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Darf ein Lehrer eigenen Schülern Nachhilfe geben? (Ni)

 
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Kirsten_BMG
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 16:27    Titel: Darf ein Lehrer eigenen Schülern Nachhilfe geben? (Ni) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hab folgendes Rechtsanliegen.

Ein Lehrer X gibt Schülern seines eigenen Kurses in der Oberstufe auf einer Niedersächsischen Privatschule kostenpflichtige Nachhilfe. Diese Nachhilfe ist aus Zeitgründen nicht für jeden seiner Schule "erhältlich", da er jeden seiner Nachhilfeschüler einzelnd hilft.

Ich bezweifel das es rechtens ist seinen eigenen Schülern Nachhilfe zu geben und diese dann in Rechnung (30€/std.) zu stellen.

Ich würde mich über eure Auskünfte freuen.

Mit freundlichen Grüßen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 19:44    Titel: Re: Darf ein Lehrer eigenen Schülern Nachhilfe geben? (Ni) Antworten mit Zitat

Kirsten_BMG hat folgendes geschrieben::

Ich bezweifel das es rechtens ist seinen eigenen Schülern Nachhilfe zu geben und diese dann in Rechnung (30€/std.) zu stellen.


Und wesegen sollte dies so sein?
_________________
Geist ist Geil!
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Lehrer sollte zunächst sehen, ob sein Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten was schreibt.

Ich denke hier könnte eine Art "Befangenheit" vorliegen. Der Lehrer unterstützt die schwachen Schüler (vielleicht unbewusst) im Unterricht nicht ausreichend, da er weiß, dass er die paar schwachen Schüler privat noch unterrichten kann.

Wenn es nicht die gleichen Schüler sind (zB Patallelklasse), hätte ich kein Problem.
_________________
mfg
Klaus
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see
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 03.12.07, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Bezahlte Nachhilfe ist ein zu versteuernder und anzumeldender Nebenerwerb, wenn man als Lehrer hauptamtlich tätig ist. Auch da gibt es Einschränkungen.
Habe sie momentan nicht im Kopf.

Ansonsten 'Schwarzarbeit'. (wird natürlich anders verkauft und gehandhabt. Freundschaftsdienst, Tauschmöglichkeiten>>>>>>>).
Nachhilfe ist gang und gäbe bei den unterschiedlichsten Personen, um z:B. als Student oder Schüler das 'Taschengeld' aufzubessern.

Wenn sich die Gesetze diesbezüglich nicht geändert haben, ist es für Schüler der eigenen Klasse nicht gestattet.

Nachtrag: Habe 'Privatschule' überlesen. Da ist evtl. von einer völlig anderen Ausgangslage auszugehen.

Liebe Grüße
see

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