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Verfasst am: 27.11.07, 11:01 Titel: Beratungshilfe und Terminsgebühr
Kann im Rahmen von Beratungshilfe eine Terminsgebühr i.S.d. Vorbemerkung 3.3 VV RVG abgerechnet werden? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Nein. Es reicht schon dazu die Vorbemerkung 2.6 zu lesen.
Noch 'n altes RVG auf dem Tisch?
Darüber hinaus schließen sich BerH und Terminsgebühr auch aus. Die Terminsgebühr entsteht frühestens bei Klageauftrag. Zu diesem Zeitpunkt können 2500 ff. VV RVG nicht mehr anfallen. _________________ Karma statt Punkte!
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