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Verfasst am: 30.11.07, 14:45 Titel: heute musterungsbrief bekommen
heute ist der schlimmste tag in meinen leben...
bin seid ca 2 monaten in einer telekomunikations firma tätig, davor hatte ich eine lehre bei einen anderen betrieb und alles war schön..
heute geh ich zum briefkasten, wollte mir meine täglichen werbebriefchen abholen und da...
kreiswehramt magdeburg...
ich denke shit.. was wollen die denn...
jedenfalls solle ich doch am 19.12 zur musterung.
so..
wen ich dann zur bundeswehr muss oder zum zivildienst verliehre ich mein job!!!
dürfen die das?
ich mein es garantiert mir doch keiner das ich nach der wehrpflicht wieder arbeit kriege.
ich bin mit meinen job den ich jetzt hab vollkommen zufrieden und hab mir dermaßen in der lehre den arsch aufgerissen damit ich gute chancen auf arbeit habe.
die bundeswehr kann doch nicht erwarten das ich meinen job kündige??!?!
was kann man da machen?
ist es überhaupt rechtens?
bin ich überhaupt tauglich für die bundeswehr???
ich habe gut 40 kg übergewicht, brille -3 dioptrien, bin erblich wegen herzinfarkt belastet und hab sowieso zu hohen blutdruck, bin an sich kein mensch der sich oft bewegt, in meiner firma sitze ich nur vor dem pc, wenn ich in meine wohnung (3ter stock) gehe komm ich oben schon total ausser atem an.
also was soll das?
soll ich meinen job für sowas kündigen?
das können die doch ne erwarten...
Verfasst am: 30.11.07, 15:07 Titel: Re: heute musterungsbrief bekommen
timlagezz hat folgendes geschrieben::
heute ist der schlimmste tag in meinen leben...
Sie Glücklicher! Seien Sie froh, dass Sie noch nie RICHTIGE Probleme hatten!
Zitat:
bin seid ca 2 monaten in einer telekomunikations firma tätig, davor hatte ich eine lehre bei einen anderen betrieb und alles war schön..
heute geh ich zum briefkasten, wollte mir meine täglichen werbebriefchen abholen und da...
kreiswehramt magdeburg...
ich denke shit.. was wollen die denn...
jedenfalls solle ich doch am 19.12 zur musterung.
so..
wen ich dann zur bundeswehr muss oder zum zivildienst verliehre ich mein job!!!
dürfen die das?
Meinen Sie diese Frage ernst? Haben Sie noch nie etwas von der Wehrpflicht gehört???
Zitat:
ich mein es garantiert mir doch keiner das ich nach der wehrpflicht wieder arbeit kriege.
Das stimmt, allerdings garantiert Ihnen auch niemand, dass Sie nach erfolgter Musterung auch eingezogen werden...
Zitat:
ich bin mit meinen job den ich jetzt hab vollkommen zufrieden und hab mir dermaßen in der lehre den arsch aufgerissen damit ich gute chancen auf arbeit habe.
die bundeswehr kann doch nicht erwarten das ich meinen job kündige??!?!
Sie müssen nicht kündigen... sie müssen Ihren Arbeitgeber nur über Ihre Einberufung informieren...
Zitat:
was kann man da machen?
Sich bei einer Einrichtung des Katastrophenschutzes verpflichten und den Kriegsdienst verweigern.
Zitat:
ist es überhaupt rechtens?
Ja sicher! Haben Sie wirklich noch nie von der Wehrpflicht gehört????
Zitat:
bin ich überhaupt tauglich für die bundeswehr???
Das wird die Musterung ergeben, Ferndiagnosen via PC sind nicht gerade meine Spezialität...
Zitat:
ich habe gut 40 kg übergewicht, brille -3 dioptrien, bin erblich wegen herzinfarkt belastet und hab sowieso zu hohen blutdruck, bin an sich kein mensch der sich oft bewegt, in meiner firma sitze ich nur vor dem pc, wenn ich in meine wohnung (3ter stock) gehe komm ich oben schon total ausser atem an.
Zumindest die Sehschwäche ist KEIN Hinderungsgrund. Ich wurde mit deutlich höheren Werten als tauglich eingestuft. Was die sonstigen Gesundheitsbeschwerden betrifft: Dafür gibt es die Musterung!
Zitat:
also was soll das?
Das frage ich mich auch... Ich kann es immernoch nicht glauben, dass Sie so wenig über Ihre staatsbürgerlichen Pflichten informiert sind....
Zitat:
soll ich meinen job für sowas kündigen?
Eine individuelle Rechtsberatung verbieten mir die Forenregeln...
Zitat:
das können die doch ne erwarten...
lg tim
Erwartet ja auch keiner... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
da es sich momentan um einen befristeten arbeitsvertrag handelt, und die branche sehr schnelllebig ist kann ich mir das gar nicht vorstellen wie das gehen soll.
wenn ich ein halbes jahr aus den job raus war habe ich keine chance dort wieder reinzukommen.
ich weis das es die wehrpflicht gibt ist ja klar.
damals direkt nach der schule, hatte ich um eine verfrühte musterung bemüht.
diese wurde aber zu spät bearbeitet und als ich sie bekam war ich schon in einer ausbildung.
wie muss ich jetzt vorgehen wenn ich gar nicht zum bund will und auch keinen ersatzdienst leisten kann und will?
wie muss ich jetzt vorgehen wenn ich gar nicht zum bund will und auch keinen ersatzdienst leisten kann und will?
Zur Musterung gehen und hoffen, daß Sie ausgemustert werden. Eine andere Möglichkeit wird sich wohl schwer finden lassen
timlagezz hat folgendes geschrieben::
wenn ich ein halbes jahr aus den job raus war habe ich keine chance dort wieder reinzukommen
Komisch, dann frage ich mich, wie alle Anderen das schaffen _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 03.12.07, 10:14 Titel: Re: heute musterungsbrief bekommen
gotto hat folgendes geschrieben::
Zumindest die Sehschwäche ist KEIN Hinderungsgrund. Ich wurde mit deutlich höheren Werten als tauglich eingestuft.
Was allerdings hier in dem fraglicnen Fall- freundlich gesagt - recht belanglos ist.
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Komisch, dann frage ich mich, wie alle Anderen das schaffen
Gibt es dafür einen Nachweis, daß alle anderen das schaffen?
timlagezz hat folgendes geschrieben::
ich habe gut 40 kg übergewicht, brille -3 dioptrien, bin erblich wegen herzinfarkt belastet und hab sowieso zu hohen blutdruck, bin an sich kein mensch der sich oft bewegt, in meiner firma sitze ich nur vor dem pc, wenn ich in meine wohnung (3ter stock) gehe komm ich oben schon total ausser atem an.
also was soll das?
Es wird durch die Musterung entschieden, ob der Wehrpflichtige für den Wehrdienst zur Verfügung steht. Diese Entscheidung trifft das Kreiswehrersatzamt. Es stellt aufgrund einer ärztlichen Begutachtung fest, ob der Gemusterte den Anforderungen des Wehrdienstes gewachsen ist und prüft auch, ob bei ihm Wehrdienstausnahmen vorliegen, die seine Einberufung zum Wehrdienst auf Dauer oder vorübergehend ausschließen. Nach dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird der Tauglichkeitsgrad (wehrdienstfähig, vorübergehend wehrdienstfähig oder nicht wehrdienstfähig) festgesetzt (§ 8a WehrpflG). Wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist, wird vorläufig nicht zum Wehrdienst herangezogen, kann aber später erneut gemustert werden.
Nach der erfolgten Feststellung der Tauglichkeit erhält der Wehrpflichtige den Musterungsbescheid. In ihm ist der Tauglichkeitsgrad (§ 8a WehrpflG -wehrdienstfähig, vorübergehend nicht wehrdienstfähig oder nicht wehrdienstfähig) festgehalten.
Es gibt die Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung (Zentrale Dienstvorschrift 46/1) :
Nähere Informationen zu dieser Dienstvorschrift gibt es hier: www.zentralstelle-kdv.de/aktuell17.htm#08 unter Nr. 8. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthalten die Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 wehrmedizinische Erfahrungssätze, die die speziellen Anforderungen des Wehrdienstes berücksichtigen und als solche auch im Verwaltungsrechtsstreit verwertbar sind (u.a. BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1998, Az: 6 B 108/98 ).
Die ZDv gibt für die Chancen einer Ausmusterung Anhaltspunkte - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Außerdem gibt es die "Tätigkeitsmerkmale in der Grundausbildung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 1 Wehrpflichtgesetz" des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19.10.2001 (Az. Fü S I 5 - Az 24-04-01)
Diese Vorschriften sind Verwaltungsvorschriften, die die Verwaltung, nicht jedoch die Gerichte binden.
Innerhalb von zwei Wochen kann beim KWEA formlos Widerspruch gegen den Musterungsbescheid eingelegt werden. Es handelt sich dabei um eine innere Frist, was bedeutet, dass der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung oder Zustellung des Musterungsbescheides beim KWEA eingegangen sein muss (§ 19 Abs. 4, § 33 Abs. 1 WpflG).
Ein Widerspruch gegen den ersten Musterungsbescheid hat einberufungshemmende Wirkung. Er schützt vor einer Einberufung, solange über den Widerspruch noch nicht abschließend entschieden wurde. Die Entscheidung wird durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Mit diesem schriftlichen Bescheid ist die Vollziehbarkeit wieder hergestellt, man ist wieder einberufbar. Bei einer Ablehnung des Widerspruchs kann man Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen und gerichtlich die einberufungshemmende Wirkung der Klage beantragen. Die Einreichung der Klage allein hat jedoch keine einberufungshemmende Wirkung.
Hinweise zur Begründung des Widerspruchs:
Soweit durch den Wehrpflichtigen angenommen wird, daß ein körperlicher Zustand vorliegt, der zu einer Untauglichkeit führt, sollten frühzeitig Fachmediziner aufgesucht werden. Stellen sich dabei Gründe heraus, die zu einer Untauglichkeit führen, sollten diese eine dementsprechende qualifizierte ärztliche Stellungnahme verfassen. Es sind allerdings nicht alle Ärzte mit den formellen Voraussetzungen einer Untauglichkeit vertraut.
Zur Behandlung von privatärztlichen Attesten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren siehe:
Verwaltungsgericht Berlin - VG 23 A 137.95 - vom 7.7.1997
bestätigt durch Beschluß des Bundesverwaltungsgericht - 6 B 4/98 6.2.1998
(zu finden unter: www.wehrpflichtrecht.de/entscheidungen/kid805.html )
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen dass allgemeine Atteste, die nicht ausdrücklich eine Untauglichkeit begründen, wertlos sind.
Es gibt für das Verwaltungsverfahren und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keinen Anwaltszwang. Jeder sollte sich jedoch überlegen, ob der den Rechtsweg ohne juristische Unterstützung gehen will. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 03.12.07, 12:19 Titel: Re: heute musterungsbrief bekommen
Redfox hat folgendes geschrieben::
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Komisch, dann frage ich mich, wie alle Anderen das schaffen
Gibt es dafür einen Nachweis, daß alle anderen das schaffen?
Überredet
Ich korrigiere: viele _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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