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Verfasst am: 26.11.07, 09:57 Titel: neue Straftat begangen
Hallo,
bin im Dezember 2005 verurteilt worden wegen Betrugs, habe 2 Monate auf 2 Jahre bekommen. Die Bewährung läuft im Januar 2008 aus.
Jetzt konnte ich eine Ratenzahlung nicht einhalten (neue Arbeit, Umzug etc.) und habe daraufhin ein Schreiben bekommen das der Absender eine Anzeige gemacht hat wegen Warenkreditbetrug.
Habe aber zwischenzeitlich die Restsumme in einem Betrag überwiesen.
Wird die Bewährung jetzt widerrufen? Ist es möglich das ich für die neue Verurteilung wieder Bewährung bekomme?
Wenn ich die Strafe "absitzen" muß dann werde ich natürlich meine Arbeit verlieren.
Ja, wenn er vor der Anzeige beglichen wurde _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Habe am 22.ten das Geld überwiesen und am 21.ten wurde die Anzeige gemacht, was ich aber erst seitdem 24.ten weiß. Wurde mir schriftlich mitgeteilt.
Wie sieht nun die Sachlage aus? Wird die Bewährung widerrufen? Muß ich bei der neuen Verhandlung damit rechnen das es diesmal keine neue Bewährung gibt und ich die alte und neue Strafe absitzen muß?
Grundsätzlich kommt es beim Betrug darauf an, ob Sie zum Zeitpunkt des Kaufes willens und in der Lage waren, die Rechnung zu zahlen. Die Tatsache, dass sie nachweisen können, vor Kenntnis der Anzeige gezahlt zu haben, deutet darauf hin, dass keine Betrugsabsicht vorlag. Insofern ist auch keine verurteilung zu erwarten. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Unabhängig vom konkreten Anliegen wäre es teiulweise für viele Probanden, die unter laufender Bewährung stehen, insb. wegen Betruges, ratsam überhaupt keine Ratenzahlunghsvereinbarungen oä abzuschließen... denn in den meisten Fällen haben derartige Umstände (und das nichtbedienen können der fälligen Raten), die ersten Betrugsanzeigen und -verurteilungen zur Folge.
@J.A.
Sie sprach ja von Ratenzahlung, die sie nicht einhalten konnte. Vorher wurde ja wohl anstandslos gezahlt. Und dann der Restbetrag in einem. Also ich kann hier keinen Betrugsversuch erkennen. Nicht, wie der Fall hier geschildert wird.
Ich sagte ja ebenfalls, dass ich nicht davon ausgehe, dass eine Betrugsabsicht vorlag.
Ansonsten kann ich Exrichter .-ebenfalls prinzipiell, also unabhängig von diesem Fall- nur zustimmen. Bei Bewährung wegen Betrug sind Zahlungsschwierigkeiten (egal wie und warum) immer eine dumme Sache. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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