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widerspruch zeugnisnote...wo?
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jumu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 23:00    Titel: widerspruch zeugnisnote...wo? Antworten mit Zitat

Hallo, dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, eine Frage.
Wo legt man in Hessen Widerspruch gegen eine Zeugnisnote ein?...Schule, Schulamt...?

Gruß Jürgen
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ansprechpartner (mündlich): Der Klassenlehrer. Vielleicht hat der sich beim Schreiben des Zeugnisses ja einfach vertippt.
2. Ansprechpartner (mündlich): Der Fachlehrer. Vielleicht hat der sich beim Übertragen der Noten in den Notenbogen ja irgendwo geirrt. (ist mir auch schon passiert Verlegen )
3. Ansprechpartner: Schulleitung. Schriftlich, und mit Begründung. Beispiel: "Die Klausuren wurden mit den Noten 16, 17, und 15 bewertet; ergibt als Mittelwert 16. Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass nun im Zeugnis die Note 3 steht."
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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jumu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo mitternacht,
danke für die antwort, der karren sitzt leider zu tief im dreck, es findet kein gespräch mehr statt.

ein diesbezüglicher anruf bei unserem zuständigen schulamt (sehr freundlich, you made my day)brachte klärung: noteneinspruch in hessen...erst schule, dann schulamt...

gruß j.
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jumu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 20:43    Titel: nun ja, Antworten mit Zitat

um dem thema etwas mehr"fleisch" zu geben:

es handelt sich in diesem fall um ein mädchen (meine tochter), das nach 10 jahren waldorfschule als einzige von 38(!) schülern nicht mehr mitmachen darf, weil nach zehn jahren 2ter fremdsprache(russisch)trotz ausgesprochen(von der lehrerin beurteilt) hoher sprachbegabung in der 10. klasse plötzlich ein ungenügend und fehlende grundkenntnisse bescheinigt werden...folge: unterrichtsverbot, schulabgang....

hast du keine kinder, hast du keine probleme...aua!
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Privatschule sollte man erst mal den Schulvertrag durchgehen.

"Unterrichtsverbot" für schätzungsweise 16-jährige und damit schulpflichtige Schüler ist mMn. unzulässig.

Bei einer verfahrenen Situation "Karren ... Dreck" hilft manchmal nur noch der Schulwechsel - selbst dann, wenn die juristische Schiene erfolgreich sein sollte, ist häufig auf der zwischenmenschlichen Ebene zu viel Porzellan zerschlagen worden, so dass ein Ende mit Schrecken besser ist, als Schrecken bis zum (bitteren?) Ende.
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sereina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jumu,

ich verstehe nicht, wie mitten im Schuljahr Unterrichtsverbot ausgesprochen werden kann. Für die Versetzung sind die Zeugnisse am Ende des Schuljahres relevant.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Privatschulen so weitreichend andere Bedingungen haben können.

Wäre es für deine Tochter völlig abwegig, ein Regelgymnasium zu besuchen? Ich würde in dieser Situation Beratung suchen, Schulpsychologie, Schulamt im Regierungspräsidium. Ich bin sicher, es gibt Möglichkeiten, dass deine Tochter weiter zur Schule gehen kann.


lg,

sereina
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

sereina hat folgendes geschrieben::

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Privatschulen so weitreichend andere Bedingungen haben können.

Privatschulen haben - im Gegensatz zu staatlichen Schulen - immer die Möglichkeit, einen Schulvertrag zu kündigen, je nachdem, was vorgefallen ist, auch fristlos!
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jumu,
Zitat:
nach 10 jahren waldorfschule als einzige von 38(!) schülern nicht mehr mitmachen darf, weil nach zehn jahren 2ter fremdsprache(russisch)trotz ausgesprochen(von der lehrerin beurteilt) hoher sprachbegabung in der 10. klasse plötzlich ein ungenügend und fehlende grundkenntnisse bescheinigt werden...folge: unterrichtsverbot, schulabgang....
Welche Schriftstücke gibt es bisher in der Sache?
Wie waren die Russisch-Noten in den vergangenen Jahren?
Meines Wissens gibt es in Waldorfschulen kein Sitzenbleiben. Ist das an dieser Schule auch so? War die 10. Klasse zum Sommer diesen Jahres abgeschlossen worden? Hat die Schülerin ein Zeugnis erhalten, das der mittleren Reife entspricht? Ist sie seither weiter in diese Schule gegangen?

Gruß
Kurt
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jumu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank fur die antworten, die eigentlich fragenkataloge sind.

da ich kein forenvielschreiber bin nur soviel: laut aussage der schule hatte meine tochter am ende der 10. klasse den mittleren bildungsabschluß nicht gepackt, man war aber bereit, das kind in der 11. klasse mitzuschleifen, um sich ergebende perspektiven zu nutzen.-gute idee-.
dann aber stellte man während des laufenden schuljahres fest, das entgegen der vorsommerferienaussage doch die erfolgreiche mittlere reife geschafft war und damit alle "beschützenden maßnahmen" unnötig wurden, was in der martialischen maßnahme gipfelte, dem kinde den zugang zum klassenraum zu verweigern.
es hat bis dahin keine auffälligkeiten gegeben(außer jugendlichem freigeist)..keine drogen, kein schwänzen, keine despektierlichkeiten...
meine ausgangsfrage war auch geklärt, ich werde aber diese geschichte nicht auf sich beruhen lassen und neben rechtlichen erörterungen insbesondere auch öffentlichwirksame mittel bemühen, um dem großkotzigen gebahren rechthaberischer lehrerirnnen einhalt zu gebieten, die mit genuß solche maßnahmen erzwingen.

zum zeugnis: nein es wurden in der 10-jährigen schulzeit nicht ein einziges mal mangelnde grundkenntnisse(in russsisch) als argument bemüht...erst am ende des 10. schuljahres, ich denke, da hat sich die lehrerin das erste mal im schulgesetz umgesehen, etwas in sachen grundkenntnisse aufgeschnappt und nicht kapiert...ach ja, die dame kommt aus der ostzone....
wie bemerkte noch einst max liebermann:" ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen könnte..."

gruß...j.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jumu,
jumu hat folgendes geschrieben::
vielen dank fur die antworten, die eigentlich fragenkataloge sind.

da ich kein forenvielschreiber bin
Fühlen Sie sich von mir angegriffen? In der Tat habe ich sechs Fragen gestellt. Diese sind aber m.E. für das Verständnis der Situation und für eine tatsächlich der Sachlage entsprechende Antwort wichtig. Wenn Sie eine oder mehrere der Fragen für unangemessen halten, dann benennen Sie diese bitte. Und selbstverständlich steht es Ihnen frei, Fragen nicht zu beantworten.

Im einzelnen:

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Meines Wissens gibt es in Waldorfschulen kein Sitzenbleiben. Ist das an dieser Schule auch so?

Laut Wikipedia gibt es an Waldorfschulen kein Sitzenbleiben. Also gehe ich davon aus, dass das an dieser Waldorfschule auch so ist, es sei denn, Sie äußern sich noch gegenteilig.

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
War die 10. Klasse zum Sommer diesen Jahres abgeschlossen worden? Hat die Schülerin ein Zeugnis erhalten, das der mittleren Reife entspricht? Ist sie seither weiter in diese Schule gegangen?
jumu hat folgendes geschrieben::
laut aussage der schule hatte meine tochter am ende der 10. klasse den mittleren bildungsabschluß nicht gepackt, man war aber bereit, das kind in der 11. klasse mitzuschleifen, um sich ergebende perspektiven zu nutzen.-gute idee-.
Was heißt "Aussage der Schule" und "sich ergebende Perspektiven"? Die Schülerin wird doch am Ende der 10. Klasse ein Zeugnis erhalten haben?

Wenn ich versuche, das "Nichtsitzenbleiben" logisch zu erfassen, dann müsste dieses Zeugnis entweder die Aussage enthalten "hat den mittleren Bildungsabschluss geschafft, kann weiter auf die Waldorfschule gehen und das Abitur anstreben" oder die Aussage "hat den mittleren Bildungsabschluss nicht geschafft, muss mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Zeugnis von der Waldorfschule abgehen".

Sie beschreiben ein Zwischending, das ich nicht verstanden habe. Deshalb meine Frage, welche Schriftstücke es in der Sache schon gibt. Ist es vielleicht so, dass die Lehrerkonferenz (Schulleiter gibt es an Waldorfschulen ja nicht) der irrtümlichen Ansicht war, die Schülerin könnte in der 11. Klasse noch den in der 10 nur fraglich erreichten mittleren Bildungsabschluss oder vielleicht wirklich den weiteren Weg zum Abitur schaffen?

jumu hat folgendes geschrieben::
nein es wurden in der 10-jährigen schulzeit nicht ein einziges mal mangelnde grundkenntnisse(in russsisch) als argument bemüht
Ach so, Entschuldigung, ich hatte nicht mehr dran gedacht, dass in Waldorfschulen überhaupt keine Ziffern-Zensuren vergeben werden, sondern immer schriftlich ausformulierte Leistungsbeurteilungen.

jumu hat folgendes geschrieben::
ach ja, die dame kommt aus der ostzone....

ich werde aber diese geschichte nicht auf sich beruhen lassen und neben rechtlichen erörterungen insbesondere auch öffentlichwirksame mittel bemühen, um dem großkotzigen gebahren rechthaberischer lehrerirnnen einhalt zu gebieten, die mit genuß solche maßnahmen erzwingen.
Wünschen Sie einen Kommentar zu diesen Plänen und zu Ihrer Wortwahl?



Die Faktenlage scheint also so zu sein, dass die Schülerin inzwischen ein schriftliches Zeugnis hat, das der mittleren Reife entspricht, also zum Besuch jeder anderen Waldorfschule und jedes staatlichen Gymnasiums berechtigt (wenn es auch schwierig ist, ein staatliches Gymnasium mit der zweiten Fremdsprache Russisch zu finden)?

Die juristischen Mühlen mahlen m.E. zu langsam für das Schulleben eines jungen Menschen. Man sollte andere Lösungswege suchen.

Schöne Grüße
Kurt
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jumu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

@Kurt Knitz,

angegriffen? mal wiki bemühen und dann erscheint ganz oben § 39 Stgo...

gruß j.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie in Rätseln reden, schreibe ich nicht weiter.
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jumu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Kurt Knitz,
tschuldigung. ich bin weder mit foren noch mit einer computertastatur vertraut(deshalb auch meine kleinschreibung); meine bitte: eine frage nach der anderen, alles auf einmal an nachfragen ist mir zuviel...

gruß j.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jürgen,

ok, eine Frage: Hat die Schülerin ein schriftliches Zeugnis, das ihr den mittleren Bildungsabschluss bescheinigt?

Schöne Grüße
Kurt
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jumu
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Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo kurt,

ja, ein zeugnis der mittleren reife liegt vor...aber erst seit 1. november abholbereit in der schule.
wie kommt sowas? hier eine kleine chronologie der ereignisse:

6.juli2007, tag der zeugnisausgabe
es gibt das übliche waldorfzeugnis, viel geschreibsel-keine zahlen(noten)
das gespräch mit dem klassenlehrer ergab: "du hast die mittlere reife nicht erreicht, macht aber estmal nichts, du gehst erstmal weiter zur schule(11.klasse) und besuchst den unterricht in deutsch, englisch, mathe. (die 11. klasse der waldorfschule westeht sich als gymnasiale oberstufe, zu der die schülerin nicht zugelassen war) da der unterricht in blöcken stattfindet(z.b. 3wochen mathe) ist es für dich möglich, in der zwischenzeit berufsorientierte praktika abzuleisten, die auch gern von der schule vermittelt werden. außerdem besteht für dich die möglichkeit, auf diesem wege deinen mittleren bildungsabschluß zu qualifizieren"

31. august 2007
es erreicht uns ein bitterböser brief der schule, in dem uns vernachlässigung unserer tochter und "heftige angriffe" auf besagte russischlehrerin zur last gelegt werden. in einem nebensatz wird erwähnt, daß die schülerin doch die mittlere reife erreicht hat. dies war ein samstag.

03.september, der darauffolgende dienstag
3. stunde, mathematik. der schülerin wird der zugang zum unterricht und damit der zugang zum klassenraum verweigert -tür zu, das mädchen steht nach unterrichtsbeginn allein vor dem klassenraum. der lehrer, der das unterrichtsverbot aussprach, war neu an der schule und hatte anweisung von "oben".

ab nun wird es traurig, garstig und sehr kompliziert. da die mittlere reife vom staatlichen schulamt gleichgestellt werden muß, galt es zu beantragen und die schleppende bearbeitung seitens der schule hinzunehmen. das ist auch der grund, warum wir erst jetzt die zeugnisnote anfechten wollen, weil wir erst das zeugnis in "trockenen tüchern" wissen wollten.

so, das wars erstmal, mehr kriege hier nicht reingepackt, gruß jürgen
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