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Verfasst am: 26.11.07, 15:18 Titel: Vernehmungsprotokoll versus Aussage
Wenn ein zeitnah am Geschehen abgefasstes Vernehmungsprotokoll eines Zeugen von der drei Jahre späteren Aussage desselben Zeugen vor Gericht in einem zentralen Punkt abweicht, muss dann der Richter dies dem Zeugen vorhalten und den Widerspruch auflösen, bevor er der vom Vernehmungsprotokoll abweichenden Aussage des Zeugen glaubt und dies ohne weitere Begründung im Urteil - ggf. belastend für den Angeklagten - festhält?
Aber vorgehalten werden kann es. Und zwar nicht nur durch das Gericht in seiner Gesamtheit, sondern auch durch StA, Verteidiger und Angeklagtem. Nur da im Prozeß der Unmittelbarkeitsgrundsatz herrscht, wird man sich im Zweifel an das zu halten haben, was im Prozeß ans Tagelicht kommt.
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