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Versandkosten zurück erstatten?

 
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Sipa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 19:44    Titel: Versandkosten zurück erstatten? Antworten mit Zitat

Herr B hat über Internetauktionshaus [Name geändert] bei einem Unternehmen gekauft. Die Ware hat nicht seiner Vorstellung entsprochen und somit hat Herr B von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die Ware an den Unternehmer zurückgesandt. Der Unternehmer überwies Herrn B den Warenwert, allerdings nicht die bezahlten Versandkosten zurück. Diese müssen laut Wissens von Herrn B jedoch auch vom Unternehmer zurücküberwiesen werden wenn der Käufer vom Widerrufsrecht Gebrauch macht. Herr B wäre lediglich für die Rücksendungskosten verantwortlich weil der Warenwert unter 40 Euro liegt.

Wie ist nun die Sachlage tätsächlich? Müsste Herr B die bezahlten Versandkosten einschließlich des Warenwertes zurückerstattet bekommen oder nicht?

Danke schon mal für hoffentlich viele Antworten.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 05.12.07, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe, 05.09.2007, Az. 15 U 226/06, MIR 10/2007, sind die Hinsendekosten grundsätzlich zu erstatten. Das war (und ist) bisher heiß umstritten und dürfte nicht das letzte Wort sein. Winken
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