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Verfasst am: 29.11.07, 23:34 Titel: Einwilligung zu Telefonanrufen
Hallo. Bei mir steht, dass eine unzumutbare Belästigung und damit Unlauterheit der Werbung insbesondere bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung anzunehmen ist. Aber wem gegenüber soll diese Einwilligung sein? Dem werbenden Unternehmen oder es genügt, dass der jeweilige Verbraucher irgendjemandem seine Einwilligung generell zu Werbeanrufen mitgeteilt hat? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Ganz pragmatisch: Demjenigen, der anruft, muss die Zustimmung vorliegen.
Wenn ich Firma Fliesen Müller bitte, mich über aktuelle Angeboten telefonisch zu benachrichtigen, kann sich nicht auch die Firma Flugzeugbau Focker darauf berufen. _________________ Null Komma
***
nix
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