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Verfasst am: 07.12.07, 17:18 Titel: Dienstleister d. Schienen schlägt Steuerhinterziehung vor
Hallo
ich wusste nicht wohin mit dem Thema, denke aber, dass es hier ganz gut aufgehoben sein könnte.
Bei einem großen deutschen Dienstleister der auf Schienen fährt und und Personen transportiert, können telefonisch Ticketbuchungen und Platzreservierungen durchgeführt werden. Dazu bekommt man eine Auftragsnummer oder holt die Tickets mit der "Schienencard" am Automaten.
Eines Tages bestellte jemand telefonisch ein Ticket und zwei Platzreservierungen und bezahlte dafür 57€ (Ticket 53,5€, Reservierungen 3,5€).
Am Tag der Abreise wollte er die Tickets und Reservierungen am Automaten ausdrucken, was jedoch weder mit "Schienencard" noch Auftragsnummer an zwei verschiendenen Automaten klappte!
Ergo musste er im Zug ein neues Ticket lösen, denn er wollte ja nicht als Schwarzfahrer unterwegs sein, noch sich einen Fahrpreisnacherhebnungsschein aushändigen lassen.
Das Ticket im Zug kostete (ohne Reservierungen) 57,85€.
Zum Glück hatte er im Zug sein Notebook dabei und schrieb sofort eine Email an den "Schienendienstleister". Zuhause telefonierte er noch mit dem Laden und vereinbarte das nachgelöste Ticket per Post einzuschicken. Dies tat er auch und bat den Laden beglaubigte Kopien der Tickets die er nicht ausdrucken konnte nachzuschicken"
Nun stand er da: ohne Tickets und mit Minus 114,85€
Am Montag erhielt er Antwort auf seine ursprüngliche Email.
"Sehr geehrter ..... wir überweisen Ihnen 53,5€; Reservierungen nicht erstattungspflichtig, Sie kannten die Plätze..."
Das brachte ihn zur Weisglut, denn er hatte Anspruch auf das nachgelöste Ticket. Also 57,85€.
[...]
Der aktuelle Stand ist:
- es wurden ihm 53,5€ überwiesen
- die Differenz von 57,85 und 53,5 also 4,35€ werden ihm überwiesen
- die telefonisch bestellten Tickets können ihm nicht als beglaubigte Kopien zugesandt werden
- daher schickt man ihm eine beglaubigte Kopie des nachgelösten Fahrscheins
[...]
AHA ????
Der Dienstleister schlägt ihm also den Weg der Steuerhinterziehung vor?? Er möge doch das nachgelöste, aber nicht bezahlte Ticket bei der Steuererklärung angeben. Was soll er tun?
Es geht ja nur um 85 Cent, aber es geht auch ums Prinzip!
Wer weiß bei wie vielen Millionen Kunden das über Jahre schon gemacht wurde??
also ich denke, es geht hier eher um steuerrechtliche Fragen. Denn zunächst ist der Steuerpflichtige dazu verpflichtet, nur die tatsächlich entstandenen Kosten anzugeben, wenn man davon ausgeht, dass keine Pauschale angesetzt werden kann. Du solltest vielleicht nochmal ergänzen, um welche Steuer es genau geht, theoretisch könntest du ja auch den Vorsteuerabzug meinen.
Und wo genau hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen Steuerhinterziehung vorgeschlagen? Bloß weil es das teurere Ticket zurückgeschickt hat, von dem ein Teilbetrag erstattet wurde? Wie gesagt, in erster Linie kommt es darauf an, ob der Fahrgast gegenüber dem Finanzamt alles richtig angibt.
Ansatzweise liegt jedoch schon ein Fehlverhalten der Eisenbahn vor. Eigentlich müsste diese auf jeden Fahrschein, der ganz oder teilweise erstattet wurde, einen entsprechenden Vermerk anbringen. Dies ist hier wohl aufgrund der geringen Differenz unterblieben.
Viele Grüße
Nordland _________________ Freier Bürger? Nein, Fußballfan!
um welche Steuern es geht kann ich als Unwissender nicht sagen.
Da er Pendler ist, möchte er alle seine Tickets bei der Lohnsteuererklärung angeben. Das ist sein gutes Recht -> Pendlerpauschale (oder so).
Wie gesagt, einfach Rechnung:
- telefonisch bestelltes Ticket + Reservierung: 53,50 + 3,50 = 58,00€
(konnte er nicht ausdrucken)
- in Zug nachgelöstes Ticket: 58,85€
- er hat das nachgelöste Ticket eingeschickt.
--> keine TIckets und "Minus"-Betrag von 116,85€
es wurden die 53,50€ erstattet, die 3,50€ für Reservierungen können nicht erstattet werden. Er kannte ja die Sitzplätze (lächerliche Aussage)
Differenz von 58,85 und 53,50, also 5,35 wurden ihm ebenfalls erstattet.
Damit kein Ticket und Minus von 58,00€.
Der Dienstleister denkt sich nun, ist alles in Butter und schickt ihm eine Kopie des Tickets für 58,85€ zu.
Aber das kann doch nicht sein!
Denn in wirklichkeit wurde dem Dienstleister nur 58€ gezahlt!
Warum soll der Kunde nun in seiner Lohnsteuererklärung das Ticket für 58,85 angeben?
Das ist Steuerhinterziehung (auch wenn es nur 85 cent sind!!)
Mittlerweile hat er einen Brief von dem Dienstleister bekommen auf dem eine Begründung für das Finanzamt drauf stehen soll. Dieses Schreiben konnte er aber aus zeitlichen Gründen noch nicht einsehen. Er hat es nur überflogen.
Aber hat der Kunde nicht das Recht (nach irgendeinem Paragraphen) auf das telefonisch bestellte Ticket??
Wenn der Dienstleister es nicht liefern kann, ist er zur Erstattung des Gesamt oder Teilbetrages verpflichtet?
ich muss zugeben, dass ich Dein "Problem" nicht so ganz verstehe. Einerseits hast Du genug Zeit Dich mit solchen Lächerlichkeiten stundenlang zu beschäftigen und sie hier im Forum zu posten. Andererseits konntest Du aus Zeitgründen ein Dir zugegangenes Schreiben bisher nur überfliegen. Dir geht es anscheinend nur darum Stress zu machen, obwohl Du selber gar nicht weißt, worum es überhaupt geht. Du bezichtigst ein Unternehmen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu leisten und weißt gar nicht, um welche Steuer es überhaupt geht. Soviel dazu, jetzt zur Sache:
- Der Steuererklärende ist dafür verantwortlich nur die Kosten geltend zu machen, die ihm wirklich entstanden sind, nicht ein Verkehrsdienstleister oder sonst wer. Eine beglaubigte Kopie einer Fahrkarte ist genau wie eine Originalfahrkarte kein Beweis dafür, dass sie wirklich vom Steuererklärenden benutzt wurde. Daher begeht der Dienstleister auch keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wenn er einem Kunden eine solche Kopie zusendet. Solche Fahrkarten findest Du im Original in jedem Bahnhofsmülleimer.
---> Wenn Du nur 58,00 € bezahlt hast, aber 58,85 € angibst, hinterziehst Du Steuern. Also musst Du 58,00 € angeben, ist doch ganz einfach.
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