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Vernehmungsprotokoll versus Aussage

 
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GregorSchiller
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 175
Wohnort: Blankese/Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 15:18    Titel: Vernehmungsprotokoll versus Aussage Antworten mit Zitat

Wenn ein zeitnah am Geschehen abgefasstes Vernehmungsprotokoll eines Zeugen von der drei Jahre späteren Aussage desselben Zeugen vor Gericht in einem zentralen Punkt abweicht, muss dann der Richter dies dem Zeugen vorhalten und den Widerspruch auflösen, bevor er der vom Vernehmungsprotokoll abweichenden Aussage des Zeugen glaubt und dies ohne weitere Begründung im Urteil - ggf. belastend für den Angeklagten - festhält?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 02:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, auflösen muss er nicht.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 27.11.07, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Nein, auflösen muss er nicht.
Aber vorgehalten werden kann es. Und zwar nicht nur durch das Gericht in seiner Gesamtheit, sondern auch durch StA, Verteidiger und Angeklagtem. Nur da im Prozeß der Unmittelbarkeitsgrundsatz herrscht, wird man sich im Zweifel an das zu halten haben, was im Prozeß ans Tagelicht kommt.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte sich in so einem Fall nicht die Pflicht zur Prüfung aus §244 II StPO ergeben, sofern es sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren handelt?
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