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Verfasst am: 15.01.05, 00:41 Titel: Muß ich zahlen?? bitte um Hilfe
Hallo
Ich habe schon mal bei www.anwalt.de einen Fall geschildert und einen Anwalt um eine Beratung gebeten.
er hat mir dann geantwortet, daß er noch paar Unterlagen braucht, um einen Übersicht über den Sachverhalt zu haben.
ich habe auch ihm mitgeteilt, daß ich einen Privat und Berufsrechtschutzversicherung besitze.
er hat im Internet einen Kostenvoranschlag i.H.v. 19 gegeben und auf diesem Grund habe ich alle Unterlagen geschickt, die meinen Sachverhalt betreffen.
Danach hat er mir einen Brief geschrieben, und wie den Sachverhalt aussieht, und welche Rechtansprüche ich haben könnte.
ich habe wirklich von diesem Brief gar nichts bekommen, da er nicht viel gemacht oder verdeutlicht habe, was man zumindest erwarten kann.
meinen Sachverhalt bezieht sich auf einen Autounfall, und da meine Rechtschutzversicherung, diese nicht zudeckt,, da ich sie nicht mit dem Vertrag abgeschlossen habe, hat meine Versicherungfirma den Antrag auf eine Beratung zurückgewiesen.
nun er verlangt von mir 200 € als Beratungskosten.
als ich ihn schriftlich mitgeteilt habe, daß dieser Betrag nicht die Wahrheit entspricht, weil er mir am Anfang gesagt hat, daß diese Beratung nur 19 € kostet, und daß er sich erst an meiner Versicherungsfirma hätte anwenden sollen, bevor er irgendwelche Beratungen anfängt, um zu wissen, ob soclehn Sachverhalte gedeckt oder nicht, antwortete er mir jetzt, daß er die 19 € vom 220 € abziehen will und nun muß ich nur 201€ zahlen.
meine Frage lautet:
soll ich wirklich, diesen Betrag (201€) zahlen??
oder muß ich nur die 19 € bezahlen, obwohl ich keine vernüfige Beratung erhielte??
Verfasst am: 15.01.05, 01:12 Titel: Re: Muß ich zahlen?? bitte um Hilfe
magi hat folgendes geschrieben::
und daß er sich erst an meiner Versicherungsfirma hätte anwenden sollen, bevor er irgendwelche Beratungen anfängt, um zu wissen, ob soclehn Sachverhalte gedeckt oder nicht,
Hatten Sie den Anwalt denn nur unter der Bedingung beauftragt, daß die Versicherung die Kosten übernimmt? Grundsätzlich sind auch Menschen ohne Rechtsschutzversicherung berechtigt, sich von Anwälten beraten zu lassen. Deshalb wäre es nicht korrekt, wenn der Anwalt von sich aus die Beratung verweigert, solange keine Deckungszusage vorliegt.
Zum Vergleich: wenn Sie nach einer Panne ein Abschleppunternehmen beauftragen Ihr Auto in die Werkstatt zu bringen und sich später herausstellt, daß Sie für diesen Fall nicht versichert sind, wird der Abschleppunternehmer dennoch von Ihnen selbst die Kosten fordern.
Ob die Forderung der Höhe nach berechtigt ist, wird von hier aus sicher niemand beurteilen können. Wenden Sie sich an einen anderen Rechtsanwalt deshalb, aber fragen Sie vorher (!) Ihre Versicherung, ob sie diese Kosten übernehmen wird.
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