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Strafe im Sportunterricht
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sereina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 11:40    Titel: Strafe im Sportunterricht Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Lehrer, K hat mit seiner Klasse 5z Schwimmunterricht. Er lässt die Schüler um die Wette schwimmen. Die langsameren müssen sich zur Strafe eine bestimmte Zeit unter die eiskalte Dusche stellen.

Die Kinder der Klasse 5z leiden zum Teil sehr darunter und empfinden es als sehr negativ und demütigend. Der Lehrer K findet, es sei gesund und stärke die Abwehrkräfte.

Die Eltern der Klasse 5z akzeptieren dieses Vorgehen nicht.
Was haben sie, ausser dem Gespräch, für Möglichkeiten, gegen diese Massnahme des Herrn K vorzugehen?


lg,

sereina
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 28.11.07, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Moment wenn ein Lehrer mein Kind unter eine kalte Dusche stellt bzw er das Kind unter welchen Drohungen dazu bringt sich unter die kalte Dusche zu stellen, hat der Typ ein gewaltiges Problem, der im Normalfall als Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) gewertet und zur Entfernung aus dem aktiven Dienst, zumindest aus der Entfernung aus dieser Schule führen wird.

Die einzige "erlaubte" kalte dusche ist die erwünschte schwallbrause nach der Sauna, und a) geht mein Sproß da mit seinem Lehrer nicht hin und b) selbst wenn, dann gilt wenn das Kind sagt, es hat dazu keine Lust, dann kühlt es sich anderweitig ab.
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ac-hr
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sereina,
mich würde interessieren, ob dieser Lehrer K. schon länger in Amt und Würden ist oder gerade neu angefangen hat. Sollte letzteres der Fall sein, dann könnten Sie diesem Lehrer die Chance geben, etwas zu lernen und dabei ohne rechtliche Blessuren davonzukommen.

Sie sollten in diesem Fall umgehend mit ihm reden und dabei klar und deutlich sagen, dass er bei Fortsetzung seiner fragwürdigen Unterrichtsmethoden mit einer Anzeige wg. Körperverletzung zu rechnen hat. Sie sollten dieses Gespräch natürlich nicht allein mit ihm führen, sondern sinnvollerweise zusammen mit der bzw. dem Pflegschaftsvorsitzenden zu diesem Lehrer gehen.
Wenn der Mann auch nur ein wenig Grips in seiner Birne hat, hört er umgehend mit seinem Straf-Unsinn auf.

Sollte es sich bei K. um einen "alten Hasen" handeln, dann würde es mich wundern, dass nicht schon andere Eltern oder Schüler was unternommen haben.
_________________
Gruß Rainer!
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sereina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten,

Der Lehrer ist "ein alter Hase", mit dem es schon häufiger Probleme gegeben hat. Aber diese Massnahme ist neu.

Da wir den Lehrer bereits wegen einer anderen Angelegenheit zu einem Elernabend geladen haben, bin ich froh um Formulierungshilfen. Ich habe befürchtet, ich könnte mich lächerlich machen, wenn ich die eiskalte Dusche in Richtung Körperverletzung sehe.

lg,

sereina
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sereina,
Zitat:
Ich habe befürchtet, ich könnte mich lächerlich machen, wenn ich die eiskalte Dusche in Richtung Körperverletzung sehe.
Es ist aber unerheblich, ob jemand aus dem Forum das als Körperverletzung betrachtet oder nicht. Wichtig ist, wie viele von den Eltern ernsthaft bereit sind, persönlich Strafanzeige zu erstatten, wenn er damit nicht aufhört. Um das zu klären, könnte ein Elterntreffen ("Stammtisch") ohne Lehrer vor dem offiziellen Elternabend stattfinden.

Zitat:
Da wir den Lehrer bereits wegen einer anderen Angelegenheit zu einem Elternabend geladen haben
Ist noch genug Zeit, um eine fristgerechte Einladung mit zusätzlichem Tagesordnungspunkt "Kaltes Duschen als Strafe für langsames Schwimmen" an alle Eltern zu versenden?

Werden der Klassenlehrer und der Schulleiter auch mit eigener schriftlicher Einladung eingeladen?

Schöne Grüße
Kurt
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

man könnte das Ganze auch mal dem Schulelternbeirat und dem Rektor vortragen Winken

Gruß roni
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Wichtig ist, wie viele von den Eltern ernsthaft bereit sind, persönlich Strafanzeige zu erstatten, wenn er damit nicht aufhört.

Die Anzahl der Eltern halte ich für völlig irrelevant. Eine(r) reicht, um die Strafanzeige zu erstatten.
Wenn ich von solchen "Maßnahmen" erfahren würde, stände ich spätestens am nächsten Tag beim Schulleiter.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mitternacht,
Zitat:
Die Anzahl der Eltern halte ich für völlig irrelevant. Eine(r) reicht, um die Strafanzeige zu erstatten.
Das ist prinzipiell richtig und ich bin auch überzeugt, dass ein einziger konsequent und unbeirrbar vorgehender Elternteil ausreicht, um die Sache schließlich zu stoppen. Einer allein braucht aber ein gehöriges Maß an Hartnäckigkeit dazu. Ich sehe schon die Gefahr, dass er (und was viel schlimmer ist: sein Kind) als Außenseiter abgestempelt wird.

Zitat:
Wenn ich von solchen "Maßnahmen" erfahren würde, stünde ich spätestens am nächsten Tag beim Schulleiter.
In dem Fall hat sich das aber anscheinend noch niemand getraut. Es ist noch nicht einmal sicher, ob der Schulleiter ausdrücklich zum Elternabend eingeladen wurde.

Schöne Grüße
Kurt
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Es ist aber unerheblich, ob jemand aus dem Forum das als Körperverletzung betrachtet oder nicht. Wichtig ist, wie viele von den Eltern ernsthaft bereit sind, persönlich Strafanzeige zu erstatten, wenn er damit nicht aufhört.


1. KV im Amt ist ein Offizialdelikt.
2. Strafanzeigen sind völlig unanhängig davon ob irgendwelche Fremdeltern zustimmen.
3. Das gleiche gilt sogar auch für einen Strafantrag.
4. Eine Androhung mit dem Ziel, dass besagter Lehrer damit aufhört ist letztendlich völlig egal. Sollten die behaupeten Tatsachen stimmen - *eiskalte* Dusche - IST bereits ein Straftatbestand mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verwirklicht.

Konsequente Eltern könnten auf die Idee kommen, kurz vor Ort die Tatsachen zu prüfen (Gibt es diese Dusche, ist sie eiskalt, ggf. ein paar der anderen Kinder kurz ansprechen) mit einer anwaltlich betreuten Strafanzeige gleichzeitig die Schulaufsicht und über diese die Schulleitung zu informieren, die unverzügliche Suspendierung des Lehrers bis zur Aufklärung der Geschehnisse verlangen und *dann* ein bisschen mit dem Lehrer reden, so dann noch irgend jemand Interesse daran hat.

Aber hey...war doch sicher nur als Spass gemeint...sind doch nur Kinder, da gelten nicht die gleichen Regeln wie bei Erwachsenen und wer wird denn gleich ein Weichei sein und petzen? So ein bisschen Folter um die Leistungfähigkeit der Kids zu erhöhen, gehört im Leistungssport doch zum guten Ton! Das sollte man auch mal im Matheunterricht machen!
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.11.07, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
questionable content hat folgendes geschrieben::
1. KV im Amt ist ein Offizialdelikt.
2. Strafanzeigen sind völlig unanhängig davon ob irgendwelche Fremdeltern zustimmen.
3. Das gleiche gilt sogar auch für einen Strafantrag.
Das ist schon alles richtig.

Und ich habe jetzt auch den Unterschied zwischen Strafantrag (Antrag auf Verfolgung der Tat durch den Geschädigten selbst) und Strafanzeige (Mitteilung irgendeiner Person, auch einer nicht antragsberechtigten dritten Person, an eine Strafverfolgungsbehörde über einen Sachverhalt, der möglicherweise eine Straftat darstelllt) verstanden.

Umgangssprachlich ist mit "Strafanzeige" meistens ein "Strafantrag" gemeint.

Schöne Grüße
Kurt
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sereina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal Danke an alle für die Erläuterungen und das Verständnis.

Für eine Einladung zu einem Elternabend oder Stammtisch, reicht die Zeit nicht mehr.

Was mir noch Probleme macht. Wie grenze ich dieses "kalte Duschen" ab vom kalten Duschen, das vor dem Schwimmunterricht stattfindet. Das ist ja normal. Wenn der Unterschied darin liegt, dass er das als "Strafe" verhängt, kann er dann nächstes mal nicht einfach alle ohne Grund kalt duschen?

Wir werden am Elternabend den Lehrer anhören und erklären, dass wir dieses Vorgehen nicht akzeptieren. Wenn wir auf kein Verständnis stossen, werden wir die Schulleitung informieren. Gleichzeitig werde ich die Eltern auf die Möglichkeit einer Strafanzeige hinweisen.

lg,
sereina
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Planloser
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Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

entscheidend ist für mich die Frge, wie kalt "eiskalt" wirklich ist. Also ist das nur ein symbolischer Akt. Oder tatsächlich eine körperliche Züchtigung.

Zudem dürfen die Sportlehrer heutzutage gerade die "unsportlicheren" Schüler -teilweise bis in die Notengebung hinein, wenn er/sie sich angestrengt hat- nicht mehr benachteiligen. --> also keine Strafen für die langsameren!!!

Ich kann mir nicht helfen, aber der Vorgang hat was sexistisches. - Da hauen die Aufsichtsbehörden (hoffentlich) unglaublich drauf.
Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Planloser hat folgendes geschrieben::
hat was sexistisches
Frage Geschockt Frage
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Planloser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Planloser hat folgendes geschrieben::
hat was sexistisches
Frage Geschockt Frage


Na, sexistisch nicht geschlechtsbezogen gemeint. Hat was sadistisches oder so.
Immerhin sind die Schüler ja wohl nicht vollständig bekleidet. Wollte das auch nicht überbewerten.

Ich kann mir jedoch nicht helfen: Schüler eiskalt duschen, so dass sie leiden, zittern und sich weg drehen oder wie?
Kommt wohl auf die exakten Umstände an. Also ob der Lehrer die dabei angafft und vielleicht selber schubst, festhält oder braust oder wie? Hört sich für meine Begriffe im Zweifel nicht gut an.
Ich wollte jedch eigentlich lediglich ausdrücken, dass der unterschwellige Vorwurf genügt, um die Aufsichtsbehörden zu beschäftigen.

Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
Wie grenze ich dieses "kalte Duschen" ab vom kalten Duschen, das vor dem Schwimmunterricht stattfindet. Das ist ja normal.
Wieso sollte kaltes Duschen normal sein?

Duschen vor dem Schwimmunterricht als Erziehung zu hygienischer Rücksichtnahme auf andere (ein geduschter Po trägt weniger Fäkalkeime ins Wasser als ein ungeduschter) ist sehr sinnvoll. Aber wieso sollte der Lehrer da eine kalte Temperatur vorschreiben dürfen? Mit warmem Wasser wird gründlicher geduscht. Eine Schulklasse ist doch keine Nazi-Wehrsportgruppe.

Zitat:
Wir werden am Elternabend den Lehrer anhören und erklären, dass wir dieses Vorgehen nicht akzeptieren. Wenn wir auf kein Verständnis stossen, werden wir die Schulleitung informieren.
Wie handzahm wollen Sie denn noch auftreten? Der sadistische Drecksack hat sofort damit aufzuhören, anderenfalls kriegt er eine Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt, die ihn im Wiederholungsfall seine Pensionsberechtigung kostet (ja, ich weiß, dafür reichts wahrscheinlich nicht so schnell).

Zitat:
entscheidend ist für mich die Frge, wie kalt "eiskalt" wirklich ist. Also ist das nur ein symbolischer Akt. Oder tatsächlich eine körperliche Züchtigung.
Ja. Es sind unterschiedliche Grade von sadistischer Drecksau vorstellbar.

Jede auch nur symbolische Demütigung wegen geringerer Leistungen hat zu unterbleiben.

Aggressive Grüße
Kurt
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