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Artikel5 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 31
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Verfasst am: 29.11.07, 16:34 Titel: Bußgeld zahlungsunfähigkeit ersatzhaft abarbeiten |
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Hallo
meine frage betrifft ein bußgeld.
wenn z.b jemand ein bußgeld zahlen muss, und er hat das angenommen, alles bestätigt und so weiter. und jetzt muss er zahlen.
welche möglichkeiten gibt es da
- es gibt ratenzahlung
- es gibt stundung
aber bei totaler zahlungsunfähigkeit, gibt es die möglichkeit bußgeld abarbeiten ?
oder für das bußgeld erstatzhaft ? zu nehmen. und was kann theoretisch auferlegt werden ?
>> ist es möglich erstatzhaft auferlegt zu bekommen oder zwangsarbeit ?
und bitte nicht erzwingungshaft mit ersatzhaft verwechseln
und wenn die totale zahlungsunfähigkeit festgestellt wurde, gibt es die möglichkeit
das das bußgeld quasi wegfällt ?
und kann mir jemand erklären wie dieser paragraph auszulegen ist
http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__95.html
bezieht sich beim absatz 2 das vollstrecken nur auf absatz 1 oder auf die "Vollstreckung" allgemein
VIELEN DANK |
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J.A. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 29.11.07, 17:15 Titel: |
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Ersatzfreiheitsstrafe gibt es bei Bußgeld nicht (Erzwingungshaft schon - aber das wissen Sie ja bereits)
Umwandlung in gemeinnützige Arbeit ist nur möglich, wenn es einen Jugendlichen oder Heranwachsenden betrifft (ergibt sich aus § *schiessmichtot* JGG), nicht bei Erwachsenen (21+) _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
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Artikel5 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 31
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Verfasst am: 29.11.07, 17:28 Titel: |
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VIELEN DANK für die schnelle antwort
aber was passiert z.b bei einer totalen zahlungsunfähigkeit,
die voraussgesetzt selbstverständlich auch wirklich besteht und auch dargelgt wurde und als "richtig" gilt.
wird das Bußgeld dann erlassen ?
oder ??
Wissen sie vielleicht noch wie dieser paragraph zu deuten ist aus dem 1.posting
>> bezieht sich das nur auf absatz 1, oder auf die "Vollstreckung" allgemein ?
PS: gibt es zu ihrem Posting eventuell noch quellenangaben, paragraphen ?
wäre praktisch  |
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J.A. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 29.11.07, 20:05 Titel: |
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§§ dafür, dass bei einem Bußgeld keine Ersatzfreiheitsstrafe oder gemeinnützige Arbeit möglich ist, gibt es nicht. Es gibt halt keine darüber, dass es möglich ist, desw. ist es nicht möglich. Außer halt -wie gesagt- bei Jugendlichen/Heranwachsenden. Die Vorschrift ist in §98 OwiG (nicht im JGG - wie ich oben schrieb)
Bei wirkl. erwiesener Zahlungsunfähigkeit kann ein Bußgeld niedergeschlagen werden und wird de facto nicht mehr vollstreckt. Näheres zur Niederschlagung hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Niederschlagung _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 29.11.07, 23:32 Titel: |
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eine "totoale" Zahlungsunfähigkeit? Wie soll das gehen?
jeder erhält irgendwelche staatlichen Leistungen (Sozialhilfe, AlgII). Darin ist ein Beitrag zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben enthalten - da muss man halt hier kürzertreten.
Das ist halt gängige Rechtsprechung bis hin zum BGH |
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Artikel5 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 31
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Verfasst am: 30.11.07, 10:25 Titel: |
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VIELEN VIELEN DANK @J.A.
@hawethie
nein. es gibt leute die erhalten keine staatlichen leistungen.
sonder schnorren sich durch
ich gehör aber nicht dazu bin eher der andere part
*Lüge *Lüge
weiss vielleicht noch jemand wie dieser §§ zu verstehen ist ?
http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__95.html
bezieht sich absatz 2 nur auf absatz 1 oder allgemein auf die Vollstreckung ?
soll nur eine meinung dazu sein ! von demjenigen der sich äußert !!
IMHO doch allgemein auf die VOLLSTRECKUNG |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 30.11.07, 10:36 Titel: |
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| Artikel5 hat folgendes geschrieben:: |
bezieht sich absatz 2 nur auf absatz 1 oder allgemein auf die Vollstreckung ?
soll nur eine meinung dazu sein ! von demjenigen der sich äußert !!
IMHO doch allgemein auf die VOLLSTRECKUNG |
So sehe ich das auch...
Es handelt sich sozusagen um die Übertragung des § 459f StPO ins OWiG. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Artikel5 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 31
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Verfasst am: 30.11.07, 14:36 Titel: |
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dann würde ja dieser §§ aussagen das bei zahlungsunfähigkeit
die zahlung unterbleiben kann >>
also das wäre dann praktisch die von J.A. genannte niederschlagung
oder versteh ich das falsch ??  |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 30.11.07, 14:48 Titel: |
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Hallöle
Wenn Sie sich vor der Zahlung eines Bußgeldes drücken wollen, dann setzen Sie sich doch freundlicherweise mit der Bußgeldstelle in Verbindung und suchen dort eine Lösung. Sicherlich wird man eine adäquate Lösung finden, z.B. Müll einsammeln, den Marktplatz kehren, Rasen mähen, Hecken schneiden u.s.w. u.s.w.
Aber seien Sie so gut keine Tipps zum Umgehen von Bußgeldzahlungen zu verlangen.
Grüssle  _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 30.11.07, 14:55 Titel: |
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| Artikel5 hat folgendes geschrieben:: | dann würde ja dieser §§ aussagen das bei zahlungsunfähigkeit
die zahlung unterbleiben kann >>
also das wäre dann praktisch die von J.A. genannte niederschlagung
oder versteh ich das falsch ??  |
Ja, ja und nein.
Allerdings gilt dies bei Zahlungsunfähigkeit. Eine Zahlung unterbleibt da eh zwangsläufig...
... allerdings kommt dies so gut wie nie vor, denn (fast) jeder, der Sozialleistungen bezieht, ist zumindest zu einer geringen Ratenzahlung in der Lage... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Artikel5 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 31
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Verfasst am: 30.11.07, 15:34 Titel: |
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@Obermotzbruder
tja da hat jemand ne signatur die er selbst nicht versteht
@gotto
Danke. Danke. Danke.
@all
ich möchte auch mal betonen das es leute gibt die keine staatlichen leistungen beziehen
und um nochmal zurückzukommen auf Obermotzbruder ...
es geht hier um die theoretische rechtslage und nicht um irgendwelche zahlungsdrückversuche
und nochmal VIELEN DANK @ J.A. und gotto
meine zusammenfassung
ersatzhaft nicht möglich , ersatzarbeit nich möglich über 21
das so etwas auferlegt wird nicht möglich
bei erwiesener zahlungsunfähigkeit niederschlagung
@Obermotzbruder
na ja dann werd ich mich mal drücken
aber sie können sich ja bei ihrem abgeordneten einsetzen für eine gesetzesänderung
@Obermotzbruder
bitte nehmen sie meine bemerkungen nicht zu ernst
hab ich ihre auch nicht |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 30.11.07, 16:11 Titel: |
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| Zitat: | @all
ich möchte auch mal betonen das es leute gibt die keine staatlichen leistungen beziehen |
Genau.
Das sind alle die, die jeden Tag zur Arbeit maschieren und ihr eigenes Geld verdienen.
Nach unbestätigten Berichten sollte das die Mehrzahl der volljährigen Bundesbürger sein. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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J.A. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 30.11.07, 17:31 Titel: |
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Wobei man natürl. dazu sagen muß, dass derjenige der keine staatl. Leistungen beantragt, obwohl sie ihm zustünden, mit Erzwingungshaft zu rechnen hat. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
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Artikel5 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2007 Beiträge: 31
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Verfasst am: 30.11.07, 18:52 Titel: |
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echt
das ist jetzt aber unpraktisch
für was "bekommt" man dann die erzwingungshaft
das hat wahrscheinlich jetzt nichts mehr mit dem bußgeld zu tun
aber ne kurze antwort mit/oder ein paar §§ reichen schon
ich bin da dummerweise total unbeleckt |
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J.A. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 3365 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 30.11.07, 21:57 Titel: |
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| Zitat: | | für was "bekommt" man dann die erzwingungshaft |
Dafür, dass man nicht Willens ist, dass Bußgeld zu zahlen.
Einen direkten § dafür gibt es wieder nicht. Es gibt ja auch keinen, in dem steht, dass es erlaubt ist, Sonntags Erdbeeren zu essen.
Die Erzwingungshaft selbst ist in §§ 96 ff. OWig geregelt.
Hauptsächlich geht es darum, dass "Faulpelze" nicht besser gestellt werden sollen, als andere Menschen. Wer keine Leistungen beantragt (und damit verbunden idR. auch nicht arbeitssuchend gemeldet ist) läßt seine Arbeitskraft brach liegen. Das soll nicht noch "belohnt" werden. (Kann man im Kommentar zum StGB zu § 40 StGB nachlesen. Für Geldbußen gilt analog das gleiche) Von der Erzwingungshaft soll abgesehen werden, wenn die Zahlung nicht zumutbar ist. Sich arbeitssuchend zu melden und Leistungen zu beantragen, ist jedoch zumutbar.
Allerdings darf man wegen einer Geldbuße max. 6 Wochen in Erzw.-Haft genommen werden (wegen mehrerer max. 3 Monate). Wenn Sie die abgessesen haben, kann Ihnen nichts mehr passieren. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist". |
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