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schulwechsel und Anzeige gegen Klassenlehrerin

 
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steffnitz_99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 08:37    Titel: schulwechsel und Anzeige gegen Klassenlehrerin Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe ein Problem.Meine Tochter(3. Klasse Grundsch. Schl_Holst.) wurde vergangene Woche von einem Mitschüler(11 J) Krankenhausreif geschlagen.Die Lehrerin hat davon gewußt, und mein Kind noch 2 Zeitstunden in der Schule belassen, ohne das sie mich informiert hat.Der Junge bekommt eine Strafanzeige.Und meine Tochter möchte ich von der Schule nehmen.1.:Ist das nicht mein Recht, sie die Schule wechseln zu lassen? 2.: Ich überlege, die Lehrerin wegen Unterlassung anzuzeigen. Welche Konsequenzen hätte das für die Lehrerin?Denn diese scheint mir sehr überfordert und ich denke, das dies nicht der letzt Vorfall gewesen sein wird.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo steffnitz,
Zitat:
Meine Tochter(3. Klasse Grundsch. Schl_Holst.) wurde vergangene Woche von einem Mitschüler(11 J) Krankenhausreif geschlagen.Die Lehrerin hat davon gewußt, und mein Kind noch 2 Zeitstunden in der Schule belassen, ohne das sie mich informiert hat.
Dann hat sie vermutlich die Verletzungen nicht so gravierend eingeschätzt, dass sie eine sofortige Krankenhausbehandlung für erforderlich gehalten hat.

Welche schriftlichen Unterlagen der erstbehandelnden Ärzte haben Sie?
Wie war die Diagnose, welche Behandlungen erfolgten, wie lange war das Kind im Krankenhaus?

Zitat:
Der Junge bekommt eine Strafanzeige.
Was soll das? Unter 14jährige sind doch immer strafunmündig?

Zitat:
Ist das nicht mein Recht, sie die Schule wechseln zu lassen?
Kommt drauf an, ob es in Ihrem Bundesland Schulbezirke für Grundschulen gibt. Aber eine Ausnahme kann man in einem solchen Fall sicherlich beantragen.

Zitat:
Ich überlege, die Lehrerin wegen Unterlassung anzuzeigen.
Die Lehrerin wird ja kaum absichtlich eine offensichtlich notwendige Krankenhausbehandlung verzögert haben, sondern sich lediglich in der Einschätzung der Dringlichkeit getäuscht haben.

Oder meinen Sie unterlassene Aufsichtspflicht zur Vermeidung der Schlägerei? Dazu müsste man wissen, wie es zu der Schlägerei kam. Auch mit sorgfältiger Aufsicht lässt sich nicht jede Schlägerei vermeiden.

Zitat:
Denn diese scheint mir sehr überfordert und ich denke, das dies nicht der letzt Vorfall gewesen sein wird.
Mit Strafanzeigen wird man eine Überforderung nicht vermindern, allenfalls steigern.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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steffnitz_99
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 9
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist so, das dieser Junge meine Tochter ohne jegliche Vorwarnung angegriffen hat. Die Lehrerin hat gewußt, das meine Tochter sich übergeben hat.!!!Sie hat von dem Schlag auf den Kopf gewußt!Außerdem hat sie meine Tochter aufgefordert am Sportunterricht teilzunehmen.Nach Schulschluß hat sie mir von dem Vorfall erzählt und mir geraten mit meinem Kind zum Arzt zu gehen!Darauf hin fuhren wir in die Klinik.Sie mußte dort wegen eines Schädel-Hirn Traumas aufgenommen werden.D.h. wir haben fast 3 Tage im Krankenhaus verbrachtIm übrigen hat der Polizist mich darauf hingewiesen, das strafrechtlich dem Jungen nichts passiert.Aber eine Bekannte von mir, die beim Jugendamt arbeitet, sagte, das dann aber endlich was unternommen werden kann.Denn dieser Junge wiederholt zum 3. mal die 3. Klasse und ist seit längerem als gewaltbereit bekannt.Es hat nur bisher niemand eine Anzeige erstattet.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
...

Zitat:
Der Junge bekommt eine Strafanzeige.
Was soll das? Unter 14jährige sind doch immer strafunmündig?

...

Hallo Kurt,

wenn eine Straftat vorliegt, dann sollte durchaus eine Strafanzeige/Strafantrag gemacht werden. Dabei spielt es zunächst keine Rolle ob der mutmaßliche Täter strafmündig ist oder nicht. Das Jugendamt bekommt bei Strafanzeigen/Strafanträge über die Strafverfolgungsbehörden eine Mitteilung und kann dann tätig werden. Eventuell kann dem kleinen Schläger über die Gefährderansprache geholfen werden. Winken

Gruß

Klaus

_______
der vom Jugendamt
Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

steffnitz_99 hat folgendes geschrieben::
...
Im übrigen hat der Polizist mich darauf hingewiesen, das strafrechtlich dem Jungen nichts passiert.Aber eine Bekannte von mir, die beim Jugendamt arbeitet, sagte, das dann aber endlich was unternommen werden kann.Denn dieser Junge wiederholt zum 3. mal die 3. Klasse und ist seit längerem als gewaltbereit bekannt.Es hat nur bisher niemand eine Anzeige erstattet.

Hallo steffnitz_99,

der Polizist hat insofern recht, daß strafunmündige Kinder nicht bestraft werden können. Dennoch kann eine Strafanzeige/Strafantrag sinnvoll sein, damit andere Hilfe in die Wege geleitet werden können.

Die Bekannte vom Jugendamt hat Dir schon den richtigen Hinweis gegeben. Solange das Jugendamt nichts von den Vorfällen weiß, kann das Amt auch nicht tätig werden. Die Mitteilung einer Strafverfolgungsbehörde untermalt nur die Dringlichkeit einer notwendigen Hilfe. Dessen ungeachtet kannst Du dich aber auch direkt an das Jugendamt wenden und den/die zuständige Sozialarbeiter/in informieren.

Es geht dabei nicht um die Bestrafung eines Kindes sondern um die Klärung ob dieses Kind Hilfe benötigt.

Liebe Grüße

Klaus
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo steffnitz,
Zitat:
Es ist so, das dieser Junge meine Tochter ohne jegliche Vorwarnung angegriffen hat.

Denn dieser Junge wiederholt zum 3. mal die 3. Klasse und ist seit längerem als gewaltbereit bekannt.Es hat nur bisher niemand eine Anzeige erstattet.
Da nutzt eine Strafanzeige m.E. überhaupt nichts.

Es muss geprüft werden, ob der Junge an einer normalen Schule noch tragbar ist, oder ob er nicht besser von dieser Schule verwiesen werden sollte, damit er auf eine Schule für Erziehungshilfe aufgenommen wird. Gibt es das in Kiel?

Sprechen Sie zunächst mit den Elternvertretern der aktuellen Klasse und derjenigen Klassen, in denen der Junge schon war, außerdem mit der Elternbeiratsvorsitzenden. Vereinbaren Sie dann je einzeln einen ruhigen Gesprächstermin mit der jetzigen Klassenlehrerin und den Klassenlehrerinnen der bisherigen Klassen des Jungen.

Dann überlegen Sie sich, wen davon Sie zur Unterstützung zu einem Gespräch mit der Schulleiterin mitnehmen möchten.

Zitat:
eine Bekannte von mir, die beim Jugendamt arbeitet, sagte, das dann aber endlich was unternommen werden kann.
Ich habe schlechte Erfahrungen mit Jugendamts-Mitarbeiterinnen und diese Äußerung lässt mir das Messer in der Tasche aufgehen. Aber vielleicht sollte ich besser nicht weiter dazu schreiben. Je weniger diese Ansammlungen von Inkompetenz involviert werden, umso besser.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Eventuell kann dem kleinen Schläger über die Gefährderansprache geholfen werden.
Das Projekt Gefährderansprache in Gelsenkirchen nutzt in Kiel nichts. Es kann aber sehr wohl nützlich sein, mit dem Jugendsachbearbeiter des für die Schule zuständigen Polizeireviers einen ausführlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
der vom Jugendamt
Sorry, bitte meine Äußerungen nicht persönlich nehmen, meine Erfahrungen sind einfach zu schlecht. Es steht ja steffnitz frei, auch diesen Weg zu gehen und ich bin gern bereit, dazuzulernen.

Schöne Grüße
Kurt
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.

Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so formulieren, dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
...
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
der vom Jugendamt
Sorry, bitte meine Äußerungen nicht persönlich nehmen, meine Erfahrungen sind einfach zu schlecht. Es steht ja steffnitz frei, auch diesen Weg zu gehen und ich bin gern bereit, dazuzulernen. ...

Hallo Kurt,

natürlich kenne ich auch die ein oder andere Pfeife im Jugendamt. Hier ist es nicht anders wie in allen anderen Berufsgruppen. Auch nicht alle Lehrer sind gute Pädagogen. Aber es bringt nichts, persönliche Erfahrungen zu generalisieren. Daher habe ich nur sachliche Hinweise gegeben. Grundsätzlich nehme ich in einem Forum auch nichts persönlich, da mich hier keiner kennt und ich hier nicht die tausenden Jugendämter und abertausende Jugendamtsmitarbeiter vertrete. Winken

Das Beispiel aus Gelsenkirchen ist wirklich nur ein Beispiel. In vielen anderen Städten gibt es ähnliche erfolgsversprechende Projekte.

Schönes Wochenende

Klaus
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Frage kann ich noch ganz allgemeingültig beantworten:
Zitat:
Schulen für Erziehungshilfe
Gibt es das in Kiel?
Ja. Sie nennen sich Förderzentren und stellen sich im Anhang des nachfolgend verlinkten Dokuments vor:
http://foerderzentren.lernnetz.de/docs/sehand.pdf

Allgemeingültige Grüße
Kurt
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 16:18    Titel: Re: schulwechsel und Anzeige gegen Klassenlehrerin Antworten mit Zitat

steffnitz_99 hat folgendes geschrieben::
Der Junge bekommt eine Strafanzeige.
Halte ich für sinnvoll. Selbst, wenn er nicht strafmündig ist, ist damit die Familie schon mal "polizeibekannt" und es könnten möglicherweise erzieherische Maßnahmen eingeleitet werden, wenn die Familie des Kindes das nicht selber auf die Reihe bekommt.
Zitat:
Und meine Tochter möchte ich von der Schule nehmen. 1.:Ist das nicht mein Recht, sie die Schule wechseln zu lassen?
Dann müsste sich aber zuerst eine Schule finden, die das Kind aufnimmt. Wenn man das Kind auf eine genehmigte Privatschule schicken kann (kirchlich, Montessori, Steiner etc.), geht das sicher; ansonsten hat man als Bewohner einer Landeshauptstadt die zuständigen Behörden ja am Ort. Will das Kind denn Schule wechseln? Oder hängt es an seinen Freunden? Man sollte darüber nachdenken, ob man das Opfer mit einer solchen Maßnahme nicht noch zusätzlich belastet/bestraft.
Zitat:
2.: Ich überlege, die Lehrerin wegen Unterlassung anzuzeigen. Welche Konsequenzen hätte das für die Lehrerin?Denn diese scheint mir sehr überfordert und ich denke, das dies nicht der letzt Vorfall gewesen sein wird.
Zwischen "keine" und "Entfernung aus dem Schuldienst des Landes" ist da alles möglich.
Vielleicht sollten Sie vor der Strafanzeige aber noch mit dem Schulleiter reden, der kennt das Spektrum der Möglichkeiten besser und überblickt die Konsequenzen der einzelnen Maßnahmen.
Mögliches Szenario: Ihr Kind kommt auf die Privatschule X. Lehrerin fliegt aus dem Schuldienst, bewirbt sich beim Träger der Schule X und das Kind hat genau diese Lehrerin dann in der 4. Klasse Überrascht
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Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

steffnitz_99 hat folgendes geschrieben::
Es ist so, das dieser Junge meine Tochter ohne jegliche Vorwarnung angegriffen hat. Die Lehrerin hat gewußt, das meine Tochter sich übergeben hat.!!!Sie hat von dem Schlag auf den Kopf gewußt!Außerdem hat sie meine Tochter aufgefordert am Sportunterricht teilzunehmen.

Wenn man Sport unterrichten darf, sollte man auch wissen, dass "Erbrechen" ein Hinweis auf eine Gehirnerschütterung sein kann, und dass man damit auf keinen Fall turnen sollte. Eventuell wäre hier sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung möglich. Geschockt
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mitternacht,
Zitat:
Selbst, wenn er nicht strafmündig ist, ist damit die Familie schon mal "polizeibekannt" und es könnten möglicherweise erzieherische Maßnahmen eingeleitet werden, wenn die Familie des Kindes das nicht selber auf die Reihe bekommt.
Was nutzt polizeibekannt bei Strafunmündigen? Die Eltern, die aus dem Elsass mit der Bahn ihre strafunmündigen Kinder zu Raubzügen durch halb Baden schicken, scheren sich auch einen Dreck drum.

Und was soll das Jugendamt mit einer fallengelassenen Strafanzeige? Was ist daran besser als an einer direkten Meldung ans Jugendamt? Dann bieten sie der Familie tausendmal irgendwelche "Hilfen" an und es steht völlig im Belieben der Familie, diese wahrzunehmen oder nicht. Bis die Schlafmützen vom Jugendamt mal einen Antrag ans Familiengericht auf teilweisen Entzug des Sorgerechts stellen, ist das Kind längst volljährig.

Was ist das für ein Schwachsinn, ein Kind dreimal die dritte Klasse durchlaufen zu lassen? Da gehört endlich Druck dahinter, auch im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Die wesentliche Druckmöglichkeit ist Androhung des Schulverweises. Das Schulamt kann dann für die Einschulung in eine Schule für Erziehungshilfe sorgen, ohne aufs Jugendamt angewiesen zu sein. In diesen Schulen sind noch am ehesten Leute, die solchen Kindern helfen können und wollen.

Zitat:
Wenn man Sport unterrichten darf, sollte man auch wissen, dass "Erbrechen" ein Hinweis auf eine Gehirnerschütterung sein kann, und dass man damit auf keinen Fall turnen sollte.
Ja. Man weiß aber auch, dass es vielfältige andere Ursachen für Erbrechen gibt und muss sich als medizinischer Laie nun entscheiden, was am wahrscheinlichsten ist. Dabei darf man sich irren. Hinterher ist man immer klüger.

Schöne Grüße
Kurt
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