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Verfasst am: 24.11.07, 21:54 Titel: Rabattangaben in % in Flyern
Hallo zusammen.
Ich bin auf dieses Forum durch´s Googeln gekommen. Und habe mich erstmal etwas eingelesen.
Gerade jetzt vor Weihnachten wird man mit Werbebeilagen in Tageszeitungen überschüttet.
Mir ist folgendes aufgefallen.
Es werden auf einem Werbeblatt verschiedene Artikel auf Fotos abgebildet ohne Preisangabe. Auf den Fotos steht aber in Fettschrift eine Rabattankündigung z.B. " 20% auf diese Artikelgruppe".Nun ist ja erstmal nicht erkennbar von welchem Preis es 20 % gibt. Und so geht das über die gesamte Werbung. Ich komme mir da einwenig viel verschaukelt vor.
Ist da rechtlich OK so.
Was meint Ihr dazu?
Vielen Dank und Gruß BernieB
Irgend so ein praktischer Baumarkt macht doch auch ähnliche Werbung:
"20 % auf alles, außer Tiernahrung"
Da weiß ich doch auch nicht, von welchem Ursprungspreis die ausgehen.....
Mit dem kleinen feinen Unterschied, das es sich bei diesem Baumarkt um einen Filialisten handelt.
Zumindest dachte ich immer man müsse bei Rabattaktionen den Ursprungspreis angeben.
In diesem von mir beschriebenen Fall handelt es sich um einen Einzelhändler mit einem 30 qm Laden und dieser ist noch in einer Kleinstadt wo der Hund begraben ist.
Merkwürdig ist aber auch die hohe Auflage von 120.000 Stk. und noch 2 x DIN A2 vierfarbig. Verteilt in 3 Kreisen mit der Tageszeitung.
Gruß BernieB
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.11.07, 23:24 Titel: Re: Rabattangaben in % in Flyern
BernieB hat folgendes geschrieben::
Nun ist ja erstmal nicht erkennbar von welchem Preis es 20 % gibt.
Ich verstehe die Frage nicht. Üblicherweise wird der Rabatt auf den Preis gewährt, mit dem die Ware ausgezeichnet ist. Die Ladengröße und die Anzahl der Filialen spielt dabei eher keine Rolle.
BernieB hat folgendes geschrieben::
Merkwürdig ist aber auch die hohe Auflage von 120.000 Stk.
Die Durckkosten steigen bei größeren Auflagen eher marginal.
BernieB hat folgendes geschrieben::
2 x DIN A2
Das glaub' ich jetzt irgendwie gar nicht (wobei ich allerdings gleich gestehe, ich kann mit dem 2 x nichts anfangen) _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
BernieB will bestimmt auf unlauter Wettbewerb hinaus .
20 % ohne nähere Angabe in einem Werbeblatt würde doch bedeuten:
* unbefristet
* auf alle Waren
* 20 % vom ausgezeichneten Preis
ODER?
Wenn ich also 4 Wochen nach der Werbung in den Laden gehen und nicht auf alle Waren im Laden 20 % des ausgezeichneten Preises erhalte, dann wäre es doch unlautere Werbung ... oder? _________________ Eselchen
Die Auflage und Größe der Flyer sowie die Größe des Ladengeschäfts begründet aber keinen unlauteren Wettbewerb, sondern mögliche unlautere Werbeaussagen im Flyer.
Das würde sich auch nicht ändern, wenn der Laden 1000qm Verkaufsfläche hätte und der "Flyer" nur so groß wie eine Visitenkarte in einer Auflage von 500 Stück.
Deswegen meine Frage nach Relevanz dieser Infos fürs eigentliche Problem. _________________ Geist ist Geil!
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