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ich habe heute folgenden Fall auf den Schreibtisch bekommen:
Ein deutscher Unternehmer beauftragt einen deutschen Busunternehmer mit der Beförderung von Unternehmern aus einem Drittland von München nach Paris.Der Busunternehmer stellt dem deutschen Unternehmer die Beförderung in Rechnung.
Der deutsche Unternehmer verrechnet diese Kosten an die Personen aus dem Drittland weiter. Außerdem erhebt der deutsche Unternehmer eine "Servicegebühr", die ebenfalls auf der Rechnung enthalten ist (ca. 1/5 der Kosten der Busreise).
Ferner findet eine Übernachtung in Paris statt, diese wird ebenfalls an die Unternehmer aus dem Drittland weiterverrechnet.
Jetzt meine Fragen:
1. Wie ist die Rechtslage hinsichtlich der USt.?
2. Wie wird dieser Vorgang aus Sicht des deutschen Unternehmers gebucht?
(Datev-Kontenrahmen, SKR 04)
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