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Schläge mit dem Stock
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REBELL19900991
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 20:52    Titel: Schläge mit dem Stock Antworten mit Zitat

Hallo,
Folgendes Szenario:
Klasse XY ist im Unterricht laut und hört auch nicht auf die Ermahnungen der Lehrerin A.
Lehrerin A schnappt völlig über und schreit durch die Klasse:
<<Ich glaub ich hol mir 'nen langen Stock und verteile damit immer Schläge wenn es zu laut ist."

Ist diese Drohung strafbar oder hat kann sie irgendwelche Konsequenzen für die Lehrein haben?

Mfg
und Danke im Vorraus

PS: Land Bayern, Gymnasium, Jahrgangsstufe 10
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Zuletzt bearbeitet von REBELL19900991 am 30.11.07, 22:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 21:45    Titel: Re: Schläge mit dem Stock Antworten mit Zitat

REBELL19900991 hat folgendes geschrieben::
Ist diese Drohung strafbar oder hat kann sie irgendwelche Konsequenzen für die Lehrein haben?

Strafbar muss das noch nicht unbedingt sein(vielleicht versuchte Nötigung), aber dienstrechtliche Konsequenzen kann es auf jeden Fall haben.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 22:03    Titel: Re: Schläge mit dem Stock Antworten mit Zitat

REBELL19900991 hat folgendes geschrieben::

Klasse XY ist im Unterricht laut und hört auch nciht auf die Ermahnungen der Lehrerin A.
...
...
...

PS: Land Bayern, Gymnasium, Jahrgangsstufe 10



Frage


MfG
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Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rebell,
Zitat:
Lehrerin A schnappt völlig über und schriet durch die Klasse:
<<Ich glaub ich hol mir 'nen langen Stock und verteile damit immer Schläge wenn es zu laut ist."

Ist diese Drohung strafbar oder hat kann sie irgendwelche Konsequenzen für die Lehrein haben?
Ich halte das nicht für eine Drohung, sondern für einen Ausdruck der Hilflosigkeit.

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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syn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 30.11.07, 23:15    Titel: Re: Schläge mit dem Stock Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
REBELL19900991 hat folgendes geschrieben::

Klasse XY ist im Unterricht laut und hört auch nciht auf die Ermahnungen der Lehrerin A.
...
...
...

PS: Land Bayern, Gymnasium, Jahrgangsstufe 10



Frage


MfG


Warum ein Frage

Gruß
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geht mir auch so Geschockt
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt
Ich bin entsetzt.
So ein Vorfall muss sofort dem Kultusministerium gemeldet werden.
In Zukunft müssen die Stöcke im Klassenzimmer stehen, damit die
Lehrerin die Klasse nicht unbeaufsichtigt lassen muss um den
Stock zu holen.
Das könnte schließlich eine Verletzung der Aufsichtspflicht nach sich ziehen,
wenn etwas passiert.

Ja, ja total Off Topic, aber oh Mann,
10te Klasse Gymnasium, so eine Frage kann ich nicht nachvollziehen. Mit den Augen rollen

Gr.
ZetPeO
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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unbekannte Benutzerin
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ein paar Antworten verwundern mich doch.

Also ZetPeO, Sie würden es als vollkommen normal ansehen, wenn ihr Arbeitgeber Ihnen droht einen langen Stock zu holen und sie damit zu schlagen Geschockt

Auch wenn es nur ein Ausdruck der Hilflosigkeit sein könnte, ich finde erstens sind diese Sanktionen (zum Glück) verboten und zweitens hat es etwas mit dem Umgang mit Menschen zu tun.

Ich kann die Frage des TE schon verstehen. Es ist auf jeden Fall mal demütigend.

Rechtliche Tipps kann ich leider nicht geben, aber ich glaube nicht, dass diese Androhung von diesen Sanktionen rechtlich in Ordnung ist.

Die Lehrerin hat durchaus das Recht mal an ihrer Unterrichtsweise zu feilen oder an ihrem Durchsetzungsvermögen auf legale Weise.

Gruß
Unbekannte Benutzerin
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 21:47    Titel: Re: Schläge mit dem Stock Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
Elektrikör hat folgendes geschrieben::
REBELL19900991 hat folgendes geschrieben::

Klasse XY ist im Unterricht laut und hört auch nciht auf die Ermahnungen der Lehrerin A.
...
...
...

PS: Land Bayern, Gymnasium, Jahrgangsstufe 10

Frage
MfG


Warum ein Frage

Gruß
syn



Weil ich nicht ganz verstehe, warum in einer 10. Klasse Gymnasium so ein Zustand herrscht und es soweit kommen konnte


MfG
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 22:14    Titel: Re: Schläge mit dem Stock Antworten mit Zitat

REBELL19900991 hat folgendes geschrieben::
..
Klasse XY ist im Unterricht laut und hört auch nicht auf die Ermahnungen der Lehrerin A.
Lehrerin A schnappt völlig über und schreit durch die Klasse:
<<Ich glaub ich hol mir 'nen langen Stock und verteile damit immer Schläge wenn es zu laut ist."

Ist diese Drohung strafbar oder hat kann sie irgendwelche Konsequenzen für die Lehrein haben? ...

Durch die Worte "Ich glaub" wird m.E. deutlich, daß keine Drohung vorliegt. Anders sähe es aus, wenn sie gesagt hätte "Ich hole jetzt einen Stock ...". Ich bezweifle, daß sich irgend ein Gericht mit dieser Sache beschäftigen wird.
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lisa63
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 126
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Muss Elektrikör zustimmen.

Ich kann mir garnicht vorstellen, dass sich Schüler in einer 10. Klasse so verhalten, dass die Lehrerin das androht.

Die wollen doch alle das Abitur, oder?
Klingt mir eher wie Kindergarten.
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

@unbekannte Benutzerin

Na Gott sei Dank lautete das dargestellte „Szenario“ nicht wie folgt:

Nick:
hilflose Lehrerin
<<<
Hallo mich haben neulich einige Schüler während des Unterrichtes bedroht:
„ Halt’s Maul Du Schlampe sonst stechen wir Dich ab“
Mehrere Zwischenrufe: „ Ja aber vorher....“ Entschuldigung, das möchte ich
hier nicht schreiben.
Die Jugendlichen sind einschlägig bekannt aber noch unter 14 Jahren.
... es folgt irgend eine Frage .....
>>>
Das gibt Anlass zur Sorge und das ist eine massive Drohung!

Dass eine Lehrerin, 16-17 jährigen in der heutigen Zeit mit dem Stöckchen droht,
und anzunehmen, dass sie es ernst meint, ist einfach lächerlich. Mit den Augen rollen
Genauso dass andere meinen dies als Bedrohung aufzufassen.

Lesen Sie bitte nochmals die Frage, meinen Beitrag und versuchen Sie
letzteren auch zu verstehen.
Mir zumindest schien das Ausgangsszenario inhaltlich zu lächerlich, um es
als ernsthafte Frage aufzufassen.


Gr.
ZetPeO
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unbekannte Benutzerin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

@ZetPeO

die Frage war, so wie ich sie lese, auch nicht, was der TE gegen die Bedrohung tun kann. Sondern, ob es rechtlich einwandfrei ist, so eine Gewaltanwendung in Aussicht zu stellen.

Das Szenario ist sicher auch so vorstellbar, lese ich aber aus dem Eingangspost nicht raus.


Dann hätte ich noch eine Frage an alle, die antworten möchten.

Angenommen, es wäre umgekehrt gewesen.

<<<< Nick Schüler

Hilfe, ich soll einen Verweis bekommen. Meine Lehrerin redet so leise, dass ich sie in der 5. Reihe nicht mehr verstehen kann. Dies habe ich ihr mehrmals gesagt, jedoch hat sie weiter zu leise geredet. Dann bin ich aufgestanden und habe gesagt "Ich glaube, ich geh mir mal einen Stock holen und werde sie jedes Mal damit schlagen, wenn sie zu leise reden.

Ich habe doch nur gesagt, 'ich glaube'.... . Ist der Verweis rechtens?

>>>>>>>

Gruss
unbekannte Benutzerin
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 18:25    Titel: Re: Schläge mit dem Stock Antworten mit Zitat

REBELL19900991 hat folgendes geschrieben::

Ist diese Drohung strafbar
Nein.
Zitat:
oder hat kann sie irgendwelche Konsequenzen für die Lehrein haben?
Ja - es wird sie keiner mehr ernst nehmen.
Zitat:
im Vorraus

PS: Land Bayern, Gymnasium, Jahrgangsstufe 10

Geschockt So eine Rechtschreibung - in Klasse 10 Geschockt
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mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 18:34    Titel: Re: Schläge mit dem Stock Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
...
Geschockt So eine Rechtschreibung - in Klasse 10 Geschockt

... jetzt leg doch mal den Rotstift zur Seite - Herr Lehrer - Auf den Arm nehmen - es ist doch Wochenende. Oder sitzt Du gerade an der Korrektur von Klassenarbeiten? Cool Lachen
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 19:16    Titel: Re: Schläge mit dem Stock Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Oder sitzt Du gerade an der Korrektur von Klassenarbeiten? Cool Lachen
"Klassenarbeiten" gibt's bei Euch in NRW, bei uns heißt das "Schulaufgabe" (=großer Leistungsnachweis, zählt doppelt) oder "Stegreifaufgabe" (=kleiner Leistungsnachweis, zählt einfach).

Korrekturen sind alle erledigt - ich suche gerade Aufgabenstellungen zusammen. Nächste Woche werden es wohl drei; übernächste Woche mindestens zwei weitere ...
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mitternächtliche Grüße.


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