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Verfasst am: 28.11.07, 22:29 Titel: Auslaendische Firma im deutschen Grundbuch
Wenn ich eine deutsche schuldenfreie Immobilie haette und einen Freund in Bolivien,Uruguay oder anderswo auf der Welt der dort eine Firma haette.
Koennte diese auslaendische Firma sich bei mir im Grundbuch eintragen um ihre Rechte zu sichern oder wuerde das deutsche Grundbuch da nicht mitmachen?
Gibts dazu Hinweise und Gesetze?
selbstverständlich kann in Deutschland eine ausländische Person (natürliche oder juristische Person), woher auch immer, Rechte an einem in Deutschland gelegenen Grundstück haben.
Das ist keine Frage des internationalen Rechts sondern richtet sich ausschließlich nach dem nationalen Recht.
Im Ergebnis stimme ich blumen-ra zu, aber ganz so selbstverständlich ist das nicht. Es gibt durchaus Staaten, in denen der Immobilienbereich für Ausländer begrenzt oder diesen sogar ganz verschlossen ist (selbst innerhalb der EU, etwa in Dänemark oder Polen). Solche Rechtsvorschriften sind dann Teil des sogenannten (jeweiligen nationalen) Fremdenrechts. Fremdenrecht gibt es auch in Deutschland (etwa das ganze Ausländerrecht), spielt hier aber im Zivilrecht kaum noch eine Rolle.
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