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Bußgeld zahlungsunfähigkeit ersatzhaft abarbeiten
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Artikel5
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 16:34    Titel: Bußgeld zahlungsunfähigkeit ersatzhaft abarbeiten Antworten mit Zitat

Hallo

meine frage betrifft ein bußgeld.
wenn z.b jemand ein bußgeld zahlen muss, und er hat das angenommen, alles bestätigt und so weiter. und jetzt muss er zahlen.

welche möglichkeiten gibt es da

- es gibt ratenzahlung
- es gibt stundung

aber bei totaler zahlungsunfähigkeit, gibt es die möglichkeit bußgeld abarbeiten ?
oder für das bußgeld erstatzhaft ? zu nehmen. und was kann theoretisch auferlegt werden ?
>> ist es möglich erstatzhaft auferlegt zu bekommen oder zwangsarbeit ?

und bitte nicht erzwingungshaft mit ersatzhaft verwechseln Winken

und wenn die totale zahlungsunfähigkeit festgestellt wurde, gibt es die möglichkeit
das das bußgeld quasi wegfällt ?

und kann mir jemand erklären wie dieser paragraph auszulegen ist
http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__95.html

bezieht sich beim absatz 2 das vollstrecken nur auf absatz 1 oder auf die "Vollstreckung" allgemein

VIELEN DANK
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ersatzfreiheitsstrafe gibt es bei Bußgeld nicht (Erzwingungshaft schon - aber das wissen Sie ja bereits)

Umwandlung in gemeinnützige Arbeit ist nur möglich, wenn es einen Jugendlichen oder Heranwachsenden betrifft (ergibt sich aus § *schiessmichtot* JGG), nicht bei Erwachsenen (21+)
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Artikel5
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

VIELEN DANK für die schnelle antwort

aber was passiert z.b bei einer totalen zahlungsunfähigkeit,
die voraussgesetzt selbstverständlich auch wirklich besteht und auch dargelgt wurde und als "richtig" gilt.

wird das Bußgeld dann erlassen ?
oder ??


Wissen sie vielleicht noch wie dieser paragraph zu deuten ist aus dem 1.posting
>> bezieht sich das nur auf absatz 1, oder auf die "Vollstreckung" allgemein ?

PS:
gibt es zu ihrem Posting eventuell noch quellenangaben, paragraphen ?
wäre praktisch Smilie
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

§§ dafür, dass bei einem Bußgeld keine Ersatzfreiheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit möglich ist, gibt es nicht. Es gibt halt keine darüber, dass es möglich ist, desw. ist es nicht möglich. Winken Außer halt -wie gesagt- bei Jugendlichen/Heranwachsenden. Die Vorschrift ist in §98 OwiG (nicht im JGG - wie ich oben schrieb)

Bei wirkl. erwiesener Zahlungsunfähigkeit kann ein Bußgeld niedergeschlagen werden und wird de facto nicht mehr vollstreckt. Näheres zur Niederschlagung hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Niederschlagung
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mit frdl. Grüßen

J.A.
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gleichzustellen ist".
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 29.11.07, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

eine "totoale" Zahlungsunfähigkeit? Wie soll das gehen?
jeder erhält irgendwelche staatlichen Leistungen (Sozialhilfe, AlgII). Darin ist ein Beitrag zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben enthalten - da muss man halt hier kürzertreten.
Das ist halt gängige Rechtsprechung bis hin zum BGH
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Artikel5
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

VIELEN VIELEN DANK @J.A.

@hawethie
nein. es gibt leute die erhalten keine staatlichen leistungen.
sonder schnorren sich durch
ich gehör aber nicht dazu Smilie Winken bin eher der andere part Winken
*Lüge *Lüge

weiss vielleicht noch jemand wie dieser §§ zu verstehen ist ?
http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__95.html

bezieht sich absatz 2 nur auf absatz 1 oder allgemein auf die Vollstreckung ?
soll nur eine meinung dazu sein ! von demjenigen der sich äußert !!

IMHO doch allgemein auf die VOLLSTRECKUNG
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Artikel5 hat folgendes geschrieben::

bezieht sich absatz 2 nur auf absatz 1 oder allgemein auf die Vollstreckung ?
soll nur eine meinung dazu sein ! von demjenigen der sich äußert !!

IMHO doch allgemein auf die VOLLSTRECKUNG


So sehe ich das auch...

Es handelt sich sozusagen um die Übertragung des § 459f StPO ins OWiG.
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Artikel5
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

dann würde ja dieser §§ aussagen das bei zahlungsunfähigkeit
die zahlung unterbleiben kann >>

also das wäre dann praktisch die von J.A. genannte niederschlagung

oder versteh ich das falsch ?? Geschockt Idee
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Böse Hallöle

Wenn Sie sich vor der Zahlung eines Bußgeldes drücken wollen, dann setzen Sie sich doch freundlicherweise mit der Bußgeldstelle in Verbindung und suchen dort eine Lösung. Sicherlich wird man eine adäquate Lösung finden, z.B. Müll einsammeln, den Marktplatz kehren, Rasen mähen, Hecken schneiden u.s.w. u.s.w.
Aber seien Sie so gut keine Tipps zum Umgehen von Bußgeldzahlungen zu verlangen.

Grüssle Mit den Augen rollen
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Artikel5 hat folgendes geschrieben::
dann würde ja dieser §§ aussagen das bei zahlungsunfähigkeit
die zahlung unterbleiben kann >>

also das wäre dann praktisch die von J.A. genannte niederschlagung

oder versteh ich das falsch ?? Geschockt Idee


Ja, ja und nein. Winken

Allerdings gilt dies bei Zahlungsunfähigkeit. Eine Zahlung unterbleibt da eh zwangsläufig...

... allerdings kommt dies so gut wie nie vor, denn (fast) jeder, der Sozialleistungen bezieht, ist zumindest zu einer geringen Ratenzahlung in der Lage...
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Artikel5
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

@Obermotzbruder

tja da hat jemand ne signatur die er selbst nicht versteht

@gotto
Danke. Danke. Danke.

@all
ich möchte auch mal betonen das es leute gibt die keine staatlichen leistungen beziehen

und um nochmal zurückzukommen auf Obermotzbruder ...
es geht hier um die theoretische rechtslage und nicht um irgendwelche zahlungsdrückversuche Winken

und nochmal VIELEN DANK @ J.A. und gotto

meine zusammenfassung
ersatzhaft nicht möglich , ersatzarbeit nich möglich über 21
das so etwas auferlegt wird nicht möglich
bei erwiesener zahlungsunfähigkeit niederschlagung

@Obermotzbruder
na ja dann werd ich mich mal drücken Sehr glücklich Cool
aber sie können sich ja bei ihrem abgeordneten einsetzen für eine gesetzesänderung Winken

@Obermotzbruder
bitte nehmen sie meine bemerkungen nicht zu ernst
hab ich ihre auch nicht
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
@all
ich möchte auch mal betonen das es leute gibt die keine staatlichen leistungen beziehen

Genau.
Das sind alle die, die jeden Tag zur Arbeit maschieren und ihr eigenes Geld verdienen.
Nach unbestätigten Berichten sollte das die Mehrzahl der volljährigen Bundesbürger sein.
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei man natürl. dazu sagen muß, dass derjenige der keine staatl. Leistungen beantragt, obwohl sie ihm zustünden, mit Erzwingungshaft zu rechnen hat.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Artikel5
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

echt Geschockt
das ist jetzt aber unpraktisch Geschockt Winken

für was "bekommt" man dann die erzwingungshaft Frage

das hat wahrscheinlich jetzt nichts mehr mit dem bußgeld zu tun
aber ne kurze antwort mit/oder ein paar §§ reichen schon

ich bin da dummerweise total unbeleckt
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
für was "bekommt" man dann die erzwingungshaft


Dafür, dass man nicht Willens ist, dass Bußgeld zu zahlen.

Einen direkten § dafür gibt es wieder nicht. Es gibt ja auch keinen, in dem steht, dass es erlaubt ist, Sonntags Erdbeeren zu essen.
Winken

Die Erzwingungshaft selbst ist in §§ 96 ff. OWig geregelt.

Hauptsächlich geht es darum, dass "Faulpelze" nicht besser gestellt werden sollen, als andere Menschen. Wer keine Leistungen beantragt (und damit verbunden idR. auch nicht arbeitssuchend gemeldet ist) läßt seine Arbeitskraft brach liegen. Das soll nicht noch "belohnt" werden. (Kann man im Kommentar zum StGB zu § 40 StGB nachlesen. Für Geldbußen gilt analog das gleiche) Von der Erzwingungshaft soll abgesehen werden, wenn die Zahlung nicht zumutbar ist. Sich arbeitssuchend zu melden und Leistungen zu beantragen, ist jedoch zumutbar.

Allerdings darf man wegen einer Geldbuße max. 6 Wochen in Erzw.-Haft genommen werden (wegen mehrerer max. 3 Monate). Wenn Sie die abgessesen haben, kann Ihnen nichts mehr passieren.
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mit frdl. Grüßen

J.A.
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