Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - neue Straftat begangen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

neue Straftat begangen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
christina2609
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 2
Wohnort: nähe Frankfurt

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 09:57    Titel: neue Straftat begangen Antworten mit Zitat

Hallo,
bin im Dezember 2005 verurteilt worden wegen Betrugs, habe 2 Monate auf 2 Jahre bekommen. Die Bewährung läuft im Januar 2008 aus.
Jetzt konnte ich eine Ratenzahlung nicht einhalten (neue Arbeit, Umzug etc.) und habe daraufhin ein Schreiben bekommen das der Absender eine Anzeige gemacht hat wegen Warenkreditbetrug.
Habe aber zwischenzeitlich die Restsumme in einem Betrag überwiesen.
Wird die Bewährung jetzt widerrufen? Ist es möglich das ich für die neue Verurteilung wieder Bewährung bekomme?
Wenn ich die Strafe "absitzen" muß dann werde ich natürlich meine Arbeit verlieren.

Vielleicht weiß hier jemand einen Rat.

Grüße Christina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn er vor der Anzeige beglichen wurde
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
christina2609
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 2
Wohnort: nähe Frankfurt

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Habe am 22.ten das Geld überwiesen und am 21.ten wurde die Anzeige gemacht, was ich aber erst seitdem 24.ten weiß. Wurde mir schriftlich mitgeteilt.
Wie sieht nun die Sachlage aus? Wird die Bewährung widerrufen? Muß ich bei der neuen Verhandlung damit rechnen das es diesmal keine neue Bewährung gibt und ich die alte und neue Strafe absitzen muß?

Liebe Grüße Christina.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

@ Christina

Grundsätzlich kommt es beim Betrug darauf an, ob Sie zum Zeitpunkt des Kaufes willens und in der Lage waren, die Rechnung zu zahlen. Die Tatsache, dass sie nachweisen können, vor Kenntnis der Anzeige gezahlt zu haben, deutet darauf hin, dass keine Betrugsabsicht vorlag. Insofern ist auch keine verurteilung zu erwarten.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.07, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig vom konkreten Anliegen wäre es teiulweise für viele Probanden, die unter laufender Bewährung stehen, insb. wegen Betruges, ratsam überhaupt keine Ratenzahlunghsvereinbarungen oä abzuschließen... denn in den meisten Fällen haben derartige Umstände (und das nichtbedienen können der fälligen Raten), die ersten Betrugsanzeigen und -verurteilungen zur Folge.
Nach oben
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
@J.A.
Sie sprach ja von Ratenzahlung, die sie nicht einhalten konnte. Vorher wurde ja wohl anstandslos gezahlt. Und dann der Restbetrag in einem. Also ich kann hier keinen Betrugsversuch erkennen. Nicht, wie der Fall hier geschildert wird.


Ich sagte ja ebenfalls, dass ich nicht davon ausgehe, dass eine Betrugsabsicht vorlag.


Ansonsten kann ich Exrichter .-ebenfalls prinzipiell, also unabhängig von diesem Fall- nur zustimmen. Bei Bewährung wegen Betrug sind Zahlungsschwierigkeiten (egal wie und warum) immer eine dumme Sache.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.