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tzegar FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2007 Beiträge: 32 Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am: 26.11.07, 12:59 Titel: Darf ein Anwalt falsche Tatsachen schreiben? |
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Hallo!
Darf ein Anwalt falsche Tatsachen (sein Mandant hätte ein Visum bzw. hätte das gemeinsame Sorgerecht) nennen, um eine Begründung für seine Beschwerde gegen das Urteil eines Familiengerichtes zu erlangen?
Kann ein Anwalt Beschwerde einreichen, obwohl 3 Richter unterschrieben haben, dass eine Beschwerde keinen Erfolg hätte und gegen diese Entscheidung keine Beschwerde einreichbar ist?
Der Anwalt wurde bereits vom Richter belehrt, schreibt nun aber wieder falsche Tatsachen, was leicht nachzuweisen ist. Was kann man dagegen tun oder muß man das so hinnehmen?
Herzlichen Dank! _________________ Liebe Grüße
Tanja |
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G4711 Gast
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Verfasst am: 26.11.07, 16:21 Titel: Re: Darf ein Anwalt falsche Tatsachen schreiben? |
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tzegar hat folgendes geschrieben:: | Darf ein Anwalt falsche Tatsachen (sein Mandant hätte ein Visum bzw. hätte das gemeinsame Sorgerecht) nennen, um eine Begründung für seine Beschwerde gegen das Urteil eines Familiengerichtes zu erlangen? | Wenn sein Mandant ihm sagt "ich habe doch aber ein Visum bzw. das gemeinsame Sorgerecht", dann darf er das. Wenn er weiss, dass dem nicht so ist, nicht. Zitat: | Kann ein Anwalt Beschwerde einreichen, obwohl 3 Richter unterschrieben haben, dass eine Beschwerde keinen Erfolg hätte und gegen diese Entscheidung keine Beschwerde einreichbar ist? | Ja, bringt zwar nichts ausser Kosten für den mandanten, aber klar, warum nicht? |
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tzegar FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2007 Beiträge: 32 Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am: 26.11.07, 16:51 Titel: |
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Der Anwalt hat ja selbst vom Gericht das Schreiben bekommen, dass er das Sorgerecht nicht hat und das weis auch der Anwalt, da er gegen diesen Beschluss ja auch Beschwerde eingereicht hat.
Was kann man machen, wenn er trotzdem auch an öffentliche Stellen schreibt, dass sein Mandant das gemeinsame Sorgerecht hat? _________________ Liebe Grüße
Tanja |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 29.11.07, 20:03 Titel: |
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Was meinst du mit öffentlichen Stellen?
Worauf willst du hinaus? Ein Unterlassungsanspruch gegen den RA durchsetzen?
 _________________ Null Komma
***
nix |
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tzegar FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2007 Beiträge: 32 Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am: 30.11.07, 07:28 Titel: |
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Wenn er z.B. an die Kirche schreibt, dass sein Mandant das Sorgerecht hat und auch an den Kinderarzt.
Kann man soetwas nicht irgendwo melden, dass der Anwalt mal ermahnt wird? _________________ Liebe Grüße
Tanja |
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wayko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 95
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Verfasst am: 30.11.07, 09:20 Titel: |
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[Korinthenkackmodus ein]
"Falsche Tatsachen", was soll denn das sein? Wenn es eine Tatsache ist, kann es nicht falsch sein. Meine Meinung.
[/Korinthenkackmodus aus] |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 30.11.07, 10:10 Titel: |
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tzegar hat folgendes geschrieben:: |
Kann man soetwas nicht irgendwo melden, dass der Anwalt mal ermahnt wird? |
Bei so schwerwiegenden Verstössen gegen die Berufsordnung sollte man sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wennden.
Aber ich blick immer noch nicht so ganz, was das für Vorteile hat.... (also das Behaupten "falscher" Tatsachen) _________________ Null Komma
***
nix |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01.12.07, 01:02 Titel: |
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WayneInteressierts hat folgendes geschrieben:: | Bei so schwerwiegenden Verstössen gegen die Berufsordnung sollte man sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wennden. |
Ja, der "Dudu"-Zeigefinger der Kammer hat schon so manchen Kollegen zur Räson gebracht...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Paganina FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.12.2004 Beiträge: 77
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Verfasst am: 12.12.07, 09:59 Titel: |
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wie ist das mit tatsachen und ratschlägen, die ein anwalt nicht erwähnt bzw wissentlich oder auch nicht unterschlagen hat? |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 12.12.07, 10:27 Titel: |
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Wie ist was?
Etwas konkreter dürft's schon sein. _________________ Null Komma
***
nix |
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burgwise FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2007 Beiträge: 30
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Verfasst am: 06.01.08, 02:38 Titel: |
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Paganina hat folgendes geschrieben:: | wie ist das mit tatsachen und ratschlägen, die ein anwalt nicht erwähnt bzw wissentlich oder auch nicht unterschlagen hat? |
Wenn ich das richtig verstanden habe, willst du wissen, wie du gegen einen Anwalt vorgehen kannst, der unwahre "Tatsachen" behauptet.
(Das gibts übrigesn wirklich, wenn ich z.B. sage, die Erde sei eine Scheibe...dann ist diese Aussage eine von mir aufgestellte "Tatsache" im Brustton der Überzeugung...aber sie ist halt dennoch falsch.... unwahr)
Was den RA angeht:
Ich bin nur Laie, denke aber, wenn es der Anwalt einer Gegenpartei ist
wird er behandelt wie jeder andere und abgemahnt und ggf. verklagt oder je nach Schwere, strafangezeigt nach STGB.
Wenn es der EIGENE ANWALT IST.....der hier Mist erzählt..
dann würde ich das Mandat niederlegen, ihn bei der Kammer melden und ggf. verklagen, wenn mir nachweisbarer Schaden entstanden ist oder der Gegenseite, die mich widerrum in Regress nehmen will.....
LG BW |
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