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Eine Person wird angesprochen, ob sie sich nicht das Fitnessstudio anschauen möchte. Die besagte Person macht dies, und wird zu einem Gespräch eingeladen. Dort wird der Person mitgeteilt, welche Kosten alle für sie wegfallen, und dass lediglich ein bestimmter Betrag im Monat fällig ist. Die Person unterschreibt den Vertrag.
Nun bekommt diese Person Post, und dort steht etwas von einer jährlichen Pauschale. Hiervon wurde der Person nichts vom Kundenbetreuer im FItnessstudio mitgeteilt. Außerdem besteht eine mögliche monatliche Kündigung zwar, aber im Vertrag steht, dass bei dem 14 tägigen Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss man noch 2 Monate im Studio angemeldet sein muss.
Bestehen Möglichkeiten, aus dem Vertrag fristlos auszutreten, da die Person nicht ausreichend informiert wurde? Und wie sieht es mit der Kündigung aus, gilt nun 1 oder zwei Monate (die 14 Tage Widerrufsrecht sind mal angenommen noch nicht vorbei)?
Ich fürchte fast, dass die Regel gilt, unterschrieben ist unterschrieben, und der Vertrag trotz allem gilt.
Trotzdem danke für die Antworten.
Wurde Person überraschend in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen angesprochen steht Ihr ein Wiederrufrecht nach BGB § 312 zu. Auch wenn der Vertrag in den Geschäftsräumen des Fitnessstudios geschlossen wurde. Dadurch das Person nicht ordnungsgemäß über das Widerrufrecht informiert wurde, begann die Frist noch nicht zu laufen. Demnach kann Person fristlos kündigen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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