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Falsche Lieferung - Wie ist die Rechtslage?

 
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Fehllieferung
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 16:02    Titel: Falsche Lieferung - Wie ist die Rechtslage? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe hier einen komplizierten Fall:

Ich habe beim dem Computershop X etwas für 100€ bestellet.

Post bringt mir das Paket, 100€ bezahlt. Nun stellt sich beim Öffnen aber heraus, dass der Inhalt des Pakets laut Rechnung(an eine andere Person adressiert) von einem anderen Shop Y stammt -> Versendet wurde das Paket aber an meine Adresse vom Computershop X!. Außerdem sind Waren im Wert von 400€ enthalten.

Wie kann das passiert sein? Ich denke mal so: Der Computershop X gehört zu dem Computershop Y - beide teilen sich ein Lager usw. Dabei ist es wohl zur absoluten Verwechslung gekommen...

Wie sieht die Rechtslage aus? Kann ich das Paket (nach einer abgelaufenen Frist) behalten?


Zuletzt bearbeitet von Fehllieferung am 01.12.07, 20:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant. X bestellt bei Y und bekommt ein Paket von Z Mit den Augen rollen. Haben Y und Z etwas miteinander zu tun außer dass beide Internetcomputershops sind? X hat bestimmt bei Y nachgefragt, ob Y ihm die bestellten Waren geschickt hat. Was hat Y geantwortet?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Fehllieferung
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Interessant. X bestellt bei Y und bekommt ein Paket von Z Mit den Augen rollen. Haben Y und Z etwas miteinander zu tun außer dass beide Internetcomputershops sind? X hat bestimmt bei Y nachgefragt, ob Y ihm die bestellten Waren geschickt hat. Was hat Y geantwortet?


Es ist so:

Ich habe beim dem Computershop X etwas für 100€ bestellet.

Post bringt mir das Paket, 100€ bezahlt. Nun stellt sich beim Öffnen aber heraus, dass der Inhalt des Pakets laut Rechnung(an eine andere Person adressiert) von einem anderen Shop Y stammt -> Versendet wurde das Paket aber an meine Adresse vom Computershop X!. Außerdem sind Waren im Wert von 400€ enthalten.

Wie kann das passiert sein? Ich denke mal so: Der Computershop X gehört zu dem Computershop Y - beide teilen sich ein Lager usw. Dabei ist es wohl zur absoluten Verwechslung gekommen...

Ich hoffe es ist jetzt ein wenig verständlicher.
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Im ersten Beitrag war X eine Person, nun ist X ein Internetcomputershop Geschockt.

Also die Person sollte m.E. die falschen Waren eigentlich vom Shop abholen lassen und die richtigen Waren verlangen.
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Fehllieferung
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Im ersten Beitrag war X eine Person, nun ist X ein Internetcomputershop Geschockt.


Jawohl, ich editieren den 1. Post, dass bei beiden das gleiche drin steht.

I-user hat folgendes geschrieben::
Also die Person sollte m.E. die falschen Waren eigentlich vom Shop abholen lassen und die richtigen Waren verlangen.


Und was ist wenn die Fehllieferung der Person X (mir) einen Vorteil bringt? Weißt du die genaue Rechtslage?
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Fehllieferung hat folgendes geschrieben::
Und was ist wenn die Fehllieferung der Person X (mir) einen Vorteil bringt? Weißt du die genaue Rechtslage?
Dann kann die Person sie behalten. Allerdings hat das auch Nachteile:
1) Der Versender wird die Waren möglicherweise zurück verlangen, und zwar zu Recht.
2) Die Person macht sich u.U. wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) strafbar.
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Fehllieferung
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.12.07, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Fehllieferung hat folgendes geschrieben::
Und was ist wenn die Fehllieferung der Person X (mir) einen Vorteil bringt? Weißt du die genaue Rechtslage?
Dann kann die Person sie behalten. Allerdings hat das auch Nachteile:
1) Der Versender wird die Waren möglicherweise zurück verlangen, und zwar zu Recht.
2) Die Person macht sich u.U. wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) strafbar.


Und was ist, wenn die Person den Shop informiert hat, dieser aber die Bestellung nicht zuordnen kann, da ein großer Fehler unterlaufen ist? Ab welchem Zeitraum "verjährt" ein solcher Fall?

Punkt 2) trifft wohl nicht zu, wenn nichts vom Shop gefordert wird oder dieser über die Falschlieferung informiert ist.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Fehllieferung hat folgendes geschrieben::
Und was ist wenn die Fehllieferung der Person X (mir) einen Vorteil bringt? Weißt du die genaue Rechtslage?
Dann kann die Person sie behalten. Allerdings hat das auch Nachteile:
1) Der Versender wird die Waren möglicherweise zurück verlangen, und zwar zu Recht.
2) Die Person macht sich u.U. wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) strafbar.


@i-user: Lesen sie mal den § 241a BGB. Ich glaube, Unterschlagung kommt in solchen Fällen nur in sehr engen Grenzen in Betracht.
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Fehllieferung
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
@i-user: Lesen sie mal den § 241a BGB. Ich glaube, Unterschlagung kommt in solchen Fällen nur in sehr engen Grenzen in Betracht.


Das glaube ich allerdings auch!

Wissen Sie die genaue Rechtslage?

Gruß Winken
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.12.07, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Erstens, u.U. steht für "unter Umständen". Zweitens, Du (im Forum siezt man sich doch normalerweise nicht) solltest den § 241a BGB auch lesen, besonders Absatz 2 Winken
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250beinaesse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Verjährt denn irgendwann die Lieferung und ´Fehllieferung´ kann die Ware im Wert von 400,- behalten?
Grüße
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wer weiß oder grob fahrlässig nicht weiß, dass er nicht der Eigentümer der Sache ist, kann sie auch nicht ersitzen: http://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung#Bewegliche_Sachen_.28.C2.A7.C2.A7_937-945_BGB.29
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