Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo ! Ich habe mal eine allgemeine Frage:
wenn man im Internet ein kostenloses Probeabo einer Zeitschrift bestellt und dann aber gleich ein Abonnement in Rechnung gestellt bekommt, muss man das dann zahlen ? Und wie ist das, wenn eine dritte Person die Angaben einer wieteren Person verwendet, um diesem über das Internet ein Abo, oder Vertrag "aufzubinden" ?
Mit freundlichen Grüssen, lenique
Hallo ! Ich habe mal eine allgemeine Frage:
wenn man im Internet ein kostenloses Probeabo einer Zeitschrift bestellt und dann aber gleich ein Abonnement in Rechnung gestellt bekommt, muss man das dann zahlen ?
Wenn es nur ein unverbindliches Probeabo war, muss man nichts bezahlen. Oft erklärt man sich aber mit der Probeabobestellung auch gleichzeitig bereit, dass dieses in ein kostenpflichtiges Abo übergeht, wenn man nicht innerhalb von einer bestimmten Frist widerruft. Wenn man die Frist nicht nutzt, muss man in der Regel zahlen.
Zitat:
Und wie ist das, wenn eine dritte Person die Angaben einer wieteren Person verwendet, um diesem über das Internet ein Abo, oder Vertrag "aufzubinden" ?
Mit freundlichen Grüssen, lenique
Soll das heissen, irgendjemand benutzt bestellt im Namen von "A" für diesen ein Abo, ohne dass dieser etwas davon weiss? Dann ist A keinen Vertrag eingegangen und muss auch nichts bezahlen.
habe aber gehört, dass internet abos und verträge bis zu einem wert von 200 € gültig sind. angeblich kann man der zahlung nur "entkommen", wenn man eine Anzeige wegen Missbrauchs der persönlichen Daten durch einen Dritten aufgibt. Ansonsten müsste man zahlen, da man keinen Beweis dafür hat, dass man das abo nict selber geordert hat.
Stimmt das ?
Nein. Das stimmt so nicht.
Richtig ist, dass man bei Zeitschriftenabos in den von DIr genannten Fällen in der regel kein Widerrufsrecht hat.
Aber für einen Vertrag bezahlen müssen, den man nicht abgecshlossen hat - soweit kommts noch.
Wenn ich allerdings mal in die Frage hineininterpretiere: Wenn man tatsächlich das Abo bestellt hat, nun aber behauptet, dass dies jemand anders getan hat, sollte man sehr sehr vorsichtig sein. Sowas hat so manchem schon Ärger eingebracht.
Die Frage ist, ob der Verlag beweisen kann, dass man abonniert hat. Wenn man selbst keine Ahnung hat, wer da für einen bestellt hat, aber sich weigert, einen Missbrauchsantrag zu stellen, könnte so mancher Amtsrichter auch bei eigentlich nicht ausreichenden Beweisen zu der Annahme kommen, dass man das Abo evtl. doch selbst bestellt hat. Denn normalerweise sollte man ja ein Interesse daran haben, dass keiner unbefugt mit den eigenen Daten herumhantiert. Und da bei diesen kleinen Geschichten mangels erreichen der Berufungsgrenze ein Amtsrichter oft auch aus dem Bauch entscheidet, würde ich z.B. einen Missbrauchsantrag empfehlen. Denn was spricht bei "reinem" Gewissen dagegen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.