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2 Mandanten; 1 Anwalt

 
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Pee-ooH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 19:04    Titel: 2 Mandanten; 1 Anwalt Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Anwalt A hat Mandant A und Mandant B.

Mandant A geht (aus welchen gründen auch immer) gegen Mandant B vor.

Beide nutzen den Dienst des Anwaltes A

Darf Anwalt A das machen wenn er unparteisch bleibt?

Vielen Dank

Hoffe es is im richtigen Forumbereich
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.11.07, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, § 43a IV BRAO.

Beste Grüße

Metzing
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 21.11.07, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Metzing: Ich spiele jetzt mal den advocatus diaboli.
Doch er darf, wenn er beide Parteien auf die vorgängigen Mandate hingewiesen hat und beide den Anwalt als Schlichter (neuhochdeutsch: Mediator) akzeptieren. Allerdings dar der Anwalt keinen von beiden wirklich vertreten, da hat Metzing schon Recht.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort von Metzing verstehe ich irgendwie nicht so richtig. Im § 43a IV BRAO steht doch nicht, dass der RA keine sich streitenden Mandanten gleichzeitig vertreten darf, sondern es geht nur um entgegengesetzte Interessen. Es sei denn, dort steht noch etwas "zwischen den Zeilen", was ich nicht lesen kann.

Angenommen, A kommt zum Anwalt, weil er Streit mit seinem Vermieter hat. B kommt zufälligerweise zu demselben Anwalt, weil er Ärger mit seinem Unfallgegner hat. Nun verkauft A dem B etwas mangelhaftes und will sich mit B nicht einigen. Also geht B gegen A rechtlich vor, ohne dafür rechtliche Hilfe zu holen.
Der Anwalt darf m.E. nach wie vor A und B in ihren Sachen vertreten, obwohl sie sich streiten. Oder sehe ich das falsch?
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das geht auch, I-User. Nur das:
Zitat:
Anwalt A hat Mandant A und Mandant B.

Mandant A geht (aus welchen gründen auch immer) gegen Mandant B vor.

Beide nutzen den Dienst des Anwaltes A

darf der Anwalt nicht, wenn beide gegeneinander von dem Anwalt vertreten werden wollen.

Beste Grüße

Metzing
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 24.11.07, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wes Geld ich nehm'
des Lied ich sing!
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Pee-ooH
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Anmeldungsdatum: 15.11.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Naja hier gehen jetzt ja die meinungen auseinader Sehr glücklich
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso, es sind doch alle einer Meinung?

Beste Grüße

Metzing
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