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Fesplattendurchsuchung durch WG-Betreuer
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 19:17    Titel: Fesplattendurchsuchung durch WG-Betreuer Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,


Person A Bewohner
Person B Mitbewohner
Person C WG-Leiterin bzw. Heimleiterin

Nehmen wir folgenden Fall an:

Person A ist einen Lehrgang und wohnt in einer Wohngemeinschaft und hat auch seinen Computer mitgebracht uns dieser steht in seinem Zimmer. Im WG gibst einen Internetanschluss.

Nun eines Tages als Person A von seinem Urlaub wieder Zurück kehrt, erfuhr von B, dass die Heimleiterin C Angeordnet habe, das auch in Zukunft die Festplatten von den PCs der Bewohner durchsucht werden. Der Grund: Mit dieser Maßnahme will sie sicher stellen, das keine Software, Musik oder sonstige Urheberrechtlich Zeugs illegal aus dem Internet heruntergeladen wird, und dass auch keine verbotene Software (Hackertools) zum Einsatz kommen, Emails werden auch gelesen.

Nun am beim Gruppengespräch sagte C: "Von Nun an müsst ihr auch damit rechen das wir eure Festplatten durchsuchen, weil ich möchte nicht das ihr Illegal Software und Musik aus dem Internet heruntergeladen wird." Person B sagt: "Das dürft ihr nicht ihr hab dazu keine Rechtliche Handhabe sowas zu machen". Doch C Sagt: "Doch das werden wir machen. Ich habe hier das Hausrecht und das erlaubt mir und meine Mitarbeiter, das wir eure Festplatten durchsuchen" Person A sagt: "Sowas darf nur die Polizei!" aber Person C sagt: "Oh doch wir werden es machen. Und wer seinen Rechner mit einem Passwort schützt oder wenn Verschlüsselungssoftware oder sonstige Mittel eingesetzt werden, die das durchsuchen durch uns verhindert, fliegt raus! "

Meine Frage:
Dürfen Betreuer die Festplatten von den Bewohner durchsuchen?
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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bacillol
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

ich würrde hierzu mein ganz klares Nein geben.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Für die weitere Diskussion wäre die Angabe über die Art der Einrichtung und das Alter der Personen A und B wichtig. Winken
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Für die weitere Diskussion wäre die Angabe über die Art der Einrichtung und das Alter der Personen A und B wichtig. Winken


In der Wohngemeinschaft wohnen Autistisch Behinderte Menschen.

Sagen wir mal Person A ist 20 Jahre alt und B 19 Jahre.
_________________
Mfg Skayritera Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nun gehe ich mal davon aus, daß der Internetanschluß dem Träger der Einrichtung gehört und den Bewohnern der WG unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Ferner wird es einen Betreuungsvertrag und eine Hausordnung geben.

Daher käme es zunächst darauf an, was in dem Betreuungsvertrag und in der Hausordnung steht. Nach dem Gesetz sind A und B volljährig. Wurde vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt/eingesetzt?
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bacillol
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

das spielt mE alles keine Rolle...

Hier geht es um Grundrechte.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

bacillol hat folgendes geschrieben::
das spielt mE alles keine Rolle...

Hier geht es um Grundrechte.

... gut gebrüllt Löwe aber siehe

Artikel 1 GG hat folgendes geschrieben::
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

vertiefend: Wikipedia
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bacillol
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.10.2007
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Was wollen Sie mir damit sagen?

Aber nicht etwa, dass das GG hier garnicht anwendbar ist, oder?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

bacillol hat folgendes geschrieben::
Aber nicht etwa, dass das GG hier garnicht anwendbar ist, oder?
Doch, genau das. Und wenn Sie dem Link gefolgt wären, hätten Sie das auch allein erkennen können bzw. sollen bzw. müssen. Mit den Augen rollen

Und da ich im übrigen der Meinung bin, daß das Thema bei den Fachleuten vom Strafrecht besser aufgehoben ist: verschiebiebrt.


Womit ich dem Kollegen Dipl-Sozialarbeiter natürlich nicht seine Fachleuteeigeneschaft abgesprochen haben will.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.11.07, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
...
Womit ich dem Kollegen Dipl-Sozialarbeiter natürlich nicht seine Fachleuteeigeneschaft abgesprochen haben will.

Hallo Biber,

damit habe ich kein Problem. Lachen - Allerdings sehe ich zunächst das Zivilrecht/Betreuungsrecht berührt (wegen sozialer Einrichtung). Bei kirchlicher/konfessioneller Trägerschaft wird es noch etwas komplizierter. Strafrechtliche Probleme sehe ich zur Zeit noch nicht. Winken

In jedem Fall ist aber das Computerforum nicht das richtige Forum. In dem Punkt stimmen wir überein. Lachen

Liebe Grüße

Klaus
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Kollegah
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.11.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich denke mal das das niemand ausser die zuständigen beamten dürfen.
Da es ja auch ein eingriff in die Privatsphäre ist!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kollegah hat folgendes geschrieben::
Also ich denke mal das das niemand ausser die zuständigen beamten dürfen.
Da es ja auch ein eingriff in die Privatsphäre ist!


Bevor jetzt weitere Einwände kommen kurz zur Klarstellung:

Der Internetschluß wird auf den Namen des Träger/der Einrichtung laufen. Damit ist die Einrichtung mit im Spiel, wenn über diesen Anschluß Kinderpornos aus dem Netz geladen, oder andere Straftaten begangen werden. Die Einrichtung muß daher sicher stellen, daß ihr Anschluß nicht mißbräuchlich benutzt wird.

Die Einrichtung kann den Internetanschluß kappen, dann wäre das Problem gelöst. Dann könnten die Bewohner aber nicht ins Netz. Weitere Möglichkeit wäre, daß immer ein Betreuer den Bewohnern beim Surfen über die Schulter schaut. Abgesehen davon, daß das Personal dafür keine Zeit hat, wäre dies eben auch nicht durchführbar. Es ist ferner nicht bekannt, ob nicht schon über den Anschluß der Einrichtungen Straftaten im Internet begangen wurden. So ganz Grundlos wird die Einrichtung nicht zu dieser Regelung gekommen sein.

Ferner sind in dem Thread Fragen der Haftung und Aufsichtspflicht berührt. Kenntnisse über Autismus, sowie Autismus und Computer sind sicher auch hilfreich.

Daher bitte ich mal darum, den ein oder anderen Hinweis - so aus der Hüfte geschossen - erstmal zu unterlassen.

Gruß

Klaus
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Peace
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt aber die Möglichkeit, direkt an Internetzugang die Seitenzugänge mitzuloggen und man müsste nicht "im Spielzimmer"/Festplatte rumwühlen. Dh. wäre das nicht irgendwie unverhältnismäßig? Wobei ich mir die Festplattendurchsuchung lieber wäre als Inetzugangskontrolle..

Tipp: Man(n) Erstelle Ordner mit Passwörtern und benne die harmlos und verstecke sie tief in irgendeinem Spiel. VIel Spass beim suchen ^^. Aber Achtung. Datum der Datei ändern, so das man nicht mehr nach zuletzt benutzten Dateien suchen kann. Zuletzt geöffnete Dokumente sollte man zusätzlich leer machen =). Damit solltest du diesen "Downloadschutz" umgehen können, bzw. einfach ein bischen Privatsphäre haben =).

Mfg Peace
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.11.07, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Peace hat folgendes geschrieben::
Es gibt aber die Möglichkeit, direkt an Internetzugang die Seitenzugänge mitzuloggen und man müsste nicht "im Spielzimmer"/Festplatte rumwühlen. Dh. wäre das nicht irgendwie unverhältnismäßig? Wobei ich mir die Festplattendurchsuchung lieber wäre als Inetzugangskontrolle.. ...


Nun weiß ich nicht, ob Dir das Heimgesetz - (HeimG) und das Betreuungsrecht bekannt sind. Ebenso sind der Heimvertrag, sowie der Behandlungs- und Therapieplan nicht bekannt. Solange im fiktiven Fall die Rahmenbedingungen ungeklärt sind, bringen die Hinweise auf die Verschlüsselungsmöglichkeit nicht wirklich weiter. Winken
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thardos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Problematisch sehe ich hier vor allem, dass die Heimleitung offenbar die Rechner auch in Abwesenheit der Betroffenen "durchsucht". Wenn eine solche Maßnahme denn überhaupt rechtlich in Ordnung ist, dann doch aber wohl in jedem Fall nur in Anwesenheit der Betroffenen Bewohner, die dann auch aufpassen können, dass nur nach bestimmten Dateien gesucht wird, und nicht zum Beispiel Word-Dokumte geöffnet werden oder Emails gelesen. Darauf würde ich auch als Heimbewohner bestehen.
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