Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nichtabnahme bzw Nachverhandlung von ersteigerter Ware
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nichtabnahme bzw Nachverhandlung von ersteigerter Ware

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
TheUnderdog
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 21:46    Titel: Nichtabnahme bzw Nachverhandlung von ersteigerter Ware Antworten mit Zitat

A bietet in einen Internetauktionshaus einen hochwertigen Radsatz an zur selbstabholung.
B ersteigert diesen Satz für 400 Euro.
A setzt sich umgehend mit B in verbindung um die Abholungsmodalitäten zu klären.

B meint für 350,- Euro würde er sofort vorbeikommen. Wie verhält sich A in diesem Falle Richtig und welche Rechte hat er?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 22:08    Titel: Re: Nichtabnahme bzw Nachverhandlung von ersteigerter Ware Antworten mit Zitat

TheUnderdog hat folgendes geschrieben::
Wie verhält sich A in diesem Falle Richtig und welche Rechte hat er?

Wenn er möchte lässt er sich drauf ein, wenn nicht sagt er dem B, dass er gerne den vereinbarten Preis haben will("Von mir aus auch erst in ein paar Tagen").
Wenn das nicht fruchtet und das Gegenüber warum auch immer meint, auf seinem Rabatt beharren zu können, muss man eben Dinge wie einen Schlichtungsdienst des Autkionshauses in Anspruch nehmen. Und wenn das auch nicht fruchtet und man sich auf den Streit einlassen will, dann eben Frist setzen, vielleicht Anwalt drohen lassen und dann ab zum Gericht.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.