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Verfasst am: 19.11.07, 20:46 Titel: Studium nach der Ausbildung & Wehrdienst
Moin
Es gibt jetzt folgende Situation.
Person A wurde 2003 irgendwann mal gemustert auf T2
Danach erfolgte eine Zurückstellung wegen Abi und anschließend noch wegen der direkt folgenden Ausbildung
Zurückstellung ist bis ende Januar 2009 wo die Person noch 23 Jahre alt ist (Geburtstag: 18.04.1985)
Jetziger beruflicher Stand ist der, dass diese Person sehr sehr gute Chancen hat, nach der Ausbildung einen Werksstudienplatz zu bekommen.
Wie das genau Abläuft ist noch nich sicher.
Am besten währe der Studienbeginn zum Sommersemester 2009 um ein halbes Jahr zu sparen aber spätestens zum Wintersemester 2009 geht das Studium dann los.
Ein Problem ist halt das der Arbeitgeber gern eine definitivere Aussage haben möchte bzgl. evtl. Einzug usw.
Da auch andere Arbeitgeber bei denen sich diese Person zusätzlich bewerben will eine entsprechende Aussage ebenfalls als Voraussetzung verlangt.
Es gibt auch noch einen weiteren Punkt der ganz interessant ist.
Das Kreiswehrersatzamt was für A. zuständig ist und ihn gemustert hat (In NI.) ist geschlosen worden.
Aufgrund von Bekannten die zur Musterung mussten und aus dem selben Ort stammen ist bekannt, dass das Amt in OL jetzt zuständig ist. Das ganze ist aber alles inoffiziell
Ofiziell weiß A. davon natürlich nichts.
Kann man diese Situation irgendwie Ausnutzen? Nach dem Motto man hat nen Brief nach NI. geschickt nach bestem gewissen welcher dummerweise nie angekommen ist.
Oder die Post aus OL. wandert in den Müll weil A. sich denkt, dass OL ja nicht zuständig ist sondern NI.
Wie ist es jetzt am besten Vorzugehen?
1: Person A. gegenüber der Bundeswehr
2: Person A. gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber wie auch gegenüber den Arbeitgebern an die eine Bewerbung auf so einen Studienplatz.geschickt werden soll. (halt im Bezug auf die Frage was mit dem Wehrdienst ist)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 19.11.07, 23:48 Titel: Re: Studium nach der Ausbildung & Wehrdienst
Dave85 hat folgendes geschrieben::
Person A. gegenüber der Bundeswehr
Brief an das KWEA schreiben (selbst wenn die alte Adresse benutzt wird, kommt der sicher an - auch die Post ist nicht blöd und es gibt Nachsendeaufträge), die SItuation schildern und um den frühestmöglichen Einberufungstermin nach Ende der Ausbildung bitten.
Dave85 hat folgendes geschrieben::
Person A. gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber wie auch gegenüber den Arbeitgebern an die eine Bewerbung auf so einen Studienplatz.geschickt werden soll
Ausrechnen, wann der Arbeitsplatz angetreten werden kann und zu diesem Termin bewerben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Bei dem jetzigen Arbeitgeber ist ein Werksstudium nur direkt nach der Ausbildung möglich. Danach leider nicht und da es ja nicht möglich ist zwischen dem 1.2 und dem im schlechteren Falle 1.10 den Wehrdienst abzuleiten würde das eindeutig einen Jobverlust nach sich ziehen.
Am besten währe es natürlich für person A. direkt nach des Ausbildung im März zum Sommersemester mit dem Studium zu beginnen, was auch an genügend Unis/FHs die die Vorausstzungen erfüllen möglich ist.
Der früherste Einzugstermin währe ja der 1.4.2009.
Da muss man dann bis Anfang 2010 sinnlos inner Kaserne rumdümpeln und zusätzlich noch bis zum Wintersemester 2010 was machen bis endlich mal das Studium losgeht
(Hierbei geht es jetzt um die Werksstudienplätze incl. Bewerbungen bei anderen Firmen.)
=> 1,5 Jahre sinnlos vergeudet.
Bei einem "normalen" Studium währe es nur 1 Jahr.
Ist es möglich, aufgrund der situation mit dem Jobverlust und der daraus resultierenden Benachteiligung oder sonstwie die Bundeswehr zu umgehen?
Eine Nachuntersuchung müsste meines wissens ja eh durchgeführt werden.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 20.11.07, 18:56 Titel:
Dave85 hat folgendes geschrieben::
Das passt aber alles hinten und vorne nicht.
Doch. Es gefällt dem A nur nicht.
Dave85 hat folgendes geschrieben::
Bei dem jetzigen Arbeitgeber ist ein Werksstudium nur direkt nach der Ausbildung möglich.
Dann kann man das Werksstudium nicht bei diesem AG machen.
Dave85 hat folgendes geschrieben::
würde das eindeutig einen Jobverlust nach sich ziehen.
Wie kann man einen Job verlieren, den man nicht hat?
Dave85 hat folgendes geschrieben::
Da muss man dann bis Anfang 2010 sinnlos inner Kaserne rumdümpeln
Nö. Einfach mal nachfragen, da findet sich auch sinnvolles. Oder verweigern, im Anerkennungsfall entfällt Kaserne dann ganz.
Dave85 hat folgendes geschrieben::
zusätzlich noch bis zum Wintersemester 2010 was machen bis endlich mal das Studium losgeht
Praktika z.B.?
Dave85 hat folgendes geschrieben::
Ist es möglich, aufgrund der situation mit dem Jobverlust und der daraus resultierenden Benachteiligung oder sonstwie die Bundeswehr zu umgehen?
Jobverlust ist nicht, 'Benachteiligung' zählt nicht. Also nein.
Dave85 hat folgendes geschrieben::
Eine Nachuntersuchung müsste meines wissens ja eh durchgeführt werden.
Das weiß ich nicht. Aber selbst wenn: was würde das ändern? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Wie sieht das denn mit dem ganzen DRK/THW usw. aus
Also gibt es da ein Höchstalter um da anzufangen. Ich hab da nämlich mal was von gehört das man maximal 20 sein darf oder so.
Sonst währe es ja für A am besten, wenn er solange wartet bis sich der Bund meldet und dann entsprechend zu verweigern und im z.b. THW einzutreten.
Mal angenommen der Bund meldet sich wenn A 24 Jahre ist und dieser dann dem THW beitritt und diese Übungen bis er 25 ist absitzt. Dann kann er ja vom alter her nicht mehr gezogen werden => THW einfach wieder verlassen und alles sit gut.
Da gibts doch bestimmt auch wieder irgendwelche Regelungen oder??
Es gibt beim THW ein Höchstalter für Helfer, dieses liegt IMHO bei 65.
Also du kannst problemlos warten.
ABER:
Zitat:
Mal angenommen der Bund meldet sich wenn A 24 Jahre ist und dieser dann dem THW beitritt und diese Übungen bis er 25 ist absitzt. Dann kann er ja vom alter her nicht mehr gezogen werden => THW einfach wieder verlassen und alles sit gut.
Das funktioniert so nicht. Du kannst durchaus ins THW eintreten wenn der Bund sich meldet, um selbigem zu entkommen. Voraussetzung ist, das entsprechende Stellen im THW bzw. vom Kreiswehrersatzamt her zu besetzen sind.
Du solltest aber mit dieser Entscheidung auch nicht bis zum Einberufungsbescheid warten.
Damit du das durchbekommst, MUSST du dich aber auf momentan 6 Jahre verpflichten. Trittst du dann vor Ablauf der 6 Jahre aus dem THW aus bzw. wirst aus diesem entlassen, z.B. wegen Verstoß gegen Dienstpflichten, dann wirst du garantiert zum nächstbesten Termin von der Bundeswehr eingezogen, und zwar unabhängig vom Alter. Die Grenze von 25 Jahren gilt in dem Fall nicht mehr.
Bei den anderen Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, DRK usw... ists genauso.
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