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Darf ein Anwalt falsche Tatsachen schreiben?

 
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tzegar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 12:59    Titel: Darf ein Anwalt falsche Tatsachen schreiben? Antworten mit Zitat

Hallo!

Darf ein Anwalt falsche Tatsachen (sein Mandant hätte ein Visum bzw. hätte das gemeinsame Sorgerecht) nennen, um eine Begründung für seine Beschwerde gegen das Urteil eines Familiengerichtes zu erlangen?

Kann ein Anwalt Beschwerde einreichen, obwohl 3 Richter unterschrieben haben, dass eine Beschwerde keinen Erfolg hätte und gegen diese Entscheidung keine Beschwerde einreichbar ist?

Der Anwalt wurde bereits vom Richter belehrt, schreibt nun aber wieder falsche Tatsachen, was leicht nachzuweisen ist. Was kann man dagegen tun oder muß man das so hinnehmen?

Herzlichen Dank!
_________________
Liebe Grüße
Tanja
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.07, 16:21    Titel: Re: Darf ein Anwalt falsche Tatsachen schreiben? Antworten mit Zitat

tzegar hat folgendes geschrieben::
Darf ein Anwalt falsche Tatsachen (sein Mandant hätte ein Visum bzw. hätte das gemeinsame Sorgerecht) nennen, um eine Begründung für seine Beschwerde gegen das Urteil eines Familiengerichtes zu erlangen?
Wenn sein Mandant ihm sagt "ich habe doch aber ein Visum bzw. das gemeinsame Sorgerecht", dann darf er das. Wenn er weiss, dass dem nicht so ist, nicht.
Zitat:
Kann ein Anwalt Beschwerde einreichen, obwohl 3 Richter unterschrieben haben, dass eine Beschwerde keinen Erfolg hätte und gegen diese Entscheidung keine Beschwerde einreichbar ist?
Ja, bringt zwar nichts ausser Kosten für den mandanten, aber klar, warum nicht?
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tzegar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anwalt hat ja selbst vom Gericht das Schreiben bekommen, dass er das Sorgerecht nicht hat und das weis auch der Anwalt, da er gegen diesen Beschluss ja auch Beschwerde eingereicht hat.

Was kann man machen, wenn er trotzdem auch an öffentliche Stellen schreibt, dass sein Mandant das gemeinsame Sorgerecht hat?
_________________
Liebe Grüße
Tanja
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Was meinst du mit öffentlichen Stellen?

Worauf willst du hinaus? Ein Unterlassungsanspruch gegen den RA durchsetzen?

Geschockt
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tzegar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er z.B. an die Kirche schreibt, dass sein Mandant das Sorgerecht hat und auch an den Kinderarzt.

Kann man soetwas nicht irgendwo melden, dass der Anwalt mal ermahnt wird?
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Liebe Grüße
Tanja
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wayko
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 95

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

[Korinthenkackmodus ein]

"Falsche Tatsachen", was soll denn das sein? Wenn es eine Tatsache ist, kann es nicht falsch sein. Meine Meinung.

[/Korinthenkackmodus aus]
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

tzegar hat folgendes geschrieben::

Kann man soetwas nicht irgendwo melden, dass der Anwalt mal ermahnt wird?


Bei so schwerwiegenden Verstössen gegen die Berufsordnung sollte man sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wennden.

Ironie Smiley

Aber ich blick immer noch nicht so ganz, was das für Vorteile hat.... (also das Behaupten "falscher" Tatsachen)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Bei so schwerwiegenden Verstössen gegen die Berufsordnung sollte man sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wennden.

Ja, der "Dudu"-Zeigefinger der Kammer hat schon so manchen Kollegen zur Räson gebracht... Lachen

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Paganina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

wie ist das mit tatsachen und ratschlägen, die ein anwalt nicht erwähnt bzw wissentlich oder auch nicht unterschlagen hat?
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist was?

Etwas konkreter dürft's schon sein.
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burgwise
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 02:38    Titel: Antworten mit Zitat

Paganina hat folgendes geschrieben::
wie ist das mit tatsachen und ratschlägen, die ein anwalt nicht erwähnt bzw wissentlich oder auch nicht unterschlagen hat?



Wenn ich das richtig verstanden habe, willst du wissen, wie du gegen einen Anwalt vorgehen kannst, der unwahre "Tatsachen" behauptet.
(Das gibts übrigesn wirklich, wenn ich z.B. sage, die Erde sei eine Scheibe...dann ist diese Aussage eine von mir aufgestellte "Tatsache" im Brustton der Überzeugung...aber sie ist halt dennoch falsch.... unwahr)

Was den RA angeht:
Ich bin nur Laie, denke aber, wenn es der Anwalt einer Gegenpartei ist
wird er behandelt wie jeder andere und abgemahnt und ggf. verklagt oder je nach Schwere, strafangezeigt nach STGB.
Wenn es der EIGENE ANWALT IST.....der hier Mist erzählt..
dann würde ich das Mandat niederlegen, ihn bei der Kammer melden und ggf. verklagen, wenn mir nachweisbarer Schaden entstanden ist oder der Gegenseite, die mich widerrum in Regress nehmen will.....

LG BW
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