Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kann eine Überwachungskamara im WC-Zugang OK sein?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kann eine Überwachungskamara im WC-Zugang OK sein?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DigiHurry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 04.12.07, 23:11    Titel: Kann eine Überwachungskamara im WC-Zugang OK sein? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

An der Grundschule unserer Tochter (in Baden-Würtenberg) gibt es leider Probleme mit Gewalt und Vandalismus, zuletzt wurden muwillig Toiletteneinrichtungen beschmutzt und beschädigt. In der Vergangenheit kam es in den außerhalb des Hauptgebäude gelegenen Toiletten auch schon zu Belästigungen von Schulkindern durch schulfremde Personen.

Die Schulleitung sucht nach Möglichkeiten, die Verursacher der Beschädigungen zur Verantwortung ziehen zu können.

Meine Frage: Kann in dieser Situation

a) zum Zwecke der Überführung der Sachbeschädiger

und b) zum Schutz/Abschreckung vor / von Belästigungen

die Installation von Überwachungskamaras im Zugangsbereich/Waschraum der Toiletten rechtlich möglich sein?

Würde mich über jede fundierte weiterführende Antwort freuen.

Grüsse vom DigiHurry


Zuletzt bearbeitet von DigiHurry am 05.12.07, 16:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Planloser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 04:58    Titel: Re: Kann eine Überwachungskamara im WC-Zugang OK sein? Antworten mit Zitat

DigiHurry hat folgendes geschrieben::
b) zum Schutz/Abschreckung vor / von Belästigungen

die Installation von Überwachungskamaras im Zugangsbereich/Waschraum der Toiletten rechtlich möglich sein?


Denke - JA!

Sie wollen ja nicht in der Toilette filmen.
Die Länder haben i.d.R. eigene Datenschutzgesetze. Darin müsste Videoüberwachung geregelt sein. Vielleicht "Datenschutzgesetz (Bundesland)" googeln.
Auch wenn Sie schon vergleichbare Anlagen gesehen haben, könnte das ein Indiz sein.
Die von ihnen gewünschte fundierte Antwort ist das (noch) nicht.
Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
irgendwie muss die Schule doch versuchen, das Problem in den Griff zu kriegen.
Möglichkeit 1:
Toilette absperren und nur in den Pausen unter Aufsicht öffnen. - Was machen dann die Kinder, die während des Unterrichts mal müssen?)

Möglichkeit 2: Personal einstellen, die die Toiletten überwacht: möglich, wenn die Eltern sich zusammentun und diese Person bezahlen - die Schule selbst dürfte kein Geld haben

Möglichkeit 3 Kinder einteilen, die "petzen" sollen - wird aber von den Eltern (auch dir) abgelehnt)

Bleibt eigentlich nur noch die Videoüberwachung des zuganges...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Welches Bundesland (siehe oberstes Posting im Forum)?
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
see
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

alle genannten Punkte (Videoüberwachung, 'petzen'....) sind nicht umsetzbar bzw. unhaltbar. Die Gründe hierfür sind so vielfältig, das ich hierauf nicht weiter eingehen kann.

Toiletten waren und sind schon immer ein Dauerproblem/brenner an Schulen.

Unsere Hausmeister fluchten -zu recht- sehr häufig über verstopfte, verdreckte /beschmierte Toiletten und nicht zugedrehte Wasserhähne....

Allein wg.der Aufsichtspflicht u.a.m. ist auch eine Begleitung nicht möglich.
Auch die Aufsicht der Lehrer in Pausen ist keine Alternative, da 'beamen' noch nicht möglich ist Winken
(gehe hierbei nicht von integrativen Schulen aus, wo extra Personal abgestellt wird).

Als einzige Alternative bleibt Zivilcourage.
Unterstützt seitens aller Beteiligten.
Besonders Eltern konnen da viel bewirken, wenn sich abwechselnd eine/r stundenweise oder vormittags ggf. auch nachmittags) zur 'Überwachung' von Problemzonen (deren es viele gibt; u.a. der Schulhof) in der Schule zur Verfügung stellt.

Kenne dafür auch die sehr gute Möglichkeit eines sog. 'Dienstplanes' für Klassen,
die zu bestimmten, sich abwechselnden Zeiten, Aufräumdienst unter Aufsicht hatten.
Eigene Erfahrung mit viel Wirkung.

Liebe Grüße
see
************************
est modus in rebus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 05.12.07, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

vgl. iÜ hier
Nach oben
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 15:10    Titel: Re: Kann eine Überwachungskamara im WC-Zugang OK sein? Antworten mit Zitat

DigiHurry hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,

An der Grundschule unserer Tochter gibt es leider Probleme mit Gewalt und Vandalismus, zuletzt wurden muwillig Toiletteneinrichtungen beschmutzt und beschädigt. In der Vergangenheit kam es in den außerhalb des Hauptgebäude gelegenen Toiletten auch schon zu Belästigungen von Schulkindern durch schulfremde Personen.

Die Schulleitung sucht nach Möglichkeiten, die Verursacher der Beschädigungen zur Verantwortung ziehen zu können.

Meine Frage: Kann in dieser Situation

a) zum Zwecke der Überführung der Sachbeschädiger

und b) zum Schutz/Abschreckung vor / von Belästigungen

die Installation von Überwachungskamaras im Zugangsbereich/Waschraum der Toiletten rechtlich möglich sein?

Würde mich über jede fundierte weiterführende Antwort freuen.

Grüsse vom DigiHurry
Wenn die Sauerei in verriegelten Kabinen veranstaltet wird, können solche Aufnahmen maximal Indizien liefern - ein echter Beweis ist das nicht. Selbst, wenn die Überwachung des Waschraumes rein rechtlich erlaubt wäre, im Inneren der Kabinen darf man auf keinen Fall filmen. Und damit ist das Ganze sinnlos. Wenn täglich rund 100 Schüler mal "müssen", dann findet man den Täter nie.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DigiHurry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Welches Bundesland (siehe oberstes Posting im Forum)?


Ah, sorry, habe meinenBeitrag entsprechend ergänzt: Baden-Würtenberg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DigiHurry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="see"]alle genannten Punkte (Videoüberwachung, 'petzen'....) sind nicht umsetzbar bzw. unhaltbar. Die Gründe hierfür sind so vielfältig, das ich hierauf nicht weiter eingehen kann.
...

Als einzige Alternative bleibt Zivilcourage. [quote]

Ja, das sehe ich allerdings auch so (siehe auch meinen Beitrag hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=132315])

Grüsse vom DigiHurry
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DigiHurry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 17:09    Titel: Re: Kann eine Überwachungskamara im WC-Zugang OK sein? Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Wenn die Sauerei in verriegelten Kabinen veranstaltet wird, können solche Aufnahmen maximal Indizien liefern - ein echter Beweis ist das nicht. Selbst, wenn die Überwachung des Waschraumes rein rechtlich erlaubt wäre, im Inneren der Kabinen darf man auf keinen Fall filmen. Und damit ist das Ganze sinnlos. Wenn täglich rund 100 Schüler mal "müssen", dann findet man den Täter nie.


Klar, in den Kabinen darf unter keinen Umständen gefilmt werden, so weit kommts noch. Daß eine Kamara echte Beweise liefern kann, glaube ich ebenfalls nicht, eher mittelweiche Indizien. Denke da eigentich auch eher an der Abschreckungseffekt, den man natürlich auch mit einer billigen Kamara-Attrappe erreichen könnte.

Grüsse vom DigiHurry
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Digihurry,
Zitat:
Meine Frage: Kann in dieser Situation die Installation von Überwachungskameras im Zugangsbereich/Waschraum der Toiletten rechtlich möglich sein?

Ich meine ja. Die durch die Kamera geschützten Interessen (Vandalismusvermeidung, Belästigungsvermeidung) sind wichtiger als die durch die Kamera verletzten Interessen (Privatsphäre beim Händewaschen).

Es ist sicher notwendig, einen Beschluss der Schulkonferenz dazu herbeizuführen und durch ein Hinweisschild auf die Überwachung aufmerksam zu machen.

Zitat:
(in Baden-Würtenberg)
Würde mich über jede fundierte weiterführende Antwort freuen.

Die werden sie am ehesten vom Landes-Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Peter Zimmermann bekommen.
Er hat auf seiner Internet-Seite auch das Beispiel Video-Überwachung in der Umkleidekabine eines Schwimmbads aufgeführt.

Die Videoüberwachung wäre jedenfalls immer noch besser als die anscheinend von den "Pädagogen" angedachte Erziehung zum Blockwart.

Schlagen Sie doch Braunhemden als Uniform vor, vielleicht kommen die dann zur Besinnung!

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DigiHurry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

hawethie hat folgendes geschrieben::
Hallo,
irgendwie muss die Schule doch versuchen, das Problem in den Griff zu kriegen.
Möglichkeit 1:
Toilette absperren und nur in den Pausen unter Aufsicht öffnen. - Was machen dann die Kinder, die während des Unterrichts mal müssen?)


Ja, da gibts auch schon tolle Ideen: Kinder, die außerhalb der Toiletten- bzw. Pausenzeiten das WC benutzen möchten, müssen sich in einer Liste (Name, Uhrzeit, Zustand des WC, Unterschrift) eintragen. Also, bis sich mein Kind regelgemäß zur WC-Benutzung autorisiert hat, hat es bestimmt schon...

Aber mal ganz formal gefragt: Ist es rechtlich zulässig, die Benutzung der Toilette von der Einhaltung von Formvorschriften abhängig zu machen?

Grüsse vom DigiHurry
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DigiHurry
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::

Die werden sie am ehesten vom Landes-Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Peter Zimmermann bekommen.
Er hat auf seiner Internet-Seite auch das Beispiel Video-Überwachung in der Umkleidekabine eines Schwimmbads aufgeführt.


Danke für den Hinweis. Werde ich checken und das Ergebnis zu gegebner Zeit hier posten.

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Schlagen Sie doch Braunhemden als Uniform vor, vielleicht kommen die dann zur Besinnung!


Der Gedanke war mir bei meinen bisherigen Assoziationen auch bereits gekommen Winken

Grüsse vom DigiHurry
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo DigiHurry,
Zitat:
Ist es rechtlich zulässig, die Benutzung der Toilette von der Einhaltung von Formvorschriften abhängig zu machen?
Prinzipiell ist die Schulkonferenz frei in der Gestaltung der Schul- und Hausordnung, aber natürlich muss alles dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen, damit es eben z.B. nicht zu Folgendem kommt:
Zitat:
Also, bis sich mein Kind regelgemäß zur WC-Benutzung autorisiert hat, hat es bestimmt schon...


Verhältnismäßig schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

DigiHurry hat folgendes geschrieben::

Ja, da gibts auch schon tolle Ideen: Kinder, die außerhalb der Toiletten- bzw. Pausenzeiten das WC benutzen möchten, müssen sich in einer Liste (Name, Uhrzeit, Zustand des WC, Unterschrift) eintragen. Also, bis sich mein Kind regelgemäß zur WC-Benutzung autorisiert hat, hat es bestimmt schon...
Mal ganz davon abgesehen, dass es sich bei Grundschülern vor allem in der 1. Klasse anfangs z. T. noch um Analphabeten handelt Winken . Die Schreibgeschwindigkeiten sind jedenfalls unglaublich l______a_________n_________g____________s___________a_________m.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.