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Rechnungsziehl?Rücklastschriften?Rechnungsgebühr bei Über...

 
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cooperraser
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 09:09    Titel: Rechnungsziehl?Rücklastschriften?Rechnungsgebühr bei Über... Antworten mit Zitat

einen wunderschönen wünsche ich hier erstmal,
habe ein problem, sonst würd ich hier nicht posten Smilie,
geht darum, hab ein Problem mit einem Host-Provider/Webspaceanbieter,

12 Monatsvertrag für einen VServer, Abbuchung alle 6 Monate, Vertragsbeginn/Bestellung war am 25.05.2007, Rechnungen usw. werden online zugestellt und kann man sich auch online abrufen
es gab zu Anfang ein Problem das ich nicht drauf zugreifen konnte,
erste Abbuchung war am 1.6.2007 für ein halbes Jahr für den Zeitraum vom 24.05.2007 bis 23.11.2007,
dann kein weiterer Schriftverkehr, hatte ja gezahlt aber erstmal ruhen lassen,
am 17.10.2007 nahm ich dann einen Providerwechsel vor indem ich einen ausgefüllten KK-Antrag an die Firma für beide Domains, welche mir die Firma registriert hat, per Fax zusandte. Die Domains wurden dann zum 21.10.2007 umgezogen.
Darauf folgte kein weiterer Schriftverkehr und ich bekam auch keine Kündigungsbestätigung.
dann bekam ich am 26.11.2007 eine „letzte aussergerichtliche Mahnung“ per Post von der Firma,
angeblich wegen einer nicht bezahlten Rechnung. Rechnungsdatum 1.11.2007, Betrag 41,34€, Mahngebühren 7,50€ zuzüglich einer Entsperrgebühr für den Webspace/VServer, zuzahlen bis 2.12.2007,
erstmal war ich verdutzt, die Firma war ok, hatte da ja ein Produkt geordert, aber ich hatte bis zu diesem Tag keine Rechnungen per E-Mail oder anders bekommen, meine E-Mail-Adresse war für alle anderen erreichbar(nachweislich) und wurde täglich kontrolliert,
daraufhin kramte ich die Zugangsdaten raus und loggte mich auf dem online-Portal ein. Und da stand es, es wurde eine Rechnung erstellt. Rechnungsdatum 01.11.2007, dann eine Zahlungserinnerung am 08.11.2007, die erste Mahnung am 16.11.2007, die zweite „aussergerichtliche letzte“ Mahnung am 25.11.2007, Dazu kam noch das am 15.11.2007 eine Rücklastschrift von 15€ versucht wurde abzubuchen. Auf meinem Firmenkonto war zu den Zeitpunkten nicht ausreichend gedeckt, da ich ja auch keine Rechnung oder Info bekommen habe. Das ganze Geld war auf einem Sparkonto. Die erste Abbuchung der ersten Rechnung erfolgte am 01.11.2007, die Abbuchung der RückRücklastschriftgebühr erfolgte am 16.11.2007, nach aussage dieser Firma wurden Rechnungen und Kündigungsbestätigung per E-Mail verschickt, die erste Rechnung wurde am 30.10.2007 um 23.40 Uhr verschickt. Nun wunder ich mich erstmal das hier nicht mal 24 Stunden zwischen verschicken der Rechnung und Abbuchung liegen.

Das die Rechnungen und Kündigungsbestätigungen nicht angekommen sind hat sich aufgeklärt.
Die besagte Firma ist auf einigen Spamlisten gelistet und deshalb hat der Provider wo die Empfänger-E-Mail-Adresse liegt, die E-Mails mit einer Meldung zurückgewiesen.
Fehlermeldung lautete:

Eine Nachricht die Sie versendet haben konnte nicht zu allen Empfängern
gesendet werden. Der Versand zu folgender/folgenden Adresse/n schlug fehl:
<kontakt@xxx.de>
SMTP error from remote mailer after RCPT TO:<kontakt@xxx.de>:
host mail.xxxx.de [xx.xxx.xxx.xxx]: 550 5.7.1 <kontakt@xxx.de>:
Recipient address rejected: Mail appeared to be SPAM or forged. Ask your
Mail/DNS-Administrator to correct HELO and DNS MX settings or to get removed
>from DNSBLs; in postmaster.rfc-ignorant.org

da hätte bei den verantwortlichen eigentlich sofort klar sein müssen das ihr Mailserver auf irgendeiner so genannten „Blacklist“ wegen Spam verdacht steht, und meines Erachtens hätten sie sich darum kümmern müssen das Ihr Server von diesen listen verschwindet.
Deshalb kam bei mir keine Post von dieser Firma an.
Nun hätte ich zwar gesagt, ok den Rechnungsbetrag für das halbe Jahr zahl ich noch, aber die Rücklastschrift?
Rechnungsbetrag war einmal 41,34 €, dazu kommen jetzt noch 7,50€ Mahngebühren 5€ Entsperrungsgebühr, 15€ die erste Rücklastschrift, nochmal 15€ als Rücklastschrift, weil man am 15.11.2007 ja die erste Rücklastschrift nicht abbuchen konnte, und zu guter letzt soll ich auch noch eine Gebühr für Überweisung bezahlen, da ich der Firma natürlich die Einzugsermächtigung entzogen habe.
Doch durch den Ärger jetzt möchte ich eigentlich ausserorentlich kündigen. Hatte ich auch schon an die Firma geschickt. Dem wurde natürlich auch widersprochen und man möchte das ganze Geld auch haben, da die besagte Firma nach eigenen Angaben ja keine Schuld an der ganzen Sache hat. Nun hätte ich gerne mal gewusst ob das alles so rechtens ist mit dem Abbuchen so kurz nach der Rechnungsstellung und ob das nicht eh als Fehler dieser Firma deklariert werden kann.



Einige Ausschnitt aus den AGBs dieser Firma:
„Bei einer Kündigung erfolgt für optionale weitere Domains keine Erstattung der bereits bezahlten Domain Gebühren, sofern nicht die Kündigung durch die Wxxxxxx24xGmbH verschuldet worden ist.“ hat die Firma nicht eigentlich die Kündigung verschuldet?

„Die Wxxxxxx24x GmbH garantiert eine Verfügbarkeit der Leitung von 99% pro Jahr. Monatlich kann 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten aufgewendet werden. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich der Wxxxxxx24xGmbH entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung der Wxxxxxx24xGmbH ausgeschlossen. „

Zahlungspflicht, Zahlungsweise
Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Die Abrechnungen erfolgen monatlich im Voraus. Abweichungen hiervon können vereinbart werden. Für Serverkunden erfolgt die Zahlung im Wege der Einzugsermächtigungsverfahrens. Bei Nichteinlösung von Lastschriften erhebt die Wxxxxxx24xGmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro nicht eingelöster Lastschrift.

Fälligkeit, Prüfungspflicht des Kunden, Rügepflicht des Kunden
Rechnungen der Wxxxxxx24xGmbH sind sofort nach des Rechnungsstellungsdatum zur Zahlung fällig. Sofort heißt im juristischem Sinne innerhalb von 5 Werktagen. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Insbesondere werden bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 10% jährlich für Vollkaufleute und Nicht-Kaufmänner fällig, sofern er keinen wesentlich geringeren Zinsschaden nachweist. Der Kunde hat die Rechnungen regelmäßig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber der Wxxxxxx24xGmbH zu erheben.

Sperrung
Die Wxxxxxx24xGmbH ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Ebenfalls ist eine Sperrung bei Zahlungsverzug mehr als 4 Wochen nach Rechnungsdatum ohne Fristsetzung möglich. Im Falle einer Sperrung wird der Server heruntergefahren oder das entsprechende Webpaket oder Dienstleistungen eingestellt. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von der Wxxxxxx24xGmbH vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung berechtigt insbesondere
-ein Verstoß gegen die Pflicht aus Ziffer 5.1 bis 5.4, oder
-die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder
-nicht angeforderte elektronische kommerzielle Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder
-nicht angeforderte elektronische Kommunikationen in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke übermittelt (Junk-Mail), oder
-Für die Entsperrung eines gesperrten Kundenzugangs ist die Wxxxxxx24xGmbH berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 Euro zu erheben.
-Im Rahmen einer Störung des normalen Betriebes ist die Wxxxxxx24xGmbH berechtigt einen Zugang vorrübergehend oder dauerhaft ohne Ankündigung zu sperren.


Ich hoffe mir kann einer Helfen, bitte bitte

Mit freundlichen Grüßen
steffen
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 10:10    Titel: Re: Rechnungsziehl?Rücklastschriften?Rechnungsgebühr bei Übe Antworten mit Zitat

cooperraser hat folgendes geschrieben::
habe ein problem, sonst würd ich hier nicht posten Smilie,


Und genau dafür ist das Forum nicht da. Winken

http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
_________________
Null Komma
***
nix
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Rohan
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 06.12.07, 10:40    Titel: Re: Rechnungsziehl?Rücklastschriften?Rechnungsgebühr bei Übe Antworten mit Zitat

cooperraser hat folgendes geschrieben::
...............


Viiieeel zu lang und weilig.....

Straffen, verallgemeinern, gespannt auf Meinungen warten. Cool

Gruß
Rohan
_________________
"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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