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Zeit fuers Amibashing - Entfuehrung von Verdaechtigen

 
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carn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 16:16    Titel: Zeit fuers Amibashing - Entfuehrung von Verdaechtigen Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,520892,00.html

Dass man Personen entfuehrt, die wahrscheinlich Anschlaege vorbereiten oder unterstuetzen, und dabei auf Auslieferungsgesuch oder aehnliches verzichtet, kann ich ja noch nachvollziehen, schliesslich kann die Alternative ja lauten das Menschen sterben.

Aber jemanden wegen Steuerhinterziehung aus einem befreundeten Land, mit dem man ein Auslieferungsabkommen hat, was man durch Verhandlungen anpassen koennte, entfuehrt, ist ziemlich gaga - durch Steuerhinterziehungen in der Vergangenheit bringt man ja niemanden in Lebensgefahr.

Meinungen dazu?


"Dabei beriefen sich die Richter auch auf ein Urteil des Obersten Gerichts aus dem Jahr 1886. "Es gibt keinen Punkt in der Verfassung, der ein Gericht zwingt, einen rechtmäßig Verurteilten wieder freizulassen, nur weil er gegen seinen Willen vor Gericht gebracht wurde", heißt es darin."
Das hingegen finde ich eine gute Einstellung, solange man auch die bestraft, die entfuehrt haben.

Was mir an der ganze Sache noch unklar ist, was das Voelkerrecht vorsieht, wie man Kriegsverbrechern habhaft werden kann, wenn der betrefenden Staat sich weigert auszuliefern?

Klar, Sanktionen ueber den UN-Sicherheitsrat zum aushungern des Landes geht, genauso wie die Amis in Afghanistan das Land vor die Wahl ausliefern oder Krieg zu stellen, aber da waere das Sack ueber den Kopf und ab ins Flugzeug wohl immer noch besser. Also wie loest man das?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst einmal scheint es sich nicht um ein Massenphänomen zu handeln, dass deutsche Staatsangehörige in Deutschland von US-Agenten entführt und in den Staaten wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden.

Wenn so etwas im Einzelfall vorkommt, haben wir zwei Ebenen: Das Völkerrecht und das deutsche Strafrecht.

Das die Entführung ausländischer Staatsbürger aus dem Heimatstaat mit dem Völkerrecht nicht wirklich gut harmoniert ist sicher richtig. Nur: Was folgt daraus? Eine Kriegserklärung? Nicht wirklich. Die Zeitungen sind voll von Völkerrechtsverletzungen weit schlimmerer Natur.

Viel spannender ist das deutsche Strafrecht. Die deutsche Staatsanwaltschaft würde natürlich wegen Entführung Anklage erheben, im Rahmen des Verfahrens würde ein Auslieferungsantrag an die USA gestellt werden.

Würden die USA ausliefern? Darüber schweigt sich der Artikel aus. Wenn es sich um eine CIA-Aktion gegen einen mutmaßlichen Terroristen handelt wohl nicht. Aber bei einem "normalen" Kriminellen wäre ich mir da nicht so sicher. Da kann ich mir schon vorstellen, dass es Gerichte in den USA gibt, das diesem Antrag folgen würden.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig lustig wirds doch erst, wenn die Entfuehrer auf frischer Tat ertappt werden.
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