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Mein Nachbar über mir hatte in der Badewanne einen Anfall und dadurch hatte ich einen Wasserschaden in Küche Bad und Flur. Die Haftpflichtversicherung seiner Seits sagt:
Es liegt kein Verschulden unseres Versicherungsnehmers vor da er nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Im vorliegenden Schadenfalle liegt jedoch keine Handlung vor. Anzeichen dafür dass unser Versicherungsnehmer sich absichtlich oder fahrlässig in einen Zusand gebracht habe, aufgrund dessen er mit einem Schwächeanfall rechnen musste, sind nicht ersichtlich. Sie haben insofern keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Es wäre nett , wenn mir jemand zu diesem Thema was sagen könnte. Vielen Dank!
ihre ansprüche können sich nur auf §823 BGB stützen, und demnach hat die versicherung recht.
sofern es sich um einen leitungswasserschaden im sinne der hausratversicherung handelt, können sie ihre eigene hausratversicherung den schadenfall regulieren lassen. der vorteil: sie erhalten entschädigung zum neuwert, die haftpflichtversicherung würde sowieso nur zeitwert erstatten.
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