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Mein Ex und ich sind seit Nov. 2002 geschieden. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der demnächst 15 wird. Lt. Düsseldorfer Tabelle muß der Vater 286 Euro Unterhalt zahlen.
Der Vater hat immer mal wieder private und berufl. Probleme und konnte nicht durchgängig zahlen. Bis jetzt sind etwas über 2000 Euro an Zahlungen offen. Wir haben uns bisher privat geeinigt, dass er halt zahlt, wenn es wieder geht. Er unterschrieb mir immer die offenen Zahlungen. Bisher war jedoch kein Bemühen zu erkennen, dass er mal was abzahlt.
Dieses Jahr zahlte er erst 4 x Unterhalt und kündigte heute an, diesen auf 100 Euro zu kürzen. Da wir das Geld jedoch auch nicht selbst drucken und ich mit den Zahlungen rechne, bin ich nicht mehr gewillt, schon wieder zurückzustecken. Seine schlechte finanzielle Situation hat er selbst verschuldet und ich möchte diese nicht immer mit ausbaden. Mein Verständnis ist am Ende.
Welche Schritte sind notwendig, um 1. zu erfahren, ob er tatsächlich Zahlungsunfähig ist und 2. wie ich an den Unterhalt komme.
Guten Morgen Anke,
hast du einen Unterhaltstitel? Den kannst du beim Jugendamt erstellen lassen, damit wärest du dann in der Lage den Unterhalt pfänden zu lassen.
Anke, stimmt so wie Herr Peter Nobert das geschrieben hat, denn der Unterhaltstitel muss ja vom Unterhaltszahler unterschrieben werden. _________________ LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
Zuletzt bearbeitet von Anny:) am 27.09.04, 06:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
er ist zunächst aufzufordern, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen (bei Arbeitnehmern Vorlage der letzten 12 Verdienstabrechnungen und letzten Einkommensteuererklärung).
Darüberhinaus ist er aufzufordern, einen Unterhaltstitel erstellen zu lassen. Dies kann er (nicht die das Kind betreuende Mutter) kostenfrei beim Jugendamt machen.
Weigert er sich, so muß er ggfls. beim Familiengericht auf Auskunft und/oder Zahlung verklagt werden.
Bei geringem Einkommen können Sie hierfür Prozeßkostenhilfe bewilligt bekommen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
vielen Dank erstmal für die prompte Auskunft. Einen Titel habe ich nicht, muss ich nun in die Wege leiten.
Habe ich mit dem Titel eine Chance, die offenen Zahlungen auch zu erhalten (kann er ja abzahlen, nicht mit einem Schlag) oder zählt der nur für die zukünftigen Unterhaltszahlungen?
der Titel ist wichtig, den würde ich auch "holen" für Deinen Sohn.
Zeitgleich würde ich auch noch eine Unterhaltspflichtverletzungsanzeige bei der Polizei stellen. Es wird Deinem Ex so von "höherer" Ebene klar gemacht, dass er seinen Pflichten nachzukommen hat. Er wird sicherlich kein Urteil gleich erwarten müssen. Die Sache ist aber aktenkundig und er weiß, sollte er sich weiter um den Unterhalt für seinen Sohn drücken, dann gibts nicht nur mit der Ex-Familie Ärger.
Es ist natürlich auch immer ein Schritt, der das Verhältnis nicht unbedingt verbessert. Aber genau genommen ist es ihm ja auch nicht so wichtig, wie sein Sohn dasteht, wenn er einfach nicht zahlt.
Übrigens, eine Kürzung des Unterhalts kann und darf er gar nicht so einfach von sich aus vornehmen.
Nur nicht veräppeln lassen!
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