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Grundgesetzfrage

 
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 13:42    Titel: Grundgesetzfrage Antworten mit Zitat

Im GG Artikel 13 Abs. 6 findet sich folgende Aussage:
Zitat:
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

Was wäre nun mit diesem Grundrecht, wenn z.B. das Regierungssystem so geändert würde, das es keinen Bundestag mehr gibt? Das wäre ja unter Beachtung der Grundrechte absolut möglich. Oder impliziert die reine Erwähnung in einem Grundrecht, das es "immer einen Bundestag geben muß"?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Da dies nicht in den Art. 1 und 20 GG steht, kann man Art. 13 Abs. 6 auch ändern.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Warum 1 und 20 nicht?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke für die Aufklärung, wobei nach jetztigem Nachlesen ich eher der Auffassung bin, das Artikel 79, da sich nicht selbst schützend, eher ein zahnloser Tiger ist.
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Ok, danke für die Aufklärung, wobei nach jetztigem Nachlesen ich eher der Auffassung bin, das Artikel 79, da sich nicht selbst schützend, eher ein zahnloser Tiger ist.


Man sollte nicht unterstellen, dass Bundesverfassungsgericht, Grundgesetzgeber und Gesetzgeber so geistlos sind, wie man selbst nach ein paar Sekunden (Nicht)-Nachdenken.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Andreas Hüttig
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.07.2007
Beiträge: 899

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Ok, danke für die Aufklärung, wobei nach jetztigem Nachlesen ich eher der Auffassung bin, das Artikel 79, da sich nicht selbst schützend, eher ein zahnloser Tiger ist.


Man sollte nicht unterstellen, dass Bundesverfassungsgericht, Grundgesetzgeber und Gesetzgeber so geistlos sind, wie man selbst nach ein paar Sekunden (Nicht)-Nachdenken.

Was würde denn z.B. das Bundesverfassungsgericht sagen können? Wiederspricht Artikel 79 dem GG? Und Grundgesetzgeber und Gesetzgeber sollten im Falle des Grundgesetzes doch wohl mit der Formulierung die sie selber geben einverstanden sein oder?
Was spräche also dagegen, wenn zweitere Artikel 79 (und nur dieses) abschaffen wollten? 2/3 Mehrheit vorhanden, sowohl in Bundestag als auch Bundesrat.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Verschoben von der Rechtsphilosophie ins Verfassungsrecht.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

wieso sollte die abschaffung des bundestages verfassungsrechtlich möglich sein?

art. 20 steht in der praxis dagegen, auch wenn jetzt der ein oder andere vielleicht argumentieren mag, dass demokratie auch ohne volksvertretung möglich sei...

im übrigen gebietet die logik, dass die ewigkeitsklausel in 79 natürlich nicht veränderbar ist, sonst würde diese ja keinen sinn machen.

umstritten ist meines wissens nur der fall, in dem sich die deutschen eine neue verfassung geben können
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Was würde denn z.B. das Bundesverfassungsgericht sagen können? Wiederspricht Artikel 79 dem GG?

Wieso? Frage Eher im Gegenteil, er schützt es.

Zitat:
...Was spräche also dagegen, wenn zweitere Artikel 79 (und nur dieses) abschaffen wollten? 2/3 Mehrheit vorhanden, sowohl in Bundestag als auch Bundesrat.


Im Artikel 79 heißt es u.a.:

Zitat:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.


Das Bundesverfassungsgericht könnte argumentieren, dass mit der Abschaffung des Artikels 79 die Artikel 1-20 schon berührt würden. Die Grundrechte gelten zwar noch, wären aber vor einer Abschaffung nicht mehr geschützt, weil ohne den Artikel 79 die einfache Mehrheit schon ausreichte.
Demnach (also angenommen, ich hätte Recht Winken ) würde die Streichung des Artikels 79 gegen den Artikel 79 verstoßen und wäre damit verfassungswidrig.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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