatum: 23.11.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

ac-hr hat folgendes geschrieben::
Ich kenne ähnliche Fälle aus eigener Erfahrung. Mangels Lehrer wurden Eltern als Betreuer auf Klassenfahrten mitgenommen. Für die Dauer der Fahrt wurde eine besondere Versicherung abgeschlossen:

Reisekranken-Versicherung, eine Unfall-Versicherung und eine Haftpflicht-Versicherung.
Solche speziellen Versicherungen für Klassenfahrten werden von mehreren Gesellschaften angeboten und dürften auch nicht sehr teuer sein.

Vielen Dank für die Infos. Smilie Irgendwie habe ich gehört, dass Eltern genauso wie Schüler und Lehrer zählen würden. Aber was ist mit "schulexternen" Begleitpersonen wie mir? Wenn man dieser Verordnung hier unter dem Punkt 13.3 glauben kann, dann zählen alle Begleitpersonen als ausreichend versichert, wenn sie von der Einrichtung als Begleitpersonen bestimmt werden: http://www.arge-hamburger-schullandheime.de/download/Richtlinien2005.pdf
Diese Hamburger Verordnung bezieht sich auf das SGB. Kennt sich da jemand von euch besser aus als ich?

Wie mitternacht schon bemerkt hat, denke auch ich, dass eine Reisekranken- Versicherung im Inland gar nicht nötig ist. Es kommt wohl eher auf die Unfallversicherung an. Aber wie gesagt, ich bin der totale Laie auf dem Gebiet.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.11.07, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Tala hat folgendes geschrieben::
Es kommt wohl eher auf die Unfallversicherung an.
Nein. Die eigene greift nur, wenn man selber "verunfallt". Und die gesetzliche besteht sowieso.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_vii.htm
_________________
mitternächtliche Grüße.


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ac-hr
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die von mir angesprochene Versicherung wurde anlässlich der jährlichen Studienfahrt der Jgst. 12 ins Ausland abgeschlossen. Inwieweit das komplette Paket solcher Versicherungen für die Begleitpersonen notwendig ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
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Gruß Rainer!
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