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recht.de :: Thema anzeigen - Internetauktionshaus [Name geändert] - wer trägt das Versandrisiko?
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Internetauktionshaus [Name geändert] - wer trägt das Versandrisiko?
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Felicia07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 20:55    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] - wer trägt das Versandrisiko? Antworten mit Zitat

Hallo,
in einem Streitfall bei Internetauktionshaus [Name geändert] hat ein Käufer nach 4 Wochen seine Ware (Handy) noch nicht erhalten. Der Verkäufer behauptet, sie abgeschickt zu haben, unversichert, wie der Käufer es bezahlt hat. Es behauptet, einen Abschnitt von der Post zu haben, mit dem er beweisen könne, daß der Artikel abgeschickt wurde. Bei unversicherten Päckchen bekommt man aber von der Post keinen "Abschnitt". Also müßte er das Ding versichtert abgeschickt haben,wenn es stimmt, was er sagt.
Davon abgesehen, weiß ich von meiner Mutter, die im Versandhandel tätig ist, daß der Verkäufer haftet, wenn die Ware verloren geht. Sie hat mir dazu den Paragraph 474 Absatz 2 BGB genannt. Im Paragraph 447 Absatz 1 BGB steht aber, daß das Versand risiko auf den Käufer übergeht, wenn die Ware abgeschickt wurde.

Was stimmt jetzt? (Ist ein Handy ein Verbrauchsgut?)
Hätte der Käufer eine Möglichkeit, sein Geld zurück zu verlangen? WQie sollte der Käufer vorgehen, um sein Geld zurück zu bekommen?
Der Weg über Internetauktionshaus [Name geändert] scheidet aus, daß die Ware einen Wert von 40 Euro hat und Internetauktionshaus [Name geändert] eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro bei Rückerstattung verlangt.

Gruß
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

verschoben ins Verbraucherrecht.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

ist der verkäufer unternehmer / gewerblich tätig?
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Felicia07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkäufer ist als privater angemeldet, hat aber ziemlich viel Umsatz und ausschließlich OVP Neuware. Außerdem hat er nicht extra geschrieben, daß er eine Privatperson ist und Garantie und Gewährleistung ausschließt. Und um nicht zu haften, müßte er das doch, hat Internetauktionshaus [Name geändert] mal geschrieben.
Könnte der Käufer jetzt also vom Vertrag zurück treten und sein Geld zurück verlangen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Felicia07 hat folgendes geschrieben::
Der Verkäufer ist als privater angemeldet,

Dann trägt das Versandrisiko der Käufer und ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht.

Felicia07 hat folgendes geschrieben::
hat aber ziemlich viel Umsatz und ausschließlich OVP Neuware.

Das ist ein Indiz für einen Gewerbetreibenden, ein Verdacht, den man durchaus Internetauktionshaus [Name geändert] oder auch dem zuständigen Finanzamt mitteilen könnte. Allerdings hat der Käufer da erstmal nichts von.
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Felicia07
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

aber der Verkäufer hat nicht angegeben daß er kein Widerrufsrecht einräumt. Laut Internetauktionshaus [Name geändert] muß man das als Verkäufer, um abgesichtert zu sein. Keine Chance für den Käufer?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Felicia07 hat folgendes geschrieben::
aber der Verkäufer hat nicht angegeben daß er kein Widerrufsrecht einräumt. Laut Internetauktionshaus [Name geändert] muß man das als Verkäufer, um abgesichtert zu sein.


Sie meinen wohl die Gewährleistungspflicht.. Das Widerrufsrecht braucht man hier nicht auszuschließen, da es im Verhältnis Privat zu Privat gar nicht existent ist..
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

...und hätte auch nichts mit dem sog. "Gefahrübergang" zu tun.

Wenn der VK "privater" ist, hat der Kunde das Nachsehen.

Wobei -wie ja auch schon anklang- nicht jeder, der "Privat" im Profil stehen hat, auch privat ist. Eine große(!) Anzahl (gleichartiger!!) Neuware würde auf de facto gewerblich hindeuten. Würde ich, wäre ich der betrffende Kunde, genauestens prüfen. Und gesetzt den Fall, ich würde dabei zu dem Ergebnis gelangen, dass er de facto gewerblich ist, wüßte ich auch wie ich meine nächste mail an ihn formuliere oder selber am Ende Gefahr zu laufen, wegen Nötigung dran zu sein...
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gleichzustellen ist".
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

eben,

nicht umsonst gibt es so viel rechtsprechung zum thema, wer als unternehmer bei online-auktionen auftritt.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Und gesetzt den Fall, ich würde dabei zu dem Ergebnis gelangen, dass er de facto gewerblich ist, wüßte ich auch wie ich meine nächste mail an ihn formuliere oder selber am Ende Gefahr zu laufen, wegen Nötigung dran zu sein...

Das drohen mit der Steuerfahndung würde ich eher mündlich (ggfs. telefonisch) machen wollen, besser nicht schriftlich ... Winken
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Felicia07
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Anmeldungsdatum: 25.02.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

an wen wendet man sich denn da, um sowas prüfen zu lassen? und reicht es, wenn man den Mitgliedsnamen bei Internetauktionshaus [Name geändert] angibt? Internetauktionshaus [Name geändert] rückt die Personalien der Leute ja nicht raus.. oder findet die Polizei (oder wer sich drum kümmert) das dann selsbt raus?
Gruß
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

unmittelbare auswirkungen auf die vertragspartner hat nur eine gerichtsentscheidung.

alles andere ist in meinen augen vergebene liebesmüh
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.12.07, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Felicia07 hat folgendes geschrieben::
an wen wendet man sich denn da, um sowas prüfen zu lassen?
Gruß


An einen Anwalt, wenn man selbst juristischer Laie ist...
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J.A.
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn der Verkäufer in den letzten Monaten vielleicht einige Hundert Transaktionen als Verkäufer getätigt hat wird es gerade bei Neuware schwerfallen den VK als Verbraucher einzustufen.
Es kommt schließlich nicht darauf an für was sich der VK hält, sondern wie er im Geschäftsverkehr auftritt.
Man könnte den VK ja einmal anschreiben und ihn auf die hohe Zahl von Transaktionen hinweisen und ihm klarmachen, dass er kein Verbraucher sondern Unternehmer ist. Dementsprechend verlangt man Lieferung der Ware. Sollte der VK sich beharrlich weigern die Ware kostenlos nochmal zu schicken kann man dann ja über andere Schritte nachdenken.
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wingvan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.12.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 13.12.07, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Päckchen an mit der Post versand wurde, besteht auch bei unversichert angegen Haftung bis 500€.
VK soll doch einfach die Quittung vom versand zuschicken. Wenn er es versand hat braucht er sich doch gar keinen Kopf darüber zu machen, da dann eh die Post haftet (bis 500€)
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